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Jahrestag der Aktion "Rückkehr ins Leben".Am 19. Dezember 2000 stürmten Polizei und Jandarma gleichzeitig 48 Gefängnisse im ganzen Land, um den Hungerstreik der Gefangenen gegen die Hochsicherheitsgefängnisse (F-Typ Gefängnisse) zu brechen. Die Aktion dauerte mehre Tage an, kostete 26 Gefangenen und zwei Polizisten das Leben. Dutzende Menschen wurden schwer verletzt, die Gefängnisse teilweise in Trümmer gelegt. Das geplante Ziel wurde nicht erreicht: der Hungerstreik dauert nach wie vor an, auch wenn die Hochsicherheitsgefängnisse unmittelbar im Anschluß an die Aktion in Betrieb genommen wurden. Auch eine Reihe von Änderungen im Strafvollzug dieser Gefängnisse, die ein Mindestmaß an sozialem Kontakt in den F-Typ Gefängnissen sicherstellen sollen, konnte nicht zur Beendigung der Aktion beitragen. Gespräche zwischen Gefangenen und Justiz finden ebenfalls seit langem nicht mehr statt. Statt dessen hat sich die Regierung wohl eher zu einem harten Kurs entschlossen, indem sie einen Gesetzentwurf in das Parlament eingebracht hat, der die Unterstützung des Hungerstreiks unter Strafe stellt. Auch die Stürmung des Zentrums der Hungerstreikaktion außerhalb der Gefängnisse, eine Gruppe Häuser in der Istanbuler Siedlung Kücük Armutlu im November deutet darauf hin. Anläßlich des Jahrestages des Beginns der Aktion "Rückkehr ins Leben" (hayata dönüs) berichtete die Tageszeitung Milliyet, daß der vor knapp einem Jahr eingerichtete Unterausschuß des parlamentarischen Menschenrechtsausschusses seine Arbeit bisher nicht abgeschlossen und noch keinen Bericht vorgelegt habe. Grund der Verzögerung sind nach Angaben der Milliyet Wechsel in der Ausschußbesetzung sowie lückenhafte Akten. Wann mit einem Bericht zu rechnen ist, konnte nicht mitgeteilt werden. Für Aufsehen sorgte im vergangenen Sommer der gerichtsmedizinische Bericht zur Gefängnisoperation, der den Schluß nahelegt, daß eine ganze Reihe von Gefangenen durch den unsachgemäßen Gebrauch von Tränen- und Reizgasgranaten zu Tode kam. So wurden auch Geschosse verwendet, die für den Gebrauch in geschlossenen Räumen ungeeignet sind und die eigens eine Brandwarnung enthielten. Auch wurde in einigen Zellen nach der gerichtsmedizinischen Bewertung eine Gaskonzentration erreicht, die tödlich gewirkt haben könne. |
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