Jahrgang 2 Nr. 0 vom 20.10.01
 

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Tauziehen um Volksabstimmung

Mit dem Beschluß des Staatspräsidenten, den Änderungsartikel zu den Abgeordnetendiäten aus dem Verfassungsänderungspaket herauszulösen und eine Volksabstimmung darüber anzuordnen, ist neue Dynamik in die türkische Politik gekommen. Werden von den Gegnern eines Referendums die hohen Kosten angeführt, sind Befürworter der Auffassung, daß mit einem Referendum auch gleich Neuwahlen durchgeführt werden könnten. Die Regierung wiederum versuchte den Staatspräsidenten zu überzeugen, die strittige Änderung nicht zur Volksabstimmung zu stellen, sondern dem Parlament zurückzuüberweisen.

Absehbar ist, daß, sollte es zu einer Volksabstimmung kommen, eine Erhöhung der Abgeordnetenbezüge und eine Verbesserung ihrer Altersversorgung mit überwältigender Mehrheit abgelehnt wird. Da die Änderung mit den Stimmen aller Parteien angenommen wurde, könnte ein solches Ergebnis als genereller Mißtrauensbeweises gegenüber dem Parlament gewertet werden.

War nun vor der Referendumsentscheidung des Präsidenten die Vorsitzende der größten Oppositionspartei, Frau Ciller, an den Parlamentspräsidenten herangetreten, um angesichts des allgemeinen Unmuts die Verfassungsänderung rückgängig zu machen, setzt die DYP jetzt darauf, auf diesem Wege Neuwahlen zu erzwingen.

 

 

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