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Männer und Frauen sind gleichberechtigt
Nach jahrelangem Tauziehen steht das neue Standesgesetz unmittelbar vor
der Verabschiedung. Die Beratungen im Justizausschuß hatten den
sonst eher hartgesottenen Justizminister Türk im Frühjahr mehrfach
an den Rand des Rücktritts gebracht. Natürlich gibt es auch
Einwände gegen die Reform, doch ist der überwiegende Tenor in
den Medien, daß die Neufassung des "Medeni Kanunu" ein
überfälliger Schritt auf dem Weg zu zeitgemäßen demokratischen
Strukturen darstellt.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Die Ehe wird als partnerschaftliches Verhältnis gesehen. Die
Vorherrschaft des Mannes ("reis") wird abgeschafft.
- Der als abwertend empfundene Begriff "kari" wird von nun
an durch "kadin" ersetzt. Diese Änderung könnte
man sich auf deutsch als die zwischen "Weib" und "Frau"
in der Begriffswahl vorstellen.
- Uneheliche Kinder wird in ihren Erbschaftsrechten den ehelichen Kindern
gleichgestellt.
- Kommt es in der Ehe zum Streit über die Einhaltung gegenseitiger
Verpflichtungen, so steht beiden Partnern der Weg zum Gericht offen.
Der Richter kann die Eheleute verwarnen, kann zu schlichten versuchen
oder die Hinzuziehung eines Experten anordnen.
- Beiden Ehepartnern wird ausdrücklich das Recht der freien Berufswahl
zugestanden. Jedoch wird beiden Ehepartnern nahegelegt, bei der Berufswahl
auf den Hausfrieden Rücksicht zu nehmen.
- Die Wahlfreiheit beim Familiennamen nimmt zu. Frauen können neben
dem Familiennamen des Mannes auch ihren Mädchennamen benutzen.
Männer können gerichtlich beantragen, den Familiennamen der
Frau anzunehmen. Frauen können nach einer Scheidung den Familiennamen
des Mannes beibehalten.
- Am umstrittensten waren die Änderungen im Güterrecht. Nach
dem neuen Gesetz wird die Grundform die der Zugewinngemeinschaft. Nach
diesem System gehört während der Ehe erworbener Besitz beiden
Ehepartnern zu gleichen Teilen. Neben der Zugewinngemeinschaft kann
jedoch notariell oder beim Standesbeamten ein Vertrag auf Gütergemeinschaft
oder Gütertrennung geschlossen werden.
Wie lange die neuen Regelungen durch das Standesgesetz - sollte es tatsächlich
in dieser Form verabschiedet werden - brauchen werden, um in das Alltagsleben
Einzug zu halten, ist natürlich eine ganz andere Frage. Nach wie
vor wird vor allem im Osten des Landes in vielen Fällen vom jetzt
geltenden Standesrecht abgewichen.
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