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Neue Anstrengungen für EuropaAm Montag einigten sich die Koalitionsführer auf das weitere Vorgehen für die Verbesserungen der Beziehungen mit der EU Nachdem in der vergangenen Woche bekannt wurde, daß das erste Paket von Anpassungsgesetzen nach der Verfassungsänderung im Oktober in das Kabinett eingebracht wurde, einigten sich die Koalitionsführer bei ihrer Sitzung am vergangenen Montag darauf, es ins Parlament einzubringen. Das Paket enthält u.a. Änderungen in den Paragraphen 312 und 159 Türkisches Strafgesetzbuch (TSG) sowie der Paragraphen 7 und 8 des Antiterrorgesetzes. Die angesprochenen Rechtsbestimmungen waren bisher die Hauptquelle für Verurteilungen wegen Meinungsäußerungen. Im Paragraph 312 TSG soll Voraussetzung für eine Verurteilung werden, daß die Meinungsäußerung geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu stören. Sollte sich eine diesbezügliche Rechtsprechung durchsetzen, würde sich der Paragraph 312 damit der Strafrechtsbestimmung zur "Volksverhetzung" annähern. Im Antiterrorgesetz soll die Strafwürdigkeit einer Meinungsäußerung davon abhängig gemacht werden, ob diese dazu geeignet ist, Menschen dazu aufzufordern, sich terroristischer Gewalt zu bedienen. Nach Auffassung von Taha Akyol (Milliyet, 27.12.01) stellt die geplante Veränderung in Paragraph 159 TSG jedoch eine Verschärfung der bestehenden Tatbestandsdefinition dar. Mit diesem Paragraphen werden "Schmähungen" von Justiz und Sicherheitsorganen mit recht drastischen Haftstrafen geahndet. Bei allen geplanten gesetzlichen Änderungen wird der Effekt für die Meinungsfreiheit in der Türkei jedoch wohl maßgeblich von der Entwicklung der Rechtsprechung abhängen. In diesem Zusammenhang kommt der geplanten Gesetzesänderung im Rahmen des Paketes der Anpassungsgesetze, nach der Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes als Revisionsgrund zugelassen werden sollen, eine große Bedeutung zu. Hier hieß es jedoch in Zeitungsberichten, daß die Koalitionspartei MHP Bedenken geltend gemacht habe und im Zuge der parlamentarischen Beratungen Änderungen vorgenommen werden sollten. Die Tageszeitung "Radikal" meldet am 27.12.01, daß neben dem ersten Gesetzespaket versucht werden soll, bis zum 19. März alle im Nationalen Programm zur Erreichung der EU-Beitrittsfähigkeit formulierten 'kurzfristigen Ziel' einzulösen. Zugleich soll an einer aktualisierten Fassung des Nationalen Programms gearbeitet werden. Nach dem EU-Gipfel in Laeken und der Ankündigung der spanischen EU-Präsidentschaft, sich für den Beginn der offiziellen Beitrittsverhandlungen mit der Türkei einzusetzen, sind die Hoffnungen auf einen EU-Beitritt gestiegen. Ziel ist es nun, zum einen tatsächlich die Beitrittsverhandlungen einzuleiten und zum anderen konkrete Zeitpläne für die weiteren Schritte zu entwickeln. |
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