Jahrgang 2 Nr. 0 vom 5.09.2001
 

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Vorbereitung der Verfassungsänderung

Am 17. September tritt das Türkische Parlament zusammen, um über die von der Konsensgruppe der Verfassungskommission erarbeitete Änderung von 37 Artikeln zu beraten. Alle Anzeichen sprechen dafür, daß trotz der Vorarbeit der Konsenskommission vor der Reform eine Reihe von Schwierigkeiten bewältigt werden müssen. Andererseits steht die Türkei aufgrund des bei der EU eingereichten Nationalen Programms zur Vorbereitung auf den Beitritt im Wort. Kerngebiete der Verfassungsreform sollen eine Stärkung der Freiheitsrechte und ein Zurückdrängen staatlicher Eingriffsmöglichkeiten sein.

Bei einer Zusammentreffen der Vorsitzenden der Koalitionsparteien am Dienstag wurde beschlossen, den Kommissionsentwurf zur Unterschrift durch die Parlamentarier freizugeben. Bei dieser Sitzung legte der Vorsitzende der rechtsgerichteten Nationalistischen Aktionspartei (MHP), Bahceli, einen Bericht über die Änderungsanträge vor, die in ihrer jetzigen Form von seiner Partei nicht getragen werden könnten. Dazu gehören insbesondere die Ermöglichung von Bildung und Medienberichten in kurdischer Sprache, die Frage der Todesstrafe, die Regelung beim Mißbrauch von Freiheitsrechten sowie die Anerkennung des Vorrangs internationalen Rechts. Außerdem erklärte Bahceli nach Angaben der Tageszeitung "Zaman", daß seine Partei die Verfassungsänderungen auf die Punkte beschränken wolle, die Gegenstand des Nationalen Programms zur Vorbereitung auf den EU-Beitritt seien.

Im Anschluß an eine Auswertung des Gipfels der Parteiführers durch die Partei der Demokratischen Linken (DSP) wurde erklärt, daß der vorliegende Entwurf nicht bindend sei und daß Meinungsverschiedenheiten in der parlamentarischen Arbeit überwunden werden könnten.

Die parlamentarische Prozedur selbst ist nicht ohne Klippen. Für eine Annahme der Änderungsvorschläge ist eine Mehrheit von 330 Stimmen in geheimer Abstimmung nötig. Wird nur diese Mehrheit erreicht, ist die Rechtsgültigkeit der Änderung jedoch von einer Volksabstimmung abhängig. Wird jedoch eine Mehrheit von 367 Stimmen erreicht, entfällt die Notwendigkeit eines Referendums. Da die Verfassungsänderung auf dem Wege einer parlamentarischen Sondersitzung eingeleitet wird, darf bis zum Abschluß der Beratung kein anderes Thema auf die Tagesordnung genommen werden.

Am 17. September beginnt die Prozedur zunächst damit, daß die neugegründete Saadet und die Gerechtigkeits- und Entwicklungs-Partei ihre Mitglieder für die Verfassungskommission bestimmen. Im Anschluß daran kann zunächst die Beratung der Verfassungskommission ihre Beratung aufnehmen.

 

 

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