Jahrgang 2 Nr. 0 vom 8.07.2001
Kurzmeldungen

Jetzt kostenlos!



 

 

  • Verschiebung der Überprüfung des Fortschritts der Türkei bei der Annäherung an die EU. Wie der belgische Außenminister Michel mitteilt, wird der "Screening-Prozess", bei dem das türkische Recht mit dem EU-Recht verglichen und ein Fortschrittsbericht erstellt werden soll, verschoben.
  • (Hürriyet, 8.07.01) Fünf private Universitäten von staatlicher Förderung ausgeschlossen. Die Hochschulaufsicht (YÖK) gab bekannt, daß den Universtitäten Fatih, Atilim, Kadir Has, Cankaya und Dogus im kommenden Ausbildungsjahr keine staatliche Förderung zuerkannt wird. Wie die Hürriyet meldet, erhält die als Fethullah Gülen nahestehend angesehene Fatih Universität im dritten Jahr in Folge keine Beihilfen. Bestätigt wurde hingegen die staatliche Förderung für die Universitäten Baskent, Bilkent und Koc.
  • (Bianet, 8.07.01 / Bursa Hakimiyet) 600 Betriebsschließungen in sechs Monaten. Neben dem Handel hat die Krise vor allem auch das Handwerk getroffen. Die Nachfrage ist in allen Bereichen stark zurückgegangen. Von 570 Schlachterei-Betrieben haben 145 geschlossen. Der Vorsitzende der zuständigen Kammer erklärte dazu, daß "das Volk zu Hause kein Fleisch mehr zu sehen bekommt".
  • Nachfolge der verbotenen Tugendpartei: Nachdem Arinc seine Mitarbeit beim Gül/Erdogan-Parteiprojekt erklärte, steht Spaltung fest. Arinc, selbst Abgeordneter der verbotenen Tugendpartei, galt als Kompromisskandidat, um die Flügel der früheren FP wieder zu vereinen. In einer Pressekonferenz am Montag machte Arinc Necmettin Erbakan, früherer Vorsitzender der verbotenen Wohlfahrtspartei, sowie die ihm nahestendenen Kreise für die Spaltung verantwortlich.
  • Nach Übertritten von DYP und MHP nun auch ein Abgeordneter der ANAP: Am Montag erklärte der ANAP-Abgeordnete Yalcinbay seinen Austritt aus der Partei. Er wird nun im Gründungsprojekt von Erdogan/Gül mitarbeiten.
  • Das Verfassungsgericht hat die Beratung über das Amnestygesetz aufgenommen. Gegen das im Dezember verabschiedete Amnestiegesetz sind Hunderte von Klagen eingereicht worden. Hauptstreitpunkte sind die Frage, ob es sich bei dem Gesetz um ein Amnestiegesetz oder ein Gesetz zur Verkürzung der Strafmaße handele; ob der eingeführte Stichtag zulässig ist und ob die Ausklammerung bestimmter Straftatbestände zulässig ist. Da am 20. Juli die Gerichtsferien beginnen ist nicht damit zu rechnen, daß alle Klagen entschieden werden können.
  • Am Dienstag erging die Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes über die Klage der Wohlfahrtspartei gegen den Schließungsbeschluß des türkischen Verfassungsgerichtes. Mit der Verkündung des Urteils und der Veröffentlichung der Urteilsbegründung wird für den 31. Juli gerechnet.
  • Bald Klarheit über Politikverbote? Wie der Präsident des Verfassungsgerichtes Bumin erklärte, wird aufgrund des öffentlichen Interesses das Verfahren gegen Hasan Celal Güzel vorgezogen. Güzel hatte sich trotz gegen ihn verhängten Verbotes parteipolitischer Betätigung einer Partei angeschlossen. Daraufhin wurde gegen die Partei nun ein Verfahren angestrengt, in dem diese verwarnt werden soll. Das Verfahren wird als Muster auch für den Fall Recep Tayyip Erdogans gesehen, der ebenfalls mit einem Verbot parteipolitischer Betätigung belegt ist.

Verschiebung der Überprüfung des Fortschritts der Türkei bei der Annäherung an die EU


Fünf private Universitäten von staatlicher Förderung ausgeschlossen


600 Betriebsschließungen in sechs Monaten


Nachfolge der verbotenen Tugendpartei

 

 

Archiv

Zurück