Jahrgang 2 Nr. 4 vom 26.01.2002
 

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"Mini Demokratiepakte" - schrumpft die Demokratie?

Als "Mini-Demokratiepaket" wird das erste Gesetzesbündel zur Rechtsanpassung nach der Verfassungsänderung im vergangenen Jahr Oktober bezeichnet. Daß die Enttäuschung in der Öffentlichkeit angesichts des am Montag ins Parlament eingebrachten Entwurfes überwiegt, ist offenkundig - selbst innerhalb der Regierungskoalition ist das Gesetzespaket umstritten. Polemisch stellte die Tageszeitung "Radikal" in ihrer Dienstagsausgabe die These auf: "Nicht Anpassung an die EU, sondern an die MHP" und warf damit zugleich auch ein Schlaglicht auf einen inneren Widerspruch der Reformbemühungen.

In dem Mini-Demorkatiepaket enthalten sind Neufassungen für die Paragraphen 312 und 159 Türkisches Strafgesetzbuch (TSG) sowie der Paragraphen 7 und 8 des Antiterrorgesetzes. Die in Rede stehenden Gesetzesparagraphen sind die am häufigsten bei Verurteilungen wegen Meinungsäußerungen angewandten und haben zu massiver Protest in- und ausländischer Menschenrechtsgruppen und wiederholten Manungen seitens der EU geführt. Eine Angleichung an die EU-Standards in Sachen Meinungsfreiheit wiederum ist Teil der kurzfristigen Ziele im Rahmen des Nationalen Programms, das die Türkei im vergangenen Jahr März bei der EU eingereicht hat.

Die in Paragraph 312 TSG eingeführte Änderung knüpft die Strafwürdigkeit einer Äußerung, die durch die Hervorhebung der Verschiedenheit zur Feindschaft zwischen Religionen, Konfessionen, Klassen, Völkern, Rassen aufwiegelt, an die Möglichkeit (olasiligi) einer Störung der öffentlichen Ordnung. In der Diskussion über die Neufassung im Gesetzesentwurf wird der Begriff "Möglichkeit" als zu unbestimmt kritisiert. So wandte der Abgeordnete Gül der oppositionellen AKP ein, daß dadurch Richtern eine zu große Auslegungsvollmacht gegeben werde. Der Abgeordnete Turhan Güven (DYP, Opposition) wandte ein, daß im Strafrecht kommentierbare Straftatbestände unzulässig seien. Straftatbestände müßten eindeutig, offensichtlich und mit klaren Regeln versehen sein. Der Fraktionssprecher der ANAP (Regierungspartei) Beyhan Aslan erklärte, daß seine Partei für ein demokratischeres Gesetz eingetreten sei. Die Straftatbestände müßten so eindeutig formuliert werden, daß sie Richtern keinen Auslegungsspielraum mehr ließen. Auch seitens des Vorsitzenden der Istanbuler Rechtsanwaltskammer Sayman wurde kritisiert, daß die geplante Neufassung zu willkürlichen richterlichen Auslegungen führen könne.

Der Paragraph 159 TSG stellt Beleidungen und Verhöhnung des Staates und einzeln aufgeführter staatlicher Institutionen unter Strafe. Dabei kommt es durch die Aufnahme neuer Institutionen zu einer Erweiterung der Straftatbestände. Heißt es in der bisherigen Fassung "Republik", so sind nun Äußerungen, die die "ideele Persönlichkeit" des "türkischen Staates" verhöhnen, strafwürdig. Statt bisher ausschließlich Beleidigungen des "Kabinetts" unter Strafe zu stellen, werden nun auch die Minister in die Reihe der schutzwürdigen Institutionen aufgenommen. Nach Einschätzung der Tageszeitung "Radikal" (22.01.02) tritt eine weitere Verschärfung gegenüber den bisherigen Straftatbeständen auch dadurch ein, daß nun auch abstrakte Beleidigungen wie "Möderherschaft" oder "Diebesherrschaft" strafwürdig werden könnten.

Hinsichtlich der geplanten Änderung im Antiterrorgesetz wird eingewandt, daß beim Straftatbestand der "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung" nicht danach gefragt wird, ob dies wissentlich und/oder willentlich erfolgt. Außerdem wird eingewandt, daß der gleiche Sachverhalt - jedoch mit dieser Einschränkung - bereits nach Paragraph 169 TSG erfaßt wird.

Die ANAP hat in der Diskussion über das Gesetzespaket einige Schelte einstecken müssen - nicht zuletzt mit Hinweis auf die Diskussion über das "Syndrom der nationalen Sicherheit", die Mesut Yilmaz im August vergangenen Jahres angestoßen hatte. Umgekehrt ist es aber gerade die ANAP, die im Regierungslager offen gegen die geplante Novelle auftritt. So erklärte der stellverstretende Parteivorsitzende Ercan Mumcu einer Nachricht von InternetHaber (24.01.02) zufolge, daß es besser wäre, die Reformen zu verschieben als das Paket in seiner jetzigen Form zu verabschieden. Mumcu verglich den Geist des Reformpaketes mit dem italienischen Strafgesetz von 1889.

Gerüchteweise heißt es nun, daß das Gesetz vor seiner Behandlung im parlamentarischen Plenum nochmals Gegenstand einer Gesprächsrunde der Vorsitzenden der Koalitionsparteien wird. Gleichzeitig heißt es jedoch auch, daß die MHP bereits deutlich gemacht habe, daß sie Änderungen am Gesetzesentwurf nicht hinzunehmen bereit ist.

Die geplante Bestimmung, nach der eine Verurteilung der Türkei durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zu den Revisionstatbeständen gezählt werden sollte, ist auf Initiative der MHP bereits aus dem Paket entfernt und vertagt worden.

 

 

 

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