Jahrgang 2 Nr. 0 vom 24.08.2001
 

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Neue/alte Vorwürfe gegen Tayyip Erdogan

Beinahe zeitgleich erfolgte die Veröffentlichung eines alten Videomitschnitts einer Rede Tayyip Erdogans vor einer Parteiversammlung der Refah in Ümraniye, die er Jahre zuvor gehalten hatte.

Mit der Bekanntgabe, daß daraufhin eine Untersuchung gegen den neugewählten Vorsitzenden der Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei eingeleitet wurde, teilte die Staatsanwaltschaft am Kassationsgerichtshof mit, daß diese ein Verfahren gegen diese Partei wegen ihrer Gründungsversammlung beantragt habe. Gegenstand des Verfahrens soll die Teilnahme von 6 Frauen sein, die mit "Türban" an der Versammlung teilgenommen haben. Neben dem Ausschluß dieser Frauen beantragt der Generalstaatsanwalt am Kassationsgericht Kanadoglu auch Erdogan auszuschließen. Gemäß der neuen Rechtsprechung sei zwar gegen eine einfache Mitgliedschaft nichts einzuwenden gewesen, jedoch hat sich Erdogan zum Parteivorsitzenden wählen lassen, was als Verstoß gegen weiterwirkende Auflagen hinsichtlich seiner politischen Betätigungsrechte aufgrund einer zuvor ergangenen Verurteilung gewertet wird.

In dem am Montag im Fernsehkanal D veröffentlichten Videomitschnitt werden Ausschnitte aus einer Rede Erdogan vor einer Refah-Parteiversammlung in Ümraniye wiedergegeben. Umstritten ist, ob die Rede 1992 oder 1994 gehalten wurde. Gegenstand der Ausschnitte ist die Aufhebung des laizistischen Systems in der Türkei. Das Videoband ist der Justiz bereits seit 1998 bekannt und wurde vom Staatssicherheitsgericht geprüft. Weil die Rede auf das Jahr 1992 datiert wurde, verfiel eine möglich strafrechtliche Beurteilung der Verjährung. Mit der Veröffentlichung des Bandes ist erneut eine staatsanwaltschaftliche Untersuchung eingeleitet worden, die jedoch andere Tatbestände in den Vordergrund stellt, die eine Verhandlung vor einem Strafgericht ermöglichen und einer längeren Verjährung unterliegen.

Das jedoch ausgerechnet unmittelbar nach der Gründung der Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei dieses Band auftaucht, kann kaum als Zufall gedeutet werden. Die Rede wurde offensichtlich in einer offenen Parteiversammlung gehalten. Erst Jahre später begann eine juristische Würdigung. Wieder Jahre später taucht die Rede dann in einer Fernsehsendung auf. Es wirkt zunächst so, als werde versucht, die Medien in eine politische Intrige einzuspannen.

Darauf wies auch Reccep Tayyip Erdogan in einer Pressekonferenz am Donnerstag hin. Er bewertet das Auftauchen der Videokassette als Versuch "unlauteren Wettbewerbs". Nach Auffassung der türkischen Oligarchie habe er sich nicht geändert - um dies zu beweisen seien die Bänder in Umlauf gebracht worden. Das beim erstmaligen Auftauchen der Bänder eingeleitete gerichtliche Verfahren sei jedoch eingestellt worden. Natürlich habe er sich geändert. Die Position der AKP zur Frage des Laizismus sei zudem eindeutig im Parteiprogramm zur Sprache gebracht.

Erdogan widersprach in der Presseerklärung auch dem Antrag von Generalstaatsanwalt Kanadoglu. Türkische Gesetz sähen keine Kleiderordnung für Gründungsversammlungen von Parteien vor. Man habe sich bemüht, als Parteigründerinnen Frauen mit unterschiedlichen Lebensaufassungen zu gewinnen und damit einen Dialog zu schaffen, der für die Türkei als Ganze nur nützlich sein könne.

Demgegenüber können die gezeigten Redeausschnitte - wenn das Band denn tatsächlich nicht manipuliert ist - nur als grobe Verstöße gegen die Verfassung bewertet werden. Waren ohnehin Zweifel an der Integrität Erdogans geäußert worden, so wurden sie durch diese Redeausschnitte nur bestätigt. Ob und wie sich Erdogan von diesen Positionen inzwischen distanziert hat, wird er erklären müssen. Diesbezüglich hat er bisher wenig unternommen.

 

 

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