Jahrgang 2 Nr. 0 vom 21.07.2001
 

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Politikverbot für Erdogan aufgehoben

Mit dem Spruch des Verfassungsgerichtes vom 19.07. im Verfahren gegen die Wiedergeburtspartei ist eine Grundsatzentscheidung hinsichtlich der Verbote parteipolitischer Betätigung gefallen. Betroffen war nicht nur die Person, auf die sich das Verfahren bezog, Hasan Celal Güzel, sondern auch Recep Tayyip Erdogan und Necmettin Erbakan.

Während nunmehr der Weg zurück in die Politik für Erdogan offensteht und es als ausgemacht gilt, daß er die Führung des Parteigründungsprojektes der "Erneuerer" der ehemaligen Tugendpartei übernehmen wird, besteht gegen Erbakan ein weiteres Verbot parteipolitischer Betätigung, das noch bis zum Jahr 2003 fortbestehen wird. Erbakan war als Vorsitzender der verbotenen Wohlfahrtspartei mit einem fünfjährigen Politikverbot belegt worden, dessen Wirkung durch den jetzigen Spruch des Verfassungsgerichtes nicht beeinträchtigt wird.

Kommentatoren gehen davon aus, daß die Erneuererbewegung und ihr Parteigründungsprojekt durch diese Entscheidung gestärkt wird. Zugleich wird über die Besorgnis bei den anderen Rechtsparteien berichtet, da mit weiteren Parteiübertritten gerechnet wird. Zwar sind seit längerer Zeit keine Meinungsumfrage-Ergebnisse mehr veröffentlicht worden, doch hatte Erdogan im April und Mai in verschiedenen Umfragen Beliebtheitsgrade von 50 bis 60 Prozent erreicht und rivalisierte zu dieser Zeit nur mit Kemal Dervis.

 

 

 

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