Jahrgang 2 Nr. 0 vom 9.06.2001
 

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Mediengesetz verabschiedet

Nach wochenlangem Tauziehen mit der Opposition, die alle verbliebenen Möglichkeiten der Geschäftsordnung des Parlaments nutzte, ist das neue Mediengesetz am Mittwoch verabschiedet worden. Auch aus Medienkreisen, vor allem von den unabhängigen Internet-Agenturen sowie dem Netzwerk der Regionalzeitungen (BiaNet; insbesondere der Beitrag von Fikret Ilkiz vom 31.05.2001) wurde seit Wochen Kritik am Gesetzentwurf geübt.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, daß die Aktien der Medienunternehmen an der Börse frei gehandelt werden können. Nach Auffassung von Bianet öffnet dies einem weiteren Monopolisierungsprozeß Tür und Tor und gefährdet die Existenz regionaler Medien. Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich darauf, daß die Medienaufsichtsbehörde RTÜK, die aus den Werbeeinnahmen der Medien finanziert wird, der Kontrolle des Rechnungshofes enthoben ist. Auf diese Weise entsteht eine quasi staatliche Institution ohne die für solche Institutionen übliche Kontrolle der Mittelverwendung. Auch im Hinblick auf die inhaltlichen Grundsätze, auf die die Medien verpflichtet werden, gibt es Kritik. So enthält Paragraph 4 Abs. 2 eine Liste von 24 Verpflichtungen, an die sich die Medien zu halten haben. Nr. 2 dieser Liste greift den umstrittenen Paragraphen 312 des Türkischen Strafgesetzbuches auf und verbietet Beiträge, die zur Steigerung von Klassen- oder religiösen Gegensätzen beitragen. Paragraph 312 des Strafgesetzbuches befindet sich unter den zu änderenden gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des Nationalen Programms zur Einlösung der EU-Beitrittskriterien ... Ein Antrag der Opposition, Paragraph 4, Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzentwurfes zu ändern, wurde zurückgewiesen.

 

 

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