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- Verschiebung der Überprüfung des Fortschritts der Türkei
bei der Annäherung an die EU. Wie der
belgische Außenminister Michel mitteilt, wird der "Screening-Prozess",
bei dem das türkische Recht mit dem EU-Recht verglichen und ein
Fortschrittsbericht erstellt werden soll, verschoben.
- (Hürriyet, 8.07.01) Fünf private Universitäten von
staatlicher Förderung ausgeschlossen.
Die Hochschulaufsicht (YÖK) gab bekannt, daß den Universtitäten
Fatih, Atilim, Kadir Has, Cankaya und Dogus im kommenden Ausbildungsjahr
keine staatliche Förderung zuerkannt wird. Wie die Hürriyet
meldet, erhält die als Fethullah Gülen nahestehend angesehene
Fatih Universität im dritten Jahr in Folge keine Beihilfen. Bestätigt
wurde hingegen die staatliche Förderung für die Universitäten
Baskent, Bilkent und Koc.
- (Bianet, 8.07.01 / Bursa Hakimiyet) 600 Betriebsschließungen
in sechs Monaten. Neben dem Handel hat die Krise
vor allem auch das Handwerk getroffen. Die Nachfrage ist in allen Bereichen
stark zurückgegangen. Von 570 Schlachterei-Betrieben haben 145
geschlossen. Der Vorsitzende der zuständigen Kammer erklärte
dazu, daß "das Volk zu Hause kein Fleisch mehr zu sehen bekommt".
- Nachfolge der verbotenen Tugendpartei:
Nachdem Arinc seine Mitarbeit beim Gül/Erdogan-Parteiprojekt erklärte,
steht Spaltung fest. Arinc, selbst Abgeordneter der verbotenen Tugendpartei,
galt als Kompromisskandidat, um die Flügel der früheren FP
wieder zu vereinen. In einer Pressekonferenz am Montag machte Arinc
Necmettin Erbakan, früherer Vorsitzender der verbotenen Wohlfahrtspartei,
sowie die ihm nahestendenen Kreise für die Spaltung verantwortlich.
- Nach Übertritten von DYP und MHP nun auch ein Abgeordneter
der ANAP: Am Montag erklärte der ANAP-Abgeordnete Yalcinbay
seinen Austritt aus der Partei. Er wird nun im Gründungsprojekt
von Erdogan/Gül mitarbeiten.
- Das Verfassungsgericht hat die Beratung über das Amnestygesetz
aufgenommen. Gegen das im Dezember verabschiedete Amnestiegesetz
sind Hunderte von Klagen eingereicht worden. Hauptstreitpunkte sind
die Frage, ob es sich bei dem Gesetz um ein Amnestiegesetz oder ein
Gesetz zur Verkürzung der Strafmaße handele; ob der eingeführte
Stichtag zulässig ist und ob die Ausklammerung bestimmter Straftatbestände
zulässig ist. Da am 20. Juli die Gerichtsferien beginnen ist nicht
damit zu rechnen, daß alle Klagen entschieden werden können.
- Am Dienstag erging die Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes
über die Klage der Wohlfahrtspartei gegen den Schließungsbeschluß
des türkischen Verfassungsgerichtes. Mit der Verkündung
des Urteils und der Veröffentlichung der Urteilsbegründung
wird für den 31. Juli gerechnet.
- Bald Klarheit über Politikverbote? Wie der Präsident
des Verfassungsgerichtes Bumin erklärte, wird aufgrund des öffentlichen
Interesses das Verfahren gegen Hasan Celal Güzel vorgezogen. Güzel
hatte sich trotz gegen ihn verhängten Verbotes parteipolitischer
Betätigung einer Partei angeschlossen. Daraufhin wurde gegen die
Partei nun ein Verfahren angestrengt, in dem diese verwarnt werden soll.
Das Verfahren wird als Muster auch für den Fall Recep Tayyip Erdogans
gesehen, der ebenfalls mit einem Verbot parteipolitischer Betätigung
belegt ist.
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