Jahrgang 2 Nr. 0 vom 6.10.2001
 

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Neue Diskussionen über Neuwahlen

Die Opposition fordert bereits seit Monaten Neuwahlen. Spätestens seit dem erneuten Ausbruch der Wirtschaftskrise im Februar findet sie breiten Wiederhall in der Bevölkerung und verschiedenen Massenorganisationen. In der vergangenen Woche hat auch die Unternehmerorganisation TÜSIAD ihre Unzufriedenheit deutlich gemacht, auch die beiden größten Gewerkschaftsverbände erklären, daß diese Regierung nicht ihr Vertrauen genießt. Mit den Austritten aus der ANAP, der kleinsten der Koalitionsparteien, wird der Eindruck, daß diese Regierung verbraucht sei, weiter unterstrichen.

Die Vorsitzenden der Koalitionsparteien, allen voran Ministerpräsident Ecevit erklären demgegenüber, daß es zur Zeit keine Alternative zur bestehenden Regierung gäbe. Betrachtet man die Forderungen der Massenverbände und Unternehmerkreisen, so wird schnell deutlich, daß tatsächlich keine von ihnen sofortige Neuwahlen fordert. Zunächst müßten Parteien- und Wahlgesetz geändert werden. Dabei steht im Mittelpunkt das Machkartell der Vorsitzenden, das bei den Parteitagen im Sommer wieder einmal deutlich machte, wie groß die Manipulationsspielräume der Parteispitze sind. Außerdem verzerrt die bestehende Wahlgesetzgebung die Abstimmungsverhältnisse und begünstigt die großen Parteien. Insbesondere die Sperrklausel von 10 Prozent der Stimmen wird nicht nur von Verfassungsjuristen als undemokratisch bewertet. In eine breitere Reformdiskussion ist jedoch zu beiden Gesetzesforderungen bisher nicht eingetreten worden. Angesichts der Siedlungsstruktur in der Türkei mit ihrem starken Stadt/Land und West/Ost-Gefälle dürfte dabei die Frage des Zuschnitts der Wahlkreise und die Verteilung der Mandate eine wichtige Rolle spielen.

Durch die gerade vollzogene Verfassungsreform wird nun festgelegt, daß Änderungen in der Wahlgesetzgebung frühestens ein Jahr nach Inkrafttreten wirksam werden können. Nimmt man die Äußerungen in der Debatte ernst, so sind allein aus diesem Grund kurzfristig keine Neuwahlen zu erwarten.

Hinzu kommt die Wirtschaftskrise. Käme zu den ohnehin vielfältigen wirtschaftlichen Ungewissheiten noch diejenige einer Wahl hinzu, schrumpften die Chancen auf eine wirtschaftliche Erholung weiter. Da die Auswahl der wirtschaftspolitischen Alternativen ohnehin äußerst begrenzt ist, ist auch nicht zu erwarten, daß eine neue Regierung wesentlich andere Maßnahmen träfe, als die amtierende.

Bleibt noch die Überlegung, eine Regierung unter Beteiligung aller im Parlament befindlichen Parteien zu gründen. Gerade die Demonstrierte Einigkeit der Parlamentsparteien bei der Verabschiedung des Verfassungspaketes hat solchen Überlegungen einiger Kommentatoren wieder Auftrieb gegeben. Andererseits erscheint eine solche Möglichkeit aus der Sicht der Oppositionsparteien alles andere als Attraktiv. Die politischen Handlungsspielräume sind aufgrund der Krise äußerst begrenzt. Ohne eine maximale Haushaltsdisziplin, die keinerlei Geschenke an das jeweils eigene Klientel zuläßt, sind Kredite zur Finanzierung des Budgets nicht zu erhalten. Statt dessen müßten sich die Oppositionsparteien als mitverantwortlich an einer Reihe von schmerzhaften und unpopulären Maßnahmen zeigen. Die Folge einer solchen Regierung wäre demzufolge eine außerparlamentarische Opposition, die angesichts des dramatischen Vertrauensverlustes der Öffentlichkeit in die etablierten Parteien ohnehin stark zugenommen hat. Wahrscheinlicher erscheint es darum, daß der bisherige Kurs der Unterstützung der Regierungspolitik ohne Regierungsbeteiligung beibehalten wird.

Stefan Hibbeler

 

 

 

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