Jahrgang 2 Nr. 0 vom 28.05.2001
 

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Vollzugsverordnung für Hochsicherheitsgefängnisse

Wie die Tageszeitung Radikal am 25. Mai meldete, hat das Justizministerium eine Verordnung herausgegeben, die grundsätzlich die Nutzung der Sozialbereiche außerhalb der Zellen in den F-Typ Gefängnissen regelt. Die Verordnung bringt strenge Auflagen für die Teilnahme an sozialen Aktivitäten. Damit scheint die Kritik von Amnesty Internationals eingetroffen zu sein. Amnesty International hatte eingewandt, daß die Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen zu den Grundrechten gehöre und nicht an Bedingungen geknüpft werden dürfe. Die neue Verordnung geht genau den umgekehrten Weg: Das Recht, die Sozialbereich wie Zellenhöfe, Aufenthaltsrau, Kinderkrippe oder Bücherei zu nutzen, ist abhängig vom Votum einer Kommission, die sich aus Gefängnisdirektor, einem Arzt, einem Psychologen, einer Fachkraft des Sozialdienstes sowie dem Oberaufseher zusammensetzt. Damit wird die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte genehmigungsbedürftig. Das Teilnahmerecht kann den Gefangenen wieder entzogen werden.

Die Hungerstreiks zur Verbesserung der Haftbedingungen halten an.

 

 

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