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Schächten: Das Erste Opferfest nach dem Urteil in Karlsruhevon Zehra Kuebel Deutschland sah schon im Geiste seine Gewässer von der Nordsee bis zum Bodensee gleich dem Uferstreifen vor Istinye purpurrot vom Blut der von 3 Millionen in Deutschland lebenden Muslimen geschlachteten Opfertieren durchtränkt. Ein Aufschrei ging durch die Reihen: Einerseits die linken Tierschützer, die ihre Schutzbefohlenen in Gefahr sahen und auf der anderen Seite der Nationalsozialist Klaus Sojka, der ebenfalls unter dem Aspekt Tierschutz seine Meinung über Minderheiten unter das Volk bringt. Am 15.Januar entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass Muslime künftig auch in Deutschland unbetäubte Tiere schächten dürfen, doch Vorraussetzung ist die zwingende Vorschrift ihrer Religion. Geklagt hatte der 33 Jahre alte muslimische Metzger Rüstem Altinküpe aus Hessen, der bereits bis 1995 mit einer Ausnahmegenehmigung nach muslimischem Ritual seine Tiere schlachtete. Altinküpe sah sich in seiner Religionsfreiheit eingeschränkt und forderte die Gleichstellung mit jüdischen Gemeinden. 1995 hatte das Bundesverwaltungsgericht Berlin festgestellt, dass im Islam das Schächten der Tiere nicht dringend notwendig sei. Es berief sich auf ein Gutachten der Kairoer Al-Azhar-Universität, dass der Koran die Betäubung mit Elektroschock vor der Schlachtung nicht verbiete, wenn die Dosis nicht zum Tod führt, und änderte die bisherige Rechtssprechung. Karlsruhe hat seine Rechtssprechung an das Giessener Verwaltungsgericht weitergereicht. Das letzte Urteil in dieser Frage soll hier entschieden werden. Für den Islamrat, sowie den zu diesem Verfahren eigens gegründeten Zentralrat der Muslime ist es ein Etappensieg. Sie jubeln wenige Minuten nach Beendigung des Verfahrens auf ihrer Internetseite :"Dieses Urteil bedeutet eine Gleichbehandlung der Muslime mit anderen Religionsgemeinschaften und festigt ihr Grundrecht auf Ausübung ihrer Religion." Inzwischen sind die beiden muslimischen Verbände an das Verbraucherschutzministerium herangetreten um eine Zertifizierung zu erhalten. Ihre weiteren Ziele werden Islamunterricht an deutschen Schulen sowie Anerkennung als Religionsgemeinschaft sein, weswegen sie bisher noch nicht in die Schulen als Lehrkörper zugelassen werden. Abschließend lässt sich die Auseinandersetzung in der Frage Schächten gegen Tierschutz nicht klären, da es keinen verbindlichen Dachverband der Muslime gibt, der Koran keine ausreichende Antwort auf die Frage der Betäubung gibt, die Gegner sich in der Dauer des zumutbaren Leidens der Tiere uneins sind, bzw. die Angaben des Schmerzempfindens zwischen 15 Sekunden bis zu zwei Minuten (je nach Bedarf ?) schwanken und heftig diskutiert wird, die Muslime die Meinung vertreten, dass durch rasche Trennung der Halsschlagader auch die Durchblutung des Gehirns unterbrochen wird und dadurch das Schmerzempfinden nicht mehr möglich ist, was aber von den Tierschützern nicht akzeptiert wird. Die Würde des Tieres sei nicht gefährdet, es werde immer ein Gebet vor der Schlachtung gesprochen halten dem die Muslime entgegen. Die Urteilssprechung von Karlsruhe sollte unter dem Aspekt des 11.Septembers
gesehen werden, die den Muslimen in Deutschland entgegenkam. Vor dem letzten
Opferfest wurde laut des Berlin/Weddinger Fleischers Öner Akyol nicht
mehr und nicht weniger Fleisch verkauft als sonst. Lediglich hätten
die in Berlin lebenden 200.000 Muslime mehr Vertrauen zu dem verkauften
Fleisch. Da die meisten Türken wie schon in den vorhergehenden Jahren
lieber Geld in Ihre Heimat schickten, dass Verwandte und Freunde an Stelle
Ihrer ein Tieropfer erbringen, bewahrheiteten sich die Befürchtungen
nicht, dass Blut durchtränktes Gewässer in deutschen Landen
floss. |
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