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Neuer Anlauf auf VerfassungsreformNachdem zuletzt im Vorfeld der Wahl des Staatspräsidenten im vergangenen Frühjahr Verfassungsänderungen im Vordergrund der politischen Aufmerksamkeit standen, scheint erneut Bewegung in die Diskussion zu kommen. Im vergangenen Jahr hatten sich die Parteien auf kein tragfähiges Konzept einigen können. Nun liegt wieder ein umfangreiches Paket von Änderungen der überparteilichen Verhandlungskommission vor. In einer Reihe von Fragen scheint eine Übereinkunft getroffen zu sein. Strittig sind vor allem Fragen, die mit einer Ausweitung und Garantie der Meinungsfreiheit, der Aufhebung der Todesstrafe sowie mit dem Gebrauch der kurdischen Sprache zu tun haben. So zeigt eine in der Tageszeitung Radikal (25.05.01) veröffentlichte Übersicht, daß gerade hier Einsprüche der Regierungspartei MHP vorliegen. Einigung wurde hingegen in Fragen der Gleichstellung von Mann und Frau in der Ehe (Artikel 41) und bei der Staatsbürgerschaft (Artikel 66) erreicht. Die Frage, in welcher Weise Beschäftigten im Öffentlichen Dienst und insbesondere Beamten Tarifvertrags- und Streikrecht zuerkannt werden soll, wird weiter verhandelt. Das Verbot von Parteien (Artikel 83) soll erschwert werden. Jedoch gibt es gegen die Erhöhung der erforderlichen Mehrheit der Richter des Verfassungsgerichts bei der Entscheidung über eine Parteienschließung Einsprüche seitens des Verfassungsgerichtspräsidenten und des Militärs. Bisher keine abschließende Fassung finden die Bestimmungen, die die Kompetenzen des Staatspräsidenten beschränken. Im Gespräch ist, das Recht des Staatspräsidenten Verfassungsänderungen von einer Volksabstimmung abhängig zu machen sowie die Kompetenz, die Mitglieder der Universitätsaufsicht (YÖK), die Rektoren der Universitäten und Richter auszuwählen, aufzuheben. Nach dem im Nationalen Programm für den EU-Beitritt vorgesehenen Zeitplan genießen eine Reihe dieser Änderungen eine hohe Priorität. Am 26. Juni wird der Beitrittsrat zusammentreten, im November ein neuer Fortschrittsbericht erscheinen. Darum wird geplant, die Arbeit der Verhandlungskommission zu den Verfassungsänderungen bis zum 1. Juni abzuschließen. Als vordringliche Gesetze stehen außerdem bis Mitte Juni noch die Neufassung der Immunität der Abgeordneten, das Parteiengesetz, das Wahlgesetz, die Reform bei den Beschränkungen der Meinungsfreiheit, das Medienkontrollgesetz (RTürk) sowie die Beschneidung der Kompetenzen des Staatspräsidenten auf dem Fahrplan für das Parlament. |
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