Jahrgang 2 Nr. 0 vom 30.06.2001
 

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Proteste gegen neues Gewerkschaftsgesetz

Nach wochenlangen Protesten der Gewerkschaften ist am Montag (25. Juni) das neue Gewerkschaftsgesetz verabschiedet worden. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung um dieses Gesetz stehen die Rechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Da der Beamtenbegriff im türkischen Staatsdienst äußerst weit gefaßt ist, waren bisher weite Teile der staatlichen Beschäftigten ohne jegliche gewerkschaftliche Rechte.

Das neue Gesetz verbessert zunächst das Organisationsrecht, nimmt jedoch bestimmte Beschäftigtengruppen vom Recht Tarifverträge abzuschließen aus. Außerdem wird den Beschäftigten mit Beamtenstatus nach wie vor ein Streikrecht nicht zuerkannt. Begründet wird dies mit dem bestehenden verfassungsrechlichen Streikverbot für Beamte.

Der Protest der Gewerkschaften richtete sich insbesondere gegen die Fortschreibung des Streikverbotes. Angesichts der ausstehenden umfassenden Verfassungsreform, die auch die Organisationsrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst einschließen wird, muß tatsächlich gefragen werden, warum die Verabschiedung dieses Gesetzes so eilig war.

Seitens des Gewerkschaftsbundes Turk Is wurde das verabschiedete Gesetz als 'Vereinsgesetz' abqualifiziert. Im KESK-Bund zusammengeschlossene Gewerkschaften hatten am Montag bis zum frühen Abend vor dem Amt des Minsterpräsidenten protestiert, bis sie durch einen harten Polizeieinsatz vertrieben wurden. Die Verabschiedung wurde vorgenommen, nachdem die Abgeordneten der verbotenen Tugendpartei einen Boykott der parlamentarischen Arbeit bis zur Behandlung des Verfassungsänderungspakets verkündet und die Plenarsitzung verlassen hatten. Das Gewerkschafsgesetz wurde dann mit den Stimmen der Regierungsparteien und denen der Partei des Rechten Weges verabschiedet.

Als unmittelbare Folge des verabschiedeten Gesetzes muß nun nach Meldung von Bianet damit gerechnet werden, daß die Gewerkschaft in Betrieben, die der türkischen Armee gehören (ASIM IS), und die Gewerkschaft der Justizvollzugsbeschäftigten (YARGI SEN) geschlossen werden müssen. Yargi Sen verfügt über 15.000 Mitglieder.

 

 

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