Jahrgang 2 Nr. 4 vom 26.01.2002
 

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Veto von Staatspräsident Sezer gegen Teile des Bankengesetzes

Wirtschaftlich unbequeme Entscheidungen fallen freitags nach Börsenschluß. So auch bei der Entscheidung Staatspräsident Sezers, drei Bestimmungen des Bankengesetzes an das Parlament zur erneuten Beratung zurückzuüberweisen. Sezers Einwände beziehen sich auf die Übertragung der Rechnungsprüfung vom Sayistay auf das Rechnungsprüfungsamt beim Ministerpräsidenten; auf die Überführung der Rechtstellung der Mitglieder des gemeinsamen Aufsichtsrates der staatlichen Banken vom öffentlichen ins private Recht; und die Frage des Rechtsstatuses der Beschäftigten der staatlichen Banken. Letzteres Problem dürfte von einiger Bedeutung im Hinbick auf die geplanten Filialschließungen bei den Staatsbanken im Zuge des Sanierungsplanes sein.

Da der Internationale Währungsfond im Vorfeld deutlich gemacht hatte, daß ein wesentlicher Grund für die Verschiebung der Entscheidungssitzung über den 10 Milliarden Dollar Kredit in der ausstehenden Genehmigung durch den Staatspräsidenten liegt, dürfte das Verhalten des IMF mit Spannung erwartet werden. Käme es zu einer deutlichen Verzögerung der Kreditgenehmigung, ist eine heftige Reaktion der Finanzmärkte zu erwarten. Kommentatoren gehen jedoch davon aus, daß aufgrund der Genehmigung des Kerns des Gesetzes der Weg für die Eigenkapitalaufstockung der privaten Banken frei und damit die Bedingung des IMF erfüllt ist. Sollte es zu einer Verschiebung der für den 4. Februar geplanten IMF-Direktoriumssitzung kommen, so werden ausstehende Kabinettsentscheidungen als wahrscheinlichere Ursachen angesehen.

Mit einer Stellungnahme des verantwortlichen Ministers Dervis wird am Montag gerechnet.

 

 

 

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