Jahrgang 2 Nr. 0 vom 24.10.2001
 

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Männer und Frauen sind gleichberechtigt

Nach jahrelangem Tauziehen steht das neue Standesgesetz unmittelbar vor der Verabschiedung. Die Beratungen im Justizausschuß hatten den sonst eher hartgesottenen Justizminister Türk im Frühjahr mehrfach an den Rand des Rücktritts gebracht. Natürlich gibt es auch Einwände gegen die Reform, doch ist der überwiegende Tenor in den Medien, daß die Neufassung des "Medeni Kanunu" ein überfälliger Schritt auf dem Weg zu zeitgemäßen demokratischen Strukturen darstellt.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Die Ehe wird als partnerschaftliches Verhältnis gesehen. Die Vorherrschaft des Mannes ("reis") wird abgeschafft.
  • Der als abwertend empfundene Begriff "kari" wird von nun an durch "kadin" ersetzt. Diese Änderung könnte man sich auf deutsch als die zwischen "Weib" und "Frau" in der Begriffswahl vorstellen.
  • Uneheliche Kinder wird in ihren Erbschaftsrechten den ehelichen Kindern gleichgestellt.
  • Kommt es in der Ehe zum Streit über die Einhaltung gegenseitiger Verpflichtungen, so steht beiden Partnern der Weg zum Gericht offen. Der Richter kann die Eheleute verwarnen, kann zu schlichten versuchen oder die Hinzuziehung eines Experten anordnen.
  • Beiden Ehepartnern wird ausdrücklich das Recht der freien Berufswahl zugestanden. Jedoch wird beiden Ehepartnern nahegelegt, bei der Berufswahl auf den Hausfrieden Rücksicht zu nehmen.
  • Die Wahlfreiheit beim Familiennamen nimmt zu. Frauen können neben dem Familiennamen des Mannes auch ihren Mädchennamen benutzen. Männer können gerichtlich beantragen, den Familiennamen der Frau anzunehmen. Frauen können nach einer Scheidung den Familiennamen des Mannes beibehalten.
  • Am umstrittensten waren die Änderungen im Güterrecht. Nach dem neuen Gesetz wird die Grundform die der Zugewinngemeinschaft. Nach diesem System gehört während der Ehe erworbener Besitz beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen. Neben der Zugewinngemeinschaft kann jedoch notariell oder beim Standesbeamten ein Vertrag auf Gütergemeinschaft oder Gütertrennung geschlossen werden.

Wie lange die neuen Regelungen durch das Standesgesetz - sollte es tatsächlich in dieser Form verabschiedet werden - brauchen werden, um in das Alltagsleben Einzug zu halten, ist natürlich eine ganz andere Frage. Nach wie vor wird vor allem im Osten des Landes in vielen Fällen vom jetzt geltenden Standesrecht abgewichen.

 

 

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