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Verfassungspaket verabschiedetMit insgesamt 34 Änderungen in einzelnen Verfassungsartikeln verabschiedete am 3. Oktober das türkische die bisher umfassendste zivile Verfassungsreform der türkischen Geschichte. Auch wenn eine Vielzahl der vorgenommenen Änderungen seit mehr als 10 Jahren auf der Tagesordnung standen, wäre deren Vollzug ohne den Einstieg in den Beitrittsprozess zur EU wohl undenkbar gewesen. Das eine geringfügige Einschränkung der parlamentarischen Immunität keine Mehrheit fand und aus dem Paket ausscheiden mußte wirft einen massiven Schatten auf die Reform. Noch drastischer dürfte jedoch der Prestigeverlust der Politik ausfallen, wenn die Nachricht, daß das Parlament die Gunst der Stunde zu einer massiven eigenen Gehaltsverbesserung nutzte. Die beschlossene Veränderung in der Berechnungsgrundlage der Abgeordnetendiäten bescheert den Abgeordneten einen Bezügeanstieg zwischen 600 und 800 Millionen TL zu einem Zeitpunkt, wo weite Teile der Bevölkerung massive Not leiden. Es dürfte der Bevölkerung in den Wahlbezirken kaum zu erklären sein, daß ein Abgeordneter ca. 3,4 Milliarden TL verdient, während der Mindestlohn 130 Millionen beträgt. Das Reformpaket bringt eine Einschränkung der Todesstrafe auf Terrordelikte und den Kriegsfall. Eingeschränkt werden auch die Eingriffsmöglichkeiten in die Persönlichkeitsrechte, indem der Zeitraum einer Festnahme ohne richterlichen Beschluß auf maximal vier Tage reduziert wird und Durchsuchungen zwingend an richterlichen Beschluß gebunden werden. Die Versammlungsfreiheit wird gestärkt und Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit erschwert. Ausländer erhalten ein verfassungsmäßig geschütztes Antragsrecht an staatliche Institutionen. Die Gleichstellung von Mann und Frau wird in Verfassungsrang erhoben. Die Zahl der zivilen Mitglieder im Nationalen Sicherheitsrat wurde erhöht. Das gewerkschaftliche Organisationsrecht für staatliche Beschäftigte wurde gewährleistet, ein Streikrecht jedoch weiterhin nicht vorgesehen. Gescheitert sind dagegen Änderungen die die politische Tätigkeit von Necmettin Erbakan und Recep Tayyip Erdogan erleichtert hätten. Außerdem wurde ein Änderungsantrag, der den Vorrang internationalen Rechts vor nationalem herstellen sollte, zurückgewiesen. |
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