Jahrgang 2 Nr. 8 vom 23.02.2002
 

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Endspurt bei den Gesetzesangleichung an die EU

Am 19. März jährt sich die Veröffentlichung des Nationalen Programms zur Erfüllung der Beitrittsbedingungen der EU. Die Regierung hat sich das Ziel gesetzt, zu diesem Stichtag alle als kurzfristig aufgeführten Ziele im Rahmen des Gesetzgebung zu erfüllen. Da jedoch die Zeit ausgesprochen knapp geworden ist, wurde eine Kommission im Justizministerium eingesetzt, die prüfen soll, ob die erforderlichen Änderungen nicht in einem einzigen Gesetzespaket, das Änderungen zu 10 Gesetzen enthalten wird, vorgenommen werden können. Zu den Gesetzen gehören: Das Pressegesetz, das Gesetz über die Aufsichtsbehörde von Radio und Fernsehen (RTÜK), das Polizei-, das Beamtengesetz, die Organisation der Gendamerie, das Gesetz zu Filmen und Video, Vereinsgesetz, Gesetz zu den Staatssicherheitsgesetzen, Demonstrations- und Versammlungsgesetz. Zur Diskussion gestellt wurden von diesen Gesetzen bisher nur das Pressegesetz, zu dem bereits kritische Stimmen vor allem zur Neufestsetzung der Bußgeldhöhen laut wurden. Es wird befürchtet, daß durch extrem hohe Bußgelder Zeitungen finanziell ruiniert werden könnten.

Im Zusammenhang mit einer Beschleunigung der Anpassungsanstrengung ist auch das Thema der Abschaffung der Todesstrafe wieder auf die Tagesordnung gerückt. Hatte Ministerpräsident Ecevit am vergangenen Wochenende erklärt, daß er es für möglich halte, diese Frage im Parlament ohne vorherige Einigung in der Regierung zu lösen, zeigen sich die beiden anderen Koalitionspartner als wenig überzeugt von einer solchen Lösung. Hinzu kommt, daß die Diskussion über Wege zur Abschaffung der Todesstrafe noch im vollen Gange ist. Während die DSP die Auffassung vertritt, daß Änderungen der Stafmaßbestimmungen im Strafgesetzbuch ausreichten, um die Todesstrafe abzuschaffen, vertreten MHP und die oppositionelle DYP die Auffassung, daß dies nur durch eine erneute Änderung der diesbezüglichen Verfassungsbestimmung möglich sei. Mesut Yilmaz (ANAP) erklärte, daß in dieser Frage die Regierung gegebenenfalls ein gerichtliches Gutachten des Danistay einholen werde.

 

 

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