Jahrgang 2 Nr. 4 vom 26.01.2002
 

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Vorbereitungen für den IMF-Kredit noch nicht abgeschlossen

Der Internationale Währungsfond hatte in der vergangenen Woche mitgeteilt, daß aufgrund einiger Bedingungen, die die Türkei bisher nicht erfüllt habe, die Entscheidung über den zusätzlichen Kredit in Höhe von 10 Milliarden US-Dollar erst Anfang Februar fallen werde. Dabei wiesen IMF-Vertreter zunächst auf die noch ausstehende Bestätigung des Bankengesetzes hin. Daneben befindet sich die Regierung jedoch auch bei einer Reihe von Festlegungen im Rückstand, die als Voraussetzungen für die Kreditbewilligung angesehen werden. Die Tageszeitung "Radikal" brachte in ihrer Ausgabe vom 19. Januar dazu eine Zusammenstellung:

  • Weiteres Vorgehen bei der Sanierung der staatlichen Banken. Ein dem Kabinett vorliegender Plan sieht eine Verringerung der Filialzahl auf 1700 vor. Dies bedeutet die Schließung von 500 Filialen der Ziraat Bankasi und 250 Filialen der Halk Bankasi.
  • Aktionsplan für mehr Effizienz und Transparenz in der türkischen Verwaltung. Der Aktionsplan, der Verordnungscharakter trägt, ist inzwischen im Kabinett zur Unterschrift freigegeben worden. Der Aktionsplan sieht Maßnahmen zur Überwachung von Spenden und Wahlkampffinanzierung sowie eine Einschränkung der Immunität von Abgeordneten vor. Außerdem werden eine Reihe von Maßnahmen zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren sowie zum Informationsaustausch der Gerichte aufgeführt. Der Aktionsplan enthält auch eine Terminplanung mit Festlegung der Schritte von 2002 bis 2004.
  • Zeitplanung für die Steuerreform. Nach dem bisher noch nicht beschlossenen Entwurf soll bis Ende April die "Besondere Verbrauchssteuer" (ÖTV) ins Parlament eingebracht werden. Andere Steuerreformen sollen bis Oktober eingebracht, die Gesetzgebung in diesem Jahr abgeschlossen werden.
  • Abbau von Hemmnissen für ausländische Investoren. Auch hier steht die Regierung dem IMF gegenüber im Wort, noch in diesem Monat einen Zeitplan für die Entfernung rechtlicher Hemmnisse für ausländische Investitionen sowie weiterer Maßnahmen zur Förderung solcher Investitionen zu verabschieden.

 

 

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