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Unzulänglichkeiten des türkischen AusländerrechtsRechtsanwalt Köksal ist Vertrauensanwalt des deutschen Generalkonsulats in Istanbul und Anwalt der Brücke, dem deutschen Kultur- und Wohltätigkeitsverein. Im Rahmen eines Vortrags beim Goethe Institut Istanbul hatte er eine umfassende Kritik des türkischen Ausländerrechts vorgestellt. Zu den Kernpunkten seiner Kritik gehörte, daß das türkische Ausländerrecht keine Verfestigung des Aufenthaltsrechts kennt. Während in Deutschland schrittweise von einer einfachen Aufenthaltserlaubnis der Weg weiter zu einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsberechtigung führt, ist soetwas in der Türkei nicht vorgesehen. Zwar haben ausländische Ehepartner eines Türkei Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis von zunächst drei, später fünf Jahren. Aber darüberhinaus ist keine weitere Verfestigung des Aufenthaltsrechts vorgesehen. An die Situation der türkisch-ausländischen Ehepartner schließt sich sogleich eine weitere Kritik an: Die Visagebühren in der Türkei sind äußerst hoch. Für eine mehrjährige Aufenthaltserlaubnis beträgt die Gebühr ca. 300 Millionen, was mehr als einem Mindestlohn entspricht. Wie auch beim Arbeitserlaubnisrecht sieht das türkische Ausländerrecht auch bei den Gebühren keine Besserstellung ausländischer Ehepartner vor. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Köksal verstößt dies gegen den verfassungsrechtlich verankerten Schutz der Familie und das Gleichbehandlungsgebot - auch wenngleich diesbezüglich bisher auch keine Gerichtsurteile vorliegen. Ein anderes Problem betrifft das Recht ausländischer Ehegatten, einen Einbürgerungsantrag zu stellen. Bisher ist die Praxis, daß ausländische Ehegatten, die bei ihrer Eheschließung erklären, die türkische Staatsangehörigkeit erhalten zu wollen, diese auch zügig erhalten. Für ausländische Ehegatten, die diesen Wunsch später erklären, ist zwar rechtlich eine Möglichkeit geschaffen, ebenfalls eingebürgert zu werden, Rechtsanwalt Köksal erklärt jedoch, daß aus politischen Gründen in den vergangenen Jahren keine solchen Einbürgerungen mehr vorgenommen worden sind. Ein anderes verfassungsrechtliches Problem sprach Rechtsanwalt Köksal im Rahmen der Sendung "soru cevap" des Fernsehsenders CNN-Türk am vergangenen Freitag an. So beziehe sich der Einbürgerungsanspruch im unmittelbaren Anschluß an die Eheschließung nur auf Frauen, nicht aber auf Männer, was dem verfassungsmäßigen Gleichbehandlungsgrundsatz zuwiderlaufe. Auch seine Männer zu einer Namensänderung genötigt. Ein weiteres generelles Problem des türkischen Ausländerrechts betrifft das Assoziationsabkommen mit der EU. Aufgrund des Assoziationsabkommens müßten nach Auffassung von Rechtsanwalt Köksal aufgrund des Gegenseitigkeitsprinzips Türken innerhalb der EU zuerkannte Rechte auch EU-Bürgern in der Türkei zuerkannt werden. Diesbezügliche Bestimmungen sind im türkischen Ausländerrecht und den dazugehörigen Verordnungen jedoch nicht vorgesehen. Überhaupt ist keine rechtliche Besserstellung von EU-Ausländern gegenüber anderen vorgesehen. Zu den weiteren Problemen gehört, daß kein Rechtsanspruch auf eine Arbeitserlaubnis besteht. In der Regel erhalten Ausländer in der Türkei keine auf ihre Person bezogene Arbeitserlaubnis, sondern es wird umgekehrt einem interessierten Unternehmen die Erlaubnis zur Ausländerbeschäftigung erteilt. Das Verfahren ist aufwendig und kostenintensiv. Für den Ausländer ergibt sich auch bei langjährigem Aufenthalt und dauerhafter Berufstätgigkeit kein Rechtsanspruch auf eine freigewählte Beschäftigung. Hinzu kommen noch Beschäftigungsverbote in ca. 80 Berufen. Aber auch mit Ausländern verheiratete Türken werden benachteiligt. So erklärte Rechtsanwalt Köksal, daß er beispielsweise kein Richteramt antreten könne, da das türkische Richterrecht dies für Türken, die mit Ausländern verheiratet sind, ausschließe. Als Ausweg bleibt Ausländern noch der Weg in die Selbständigkeit. Einschränkend muß jedoch gesagt werden, daß Ausländern als unternehmerische Rechtsform nur die Kapitalgesellschaft mit einer Mindesteinlage von 50.000 $ offensteht. Nur Ausländern mit fünfjährigem rechtmäßigen Aufenthalt haben die Möglichkeit, eine Befreiung von der erhöhten Mindesteinlage zu beantragen. Weitere Probleme ergeben sich aufgrund von Einschränkungen des Rechts auf Grundstückserwerb für Ausländer in der Türkei beim Erbrecht. Ausländer in der Türkei dürfen Grundstücke nur nach einer Genehmigung der zuständigen Militärbehörde erwerben. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn vom Grundstück aus keine Einsicht in einer militärische Anlage möglich ist und es außerhalb eines militärischen Sperrgebietes liegt. Auch auf Dörfern ist es Ausländern nach dem Dorfgesetz untersagt, Grundstücke zu kaufen. Geht nun durch Erbfall ein solches Grundstück auf einen Ausländer über, so muß er es verkaufen. Hierbei kann es zu bedeutenden Vermögenseinbußen kommen.
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Stefan Hibbeler Redaktion: redaktion@istanbulpost.net |
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