Jahrgang 2 Nr. 0 vom 27.10.2001
 

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Auseinandersetzungen um das Gesetz über die öffentlichen Ausschreibungen

Am Mittwoch sorgte eine kurze öffentliche Auseinandersetzung zwischen dem für die Wirtschaft verantwortlichen Minister und dem Wohnungsbauminister für Aufsehen. Streitpunkt war der Zeitverzug bei der Erstellung des Gesetzentwurfes über die öffentlichen Ausschreibungen. Bereits mehrfach hatte Minister Dervis darauf hingewiesen, daß das Gesetz über die öffentlichen Ausschreibungen wesentlicher Bestandteil des Erneuerungsprogramms sei. Sowohl im Mai als auch im Juli hatte sich die Regierung in ihren Absichtserklärungen gegenüber dem Internationalen Währungsfond - Grundlage für die Kreditgewährung - verpflichtet, das betreffende Gesetz bis zum 15. Oktober in das Parlament einzubringen. Bisher hat es jedoch noch nicht den Weg ins Kabinett gefunden. Nach Einschätzung von Murat Yetkin (Radikal, 25.10.01) steht hinter der Zeitverzug zum einen die Frage, an welches Ministerium die neuzugründende "Ausschreibungsbewertungs- und Kontrollinstitution" angegliedert werden soll - sowohl Finanz- als auch Wohnungsbauministerium beanspruchen diese Stelle für sich. Außerdem ist bisher umstritten, ob die Neuordnung der öffentlichen Ausschreibungen bereits im kommenden Jahr oder erst im Jahre 2004 wirksam werden soll.

Mit der Neuordnung der öffentlichen Ausschreibungen soll gleichzeitig ein weiterer Schritt zur Annäherung an die EU erfolgen. Dementsprechend soll die Neuregelung zugleich auch den EU-Normen entsprechen und mit der EU abgestimmt werden. Nun weist jedoch der Dachverband der türkischen Architekten- und Ingenieurkammern (Bianet, 25.10.01) darauf hin, daß mit der Neuordnung zwar ausländischen Firmen die Teilnahme am Wettbewerb um öffentliche Ausschreibungen ermöglicht wird, daß dies jedoch nicht auf Gegenseitigkeit beruhe. Türkische Firmen erwerben auf diese Weise kein Teilnahmerecht an Ausschreibungen in den Mittgliedsstaaten der Europäischen Union. Bahnen sich hier ähnliche Probleme an, wie seinerzeit bei der Zollunion? Um dies nachzuvollziehen, bedürfe es weiterer Informationen über die Struktur der öffentlichen Ausschreibungen in der Türkei und der Wettbewerbslage der einzelnen Branchen. Auch ist der Gesetzentwurf bisher der Öffentlichkeit nicht vorgestellt worden und damit unbekannt, wie die Wettbewerbsbedingungen konkret gestaltet sind.

Die Reform des öffentlichen Ausschreibungswesens ist nicht nur ein reines Problem öffentlicher Verwaltung oder der Wirtschaftspolitik. Öffentliche Aufträge sind immer wieder benutzt worden, um eigenen Parteigängern Vorteile zu verschaffen. Zudem drängt sich mancherorts der Eindruck illegaler Parteienfinanzierung auf. Transparentere Verfahren würden darum auch zu mehr Demokratie in der Türkei und zu einem besseren Ansehen der Politik führen. Jedoch würde dieser Anspruch auf mehr Transparenz glaubwürdiger, wenn er bereits bei der Erstellung des Gesetzentwurfes angewandt würde.

27.10.2001

 

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