Jahrgang 2 Nr. 5 vom 9.02.2002
 

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Ergin Ergül

Schwarzgeldflüsse in der Türkei

Richter im Direktorat für internationales Recht und auswärtige Beziehugnen des Justizministeriums

zuerst erschienen in "Türk Hukuk Sitesi"; Übersetzung aus dem Türkischen von Stefan Hibbeler

In den 60er Jahren machte die Türkei zum ersten Mal Bekanntschaft mit dem Rauschgiftschmuggel und Schwarzgeld. Eine kleine Gruppe von Menschen machte sich den Strom der Arbeitsmigranten zunutze und versuchte auf ungesetzlichen Wegen leicht zu Geld zu kommen.

Die Eigenschaft als Transitland macht den Rauschgiftschmuggel zur größten Quelle des Schwarzgeldes in der Türkei. Nach einer Berechnugn betrug der Gegenwert der 1997 sichergestellten Rauschgifte (Heroin, Morphin-Basis, Kokain und Haschisch) 500 Millionen DM. Der Einsatz gefälschter Rechnungen, der Schmuggel von Waffen und Sprengstoffen und auch der Schmuggel von Antiquitäten und archäologischen Fundstücken sidn weitere wichtige Quellen. Bei der parlamentarischen Beratung des Gesetzes 4208, wurden folgende Meinungen geäußert: "Die Bekämpfung von Schwarzgeld trägt eine große Bedeutung für unser Land. Insbesondere seit 1980 sind die Möglichkeiten, Schwarzgeld zu gewinnen, stark gestiegen. Dies hat den Charakter dieser Aktivitäten ziemlich erweitert und im Ergebnis zu einem starken Anwachsen ungesetzlicher Aktivitäten geführt. Außerdem hat neben der Entscheidung zur Freigabe des Kapitaltransfers und den Anreizen "heißes Geld" in die Türkei fließen zu lassen, dazu geführt, daß auch in anderen Ländern erzieltes Schwarzgeld in die Türkei floß."

Die Meinungen von Experten und Verantwortlichen schlagen sich in der Presse wie folgt nieder:

"Heuzutage übertreffen die Kapitaltransfers den Güteraustausch im Wert um ein Vielfaches. Auch wachsen das spekulative Kapital oder "heiße Geld" stark an. Darum gehört es zu den Möglichkeiten in Staaten mit liberalisierten Kapitalmärkten, Schwarzgeld in "heißes Geld" zu verwandeln. Auch unser Land mit seinen sich schnell entwickelnden Märkten, erscheint darum für Geldwäsche attraktiv."

(Erklärung des Zentralbankpräsidenten Gazi Ercel in der Tageszeitung Milliyet vom 8.08.1996)

"In unserem Land ist in der letzten Zeit kein einziger ernsthafter Schritt gegen Schwarzgeld unternommen worden. Darum hat sich an jeder Stelle usneres Finanzsystems eine Struktur zum Waschen von Schwarzgeld herausgebildet. Als eine natürliche Folge davon tritt auch kein Sektor als in dieser Hinsicht besonders betroffen hervor. Beispielsweise ist seit den 80er Jahren parallel zur hohen staatlichen Kreditnachfrage auf dem Binnenmarkt ein großer Bestand an Staatspfandbriefen sowie ein großer Repo-Markt entstanden. Diese Anlageformen tragen eine Reihe von Eigenschaften, wie beispielsweise die umgehende Möglichkeit, sie in Geld zurückzuverwandeln, die sie zu einem geeigneten Werkzeug zur Geldwäsche machen. Diese Struktur udn der steigende staatliche Verschuldungsbedarf erreichen ein Volumen, daß allein den Markt für Staatsanleihen ausreichen läßt, um den Bedarf der Schwarzgeldwäscher zu decken."

(Yildirim AKAR, Karaparanin Akalanmasi, Ankara 1997, s.137)

"Es wird festgestellt, daß in der türkischen Wirtschaft Finanzquellen ungeklärter Herkunft in einem Volumen von 50 Milliarden Dollar kursieren. Die Devisenbestände türkischer Banken steigen kontinuierlich. Es wird festgestellt, daß 70 % der Spareinlagen einer Bank nur 7 Personen gehören und daß diese Einlagen als Devisen eingezahlt wurden. Von 45 % der Spareinlagen einer Bank ist die Herkunft nicht angegeben. Sobald die Schattenwirtschaft unterbunden wird, bleibt sie in Form von Schwarzgeld weiter vorhanden. Heute übersteigt die Schattenwirtschaft die reguläre um das Dreifache. Eine Firma mit 8 Millionen Dollar Exporterlös kann für 170 Millionen Dollar eine Bank kaufen und diesen Preis innerhalb von zwei Jahren bezahlen. Ein 28jähriger kann heute 700 Millionen bei der Bank einzahlen und kann sie morgen wieder abholen."

(Erklärung von Doc. Dr. Veysi Sezig in verschiedenen Tageszeitungen am 16.06.1997)

"Weil das türksiche Finanzwesen Schwarzgeld nicht behindert, ist es möglich zu sagen, daß Schwarzgeldtransfers von Banken bis zur Börse anzutreffen sind. Verschiedene Mittel und Institutionen können dafür benutzt werden. Das ist ein allgemeines Problem des Finanzsystems. Aufgrund irher geographischen Lage verfügt die Türkei über ein sehr großes Aufkommen von Schwarzgeldern. Der in Afganistan beginnende und bis in die USA reichende Rauschgifthandel führt hier vorbei. Man wird wohl nicht behaupten können, daß nicht auch in der Türkei, die mitten auf diesem Weg liegt, nicht auch einige Menschen darin verwickelt sind. Auf der anderen Seite gibt es den Terrorismus. An jedem Ort, wo Terrorismus auftritt, gibt es auch Leute, deren Einkommen er sichert. Außerdem gibt es Mafia-Verbindungen unterschiedlicher Größenordnungen. Von diesem Blickwinkel aus betrachtet, besitzt Schwarzgeld in der Türkei einen hohen Stellenwert. Das Ausmaß ist jedoch unbekannt."

(Ergin Ergül, Karapara Endüstrisi ve Aklama Sucu, Yargi Yayinevi, Ankara 2001)

"Die Türkei ist im Hinblick auf Schwarzgeld ein ausgesprochen großzügiges Land. Auch auf dem Gebiet der Schattenwirtschaft ist sie ziemlich erfolgreich. Insbesondere bei der Industrie, die sich auf die Landwirtschaft stützt, ist dies leicht zu erkennen. War bis 1980 SChwarzgeld noch ein ernstes Problem, so verursacht es heute keine Schwierigkeiten mehr. Das liegt daran, daß die Vermögensdeklaration aufgehoben wurde und die Möglichkeit besteht, Geld auf anonyme Konten einzuzahlen. Außerdem ist es möglich, diese Gelder in Staatsanleihen, Devisen oder Immobilien anzulegen. Auf iese Weise wächst die Schattenwirtschaft kontinuierlich mit Hilfe von Mechanismen, die sich gegenseitig stützen."

(Kemal Kilicdaroglu, Kayidtdisi Ekonomi ve Bürokrasi, Vergi Dünyasi, Nr. 190 (Juni 1997), S. 3)

"Schwarzgelder aus Schmuggel, Aneignung öffentlicher Gelder udn Bestechung nehmen auf der politischen und wirtschaftlichen Tagesordnung der Türkei eine Spitzenstellung ein. Das alles zeigt, daß sich die Verbrechensökonomie ausbreitet und das Bürokratie und Politik ineinandergreifende Beziehung eingegangen sind."

(Ahmet Fazil Özsoylu, Yer alti ekonomisi, Ankara 1999, s.1)

Alle diese Bewertungen und die häufige Berichterstattung in der Presse unterstreichen die Gefahren aus dem Schwarzgeldtransfers in der Türkei. Aber hinsichtlich des Schwarzgeldes, das die Türkei passiert, gibt es kein Bündnis. Nach Berichten der Susurluk-Kommission und der DEA, der amerikanischen Zentralstelle zur Bekämpfung des Rauschgifthandels, liegt die Größenordnung des Schwarzgeldes in der Türkei bei 50 Milliarden Dollar. Es werden aber auch niedrigere Beträge von 30 bis 40 Millarden Dollar genannt.

Die Sektoren mit dem höchsten Aufkommen an Schwarzgeld; Bau, Tourismus und Banken; sind geeignet ein Licht auf das aufgrund der getroffenen Entscheidungen und Entwicklungen erreichten Ausmaßes der Schwarzgeldstörme zu werfen. Zu den Sektoren, die nach der Aufhebung der Vermögensdeklarationspflicht 1984, im Zeitraum von 1985 bis 1990 die höchsten staatlichen Beihilfen erhielten, gehören Bau und Tourismus. Nach Daten des Staatlichen Statistikinstituts flossen 60 Prozent der geleisteten Beihilfen in dieser Zeit in diese beiden Sektoren. Das Investitionsvolumen im Turismussektor steig in dieser Zeit von 500 Millionen Dollar auf 20 Milliarden Dollar, das Volumen im Bausektor stieg von einer Milliarden Dollar auf 30 Milliarden Dollar.

Die Einführung der freien Konvertibilität von Devisen im Jahr 1990 schuf auch für das Schwarzgeld eine ungehinderte Möglichkeit, ins Land zu fließen und in Umlauf zu gehen. Von 1990 bis 1998 stigen die Devisenspareinlagen der Banen von 2 Milliarden Dollar auf 20 Milliarden Dollar. Auch der in den Verlautbarungen der Zentralbank und ökonomischen Veröffentlichungen registrierte Anstieg der Auslandsschulden mit kurzer Laufzeit sowie der Anstieg des sog. "heißen Geldes" ist auffällig. Die kurzfristigen Auslandsschulden stiegen von 1994 bis 1997 von 6 auf 24 Milliarden Dollar.

Betrug die Zahl der Banken 1990 noch 20, so war ihre Zahl 1997 bereits auf 57 gestiegen. Die Zahl der off-shore Banken auf Nord-Zypern wuchs auf 26 an.

Nachrichten der internationalen Presse zufolge pumpten Aktivitäten der Schattenwirtschaft - Rauschgifthandel eingeschlossen - im Jahr 1996 50 Milliarden Dollar ins Land. Istanbul wird als ein Zentrum für die Rauschgift-Geldwäsche im Nahen Osten beschrieben, wobei die Rauschgiftgelder insbesondere mit Hilfe von Casinos und freien Wechselstuben "gewaschen" würden.

Dem Dow Jones News Service zufolge wurde der Anstieg der türkischen Devisenreserven durch den Zufluß von 4 Milliarden Dollar Schwarzgeld bewirkt.

Während die Türkei in den Jahren 1988 bis 1996 keine Erwähnung in der Schwarzgeldkarte im Bericht über internationale Strategien zur Kontrolle des Rauschgifthandels des US-Büros für die internationale Bekämpfung des Rauschgifthandels findet, werden für die Jahre 1996, 1997 und 1998 hohe Grade an Schwarzgeldflüssen angezeigt.

Es ist bekannt, daß die häufigste Form von Schwarzgeldtransfers der vorgetäuschte Export ist. Seit den 80er Jahren wurde versucht, Gelder des Auslands und isnbesondere Geldbestände von Türken auf Schweizer Konten für die türkische Wirtschaft zu gewinnen und dementsprechende Regelungen getroffen. Bis zu diesem Zeitpunkt waren für den Export aus der Türkei die "Exportregimeentscheidung" und die Rechtsentscheidungen zum Werterhalt der Türkischen Lira sowie die damit verbundenen Bekanntmachungen, Verordnungen und die Bankverfahren maßgeblich. Der Gegenwert des Exportes wurde durch Barzahlung, Vorfinanzierung der Empfängerfirma, Zahlung durch Kreditbrief, gegenseitige Kreditierung oder Güteraustausch empfangen und nach Empfang in der Türkei an Banken oder andere Finanzinstitutionen verkauft. Als Grundlage wurde der als Exportäquivalent angegebene Devisenpreis angenommen. Anders ausgedrückt: Über die Herkunft der als Exportgegenwert eingeführten Devisen wurden keinerlei Nachforschungen angestellt. Auch bei den von den verantwortlichen Stellen durchgeführten Untersuchungen zum vorgetäuschten Export wurde grundsätzlich nur geprüft, ob die exportierende Firma tatsächlich in der angegebenen Art, Menge, Qualität und Wert Güter ausgeführt und damit tatsächlich Anrecht auf die Exportförderung erworben hatte.

Unter den weiteren Verfahren der Geldwäsche, die in den letzten Jahren ins Auge fallen, befinden sich die Geldeinfuhr durch Kuriere, der Fon-Transfer mittels Banken im In- und Ausland, der Erwerb teuerer Immobilien, Luxusautos oder Edelsteine.

Nach Daten der Direktion für die Bekämpfung des Schmuggels und des organisierten Verbrechens des Innenministeriums wurden 1997 und 1998 jeweils 7 Vorgänge als Schwarzgeldtansfer bewertet.

1997 traten in Ankara 2, in Edirne 4 und in Bingöl ein Ereignis auf. 1998 waren es in Istanbul 3, Ankara 1, Izmir 2 und Mardin ein Ereignis.

Während beim Schwarzgeldtransfer diesen Zahlen zufolge Bargeld 39 % ausmachte, folgten Transfers mittels Kurieren und Zwischeninstitutionen mit 25 %, gefälschte Rechnungen nahmen eine Größenordnung von 7 %, Bankgarantiebriefe 4 % ein.

Nach Angaben der Direktion für Schmuggel und organisiertes Verbrechen wurden 1997 5, 1998 18 und 1992 49 Vorgänge an MASAK, die Zentralstelle für Wirtschaftskriminalität im Finanzministerium, übergeben.

Ein weiterer wichtiger Zweig der Geldwäsche in der Türkei ist der illegale private Geldverleih. Nach den Ergebnissen einer parlamentarischen Untersuchungskommission aus dem Jahr 1994 lassen sich folgende Befunde festhalten:

* In der Türkei verfügen mehr als 2000 illegale Geldverleiher über eine Finanzkraft von jährlich 100 Trillionen TL.

* Jeder Geldverleiher verfügt über einen Rechtsanwalt und Geldeintreiber. Der Geldeinzug wird erforderlichenfalls auch mit Gewalt und Mord gewährleistet.

* Mit Hilfe der illegalen Geldverleiher haben in den vergangenen 10 Jahren Exportbetrüger, Waffen- und Rauschgiftschmuggler durch hohe Zinsen große Gewinne gemacht.

(Quelle: Osman Altug, kayit disi ekonomisi, Ankara 1999, s. 11)

Der französische Professor Guilhem Fabre hat bei den Krisen in Mexiko (1994-95), Tailand (1997) und Russland (1998) den wichtigen Einfluß der Schwarzgeldtransfers festgestellt. In einem Beitrag für "le monde diplomatique" regte er an, die Krisen in der Türkei, Venezuela und Nigeria unter dem gleichen Gesichtspunkt ebenfalls zu untersuchen.

(Guilhem Fabre, Du blanchiment aux crises, le Monde diplomatique, avril 2000, s. 6)

Die Einsatzgruppe zur Bekämpfung des Schwarzgeldes der OECD (FAFT) stellt in ihrem Berichtsabschnitt über die Türkei eine Beziehung zwischen dem organisierten Verbrechen und Schwarzgeld fst. Dem Bericht zufolge sind die häufigsten Schwarzgeldtransfermittel Kuriere, Bankeinzahlungen, Luxusautos und die Anschaffung wertvoller Gegenstände. In dem Bericht wird auch hervorgehoben, daß die Türkei einige Anstrenungen im Kampf gegen das Schwarzgeld aufgebracht hat und daß die Bildung der Direktion für Wirtschaftsverbrechen (Mali Suclari Arastirma Kurulu Baskanligi) sowie die Vornahme einiger Gesetzesänderungen positiv zu bewerten sei. Außerdem besagt der Bericht, daß ein effektives Informationsnetzwerk und Kontrollen den Kampf gegen das Schwarzgeld stärken werden.

Nach Angaben des Direktors von MASAK anläßlich einer Podiumsdiskussion des Vereins "zum Schutz der vom Volk gezahlten Steuern" am 12.12.2000, wurden 1997 26 verdächtige Finanztransaktionen übergeben, zum Zeitpunkt des Vortrags hatte MASAK allein aus dem Bankensektor ca. 570 Vorgänge übernommen. In ähnlicher Werise führte die Zollverwaltung aufgrund des Paragraphen 9 der Vordnung zum Gesetz Nr. 4208 ca. 300 Untersuchungen durch.

Zum genannten Zeitpunkt hatte MASAK 42 Fälle an die Staatsanwaltschaften übergeben. Davon führte nur ein Verfahren vor dem Strafgericht von Sisli (Istanbul) zu einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren. Außerdem wurden Beschlagnahmebeschlüsse in einem Volumen von 5,2 Millionen Dollar gefaßt.

Durch eine Reihe von Gesetztesänderungen wurden Schwarzgeldtransfers zu einem Straftatbestand erhoben: die am 13.11.1996 beschlossenen und am 19.11.1996 im Amtsblatt Nr. 22822 veröffentlichten Vorbeugemaßnahmen gegen den Transfer von Schwarzgeld; das Gesetz Nr. 2313 zur Kontrolle von Rauschgiften; die Änderung im Beamtengesetz (Nr. 657); die Verordnung 178 zu Zuständigkeiten und Aufgaben des Finanzministeriums sowie das Gesetz Nr. 4208.

Aber in der Anwendung des Gesetzes 4208 gibt es bei den Transfers der Erlöse von Rauschgifthandel und organisiertem Verbrechen zwei Hemmnisse. Zur Erfüllung des Straftatbestandes ist es erforderlich, daß ein Finanzingenieur am Transfer eines bedeutenden Betrages beteiligt ist. Zunächst ist erforderlich, die Herkunft der Gelder zu beweisen und außerdem muß bewiesen werden, daß der Finanzingenieur vor der Transaktion davon Kenntnis hatte, daß es sich um Erlöse aus Straftaten handelte.

Diese doppelte Beweislast wird noch dadurch erschwert, daß es sich um große Geldmengen aus einer Vielzahl von Straftaten handelt und eine große Ähnlichkeit zwischen den Transaktionsverfahren von "sauberen" und "schwarzem" Geld besteht. Ohnehin besteht die größte Gefahr darin, daß das Schwarzgeld die legalen Geldflüsse kontaminiert.

Darum besteht das heutige Problem in der Bekämpfung von Schwarzgeldtransfers nicht so sehr in deren Feststellung. Es fokussiert sich vielmehr in der Beschaffung gerichtsverwertbarer Beweise, der Feststellung der Täter und ihrer Verurteilung.

Die Beweisführung ist abhängig von Erleichterungen in der Beweisbeschaffung. Darum ist bei dieser Art von Straftaten die Zulassung besonderer Untersuchungsmethoden wie das Abhören von Telefonen von großer Bedeutung. Zu diesem Zweck würde eine Ergänzung des Paragraph 16 im Gesetz 4922 ausreichen.

Die Bekämpfung von Schwarzgeld richtet sich vor allem gegen das organisierte Verbrechen und internationale Verflechtungen zum Transfer des Erlöses illegaler Aktivitäten. Es ist erforderlich, eine Strafpolitik zu entwickeln, die diesem Feld angemessen ist und auf die gefährlichsten Schlüsselpersonen zielt.

Es gehört zu den Elementen aller Bekämpfungsprogramme von Schwarzgeld moderner Staaten, dessen Definition zu erweitern, eine Beweislastumkehr vorzusehen oder die Beweisführung zu erleichtern und auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Staatsanwaltschaften einzurichten.

Damit in unserem Land die Bekämpfung des Schwarzgeldes erfolgreich sein kann, sidn neben politischer Entschlossenheit die Zusammenarbeit von Medien, Banken, Polizei und Justiz erforderlich.

Zur Wirksamkeit der gesetzlichen Mittel gegen Schwarzgeld ist auf der einen Seite die Zusammenarbeit von MASAK mit dem Finanzsektor erforderlich. Auf der anderen Seite müssen Justiz, verschiedene Polizeieinheiten, Institutionen der Banken- und Finanzaufsicht sowie relevante ausländische Dienste zur Zusammenarbeit übergehen.

Die Bekämpfung des Schwarzgeldes ist zugleich wesentliches Element im Vorgehen gegen Korruption und organisiertes Verbrechen. Der Transfer von Schwarzgeld muß darum unter die vordringlicheren Straftatbeständen im Türkischen Strafgesetzbuch aufgenommen werden und auch die Gesetze 4208, das Banken und das Finanzmarktgesetz ergänzt werden.

Zu den vordringlichen Problemen gehört außerdem die Spezialisierung der Justiz im Bereich der Wirtschafts- und Finanzkriminalität. Es ist spätestens jetzt offensichtlich, wie unermeßlich schwer die sozialen Folgen der Finanzkriminalität wiegen. Das "Ausleeren" einer Bank erbringt eine Beute in einer Größenordnung von Milliarden Dollar. Ein solches Volumen wird nicht einmal in Tausend unterschiedlichen Straftaten erreicht.

Dementsprechend ist es erforderlich in jeder Provinz, eine mit allen nötigem Personal, Mitteln, Technologie, Raum usw. ausgestattete auf diese Art vielfältiger und internationaler Verbrechen spezialisierte Staatsanwaltschaften einzurichten. Dem müßten dann in der Zukunft auf Wirtschafts- und Finanzverbrechen spezialisierte Gerichte folgen.

Falls dies nicht möglich sein sollte, müßte der Transfer von Erlösen aus organisiertem Verbrechen und Rauschgifthandel in den Aufgabenbereich der Staatssicherheitsgerichte übernommen werden. Dies ist aufgrund der hochgradigen Spezifik der Straftaten und ihren Folgen für die Volkswirtschaft erforderlich. Außerdem müßten an jedem Staatssicherheitsgericht Büros für organisierte Kriminalität mit einer ausreichenden Zahl von Staatsanwälten eingerichtet und eine Koordinationsstelle beim Staatssicherheitsgericht Ankara mit einem leitenden Staatsanwalt an dessen Spitze vorgesehen werden.

Beim Kassationsgerichtshof muß eine Kammer für Wirtschafts- und Finanzkriminalität, organisiertes Verbrechen und Schwarzgeld zuständig erklärt werden.

Es ist eine Voraussetzung, daß die Polizeieinheiten, die diesen Typ Verbrechen untersuchen, hervorragend technisch ausgestattet werden. Wenn erforderlich sollte wie in den USA ein Teil der nach Gesetz Nr. 4208 und 4422 beschlagnahmten Werte für diesen Zweck verwendet werden.

(Vgl. ERGÜL, a.a.O., S. 286)

Dossier Schwarzgeld und Schattenwirtschaft

 

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