| ||||
|
Jetzt kostenlos! | ||||
Veto gegen das neue MediengesetzGegen das am 7. Juni im Parlament verabschiedete Mediengesetz legte Staatspräsident Sezer am 18. Juni Veto ein. Gegen das Gesetz war bereits im Vorfeld massiver Protest seitens Berufsverbänden, medienkritischer Internet-Sites sowie regionalen Medien laut geworden. Nach dem Veto steht der Regierungskoalition der Weg offen, das Gesetz im gleichen Text nochmals im Parlament zu verabschieden. In diesem Falle müßte Staatspräsident Sezer das Gesetz annehmen und seine Verkündung im Gesetzblatt veranlassen. Ihm bliebe dann jedoch freigestellt, gegebenenfalls Klage vor dem Verfassungsgericht zu erheben. Sezers Einwände beziehen sich vor allem auf die vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten sowie Gefährdungen der Pressefreiheit durch unkontrollierte Konzentration von Medienanteilen. Als weiteren Einwand erklärt Sezer, daß angesichts der wichtigen Potentiale, die das Internet für die Meinungsfreiheit bietet, die komplexen Probleme rechtlicher Beurteilung in einem gesonderten Gesetz geregelt werden sollten. Die Begründung für die Zurückweisung des Gesetzes beginnt mit der Feststellung, daß die Höhe der möglichen Ordnungsgelder bei Verstößen gegen die im Gesetz formulierten Veröffentlichungsgrundsätze unverhältnismäßig sei. Sie seien so schwerwiegend, daß sie nach Ansicht Sezers in dieser Höhe nur von einem Gericht verhängt werden könnten und nicht durch eine autonome Aufsichtsbehörde. Auch sei insbesondere das Kriterium k) in Paragraph 4 Absatz 2, in dem Medien verboten wird, Pessimismus zu verbreiten, so unklar, daß es rechtstaatlichen Grundsätzen zuwiderläuft. Einwände erhebt Sezer auch gegen die Besetzungskriterien für die Aufsichtsinstitution. Zum einen fordert er, daß die Tätigkeit in diesem Gremium an einschlägige Erfahrungen im Medienbereich, Bildung, Religion oder Rechtswesen gebunden sein sollte. Ausgeschlossen werden sollte die Bindung an polititische Parteien. Die in Paragraph 5 vorgesehene Kontrolle des Aufsichtsgremiums durch die Rechnungsprüfung im Amt des Ministerpräsidenten läuft nach Ansicht Sezers dem Status einer autonomen Institution zuwider. Das die gezahlten Bussgelder in den Etat des Aufsichtsgremiums aufgenommen werden, könnte nach Ansicht Sezers, den Eindruck von Willkür erzeugen. Die in Paragraph 5 Absatz 8 vorgesehene Bussgeldhöhe erscheint - wenn sie nicht an Auflagenhöhen gebunden wird - unangemessen. Die vorgesehenen Ordnungsgelder könnten für Regionalmedien die Schließung bedeuten. Die Freigabe der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen sowie des Handels von Medienaktien an der Börse könnte finanzstarken Kreisen einen unangemessenen Einfluß auf die Öffentlichkeit eröffnen. Zwar wurde das Internet weitgehend aus dem Gesetz ausgenommen, nachdem sich massive Proteste gegen die vorgesehenen Regelungen erhoben hatten. Sezer merkt jedoch an, daß die Problematik des Internets grundsätzlich gesetzlich geregelt werden müsse. Angesichts der hohen Entwicklungspotentials des Internets und der komplexen Problematik sollte dies jedoch in einem gesonderten Gesetz geschehen. Auch sollte die Beurteilung Richtern und nicht einem Aufsichtsgremium obliegen.
|
|
|||