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Zweites Reformpaket dem Parlament zugestelltDie Diskussion über die Beziehungen zur EU und über die Einlösung des Nationalen Programms zur Einlösung der Beitrittskriterien hat mit großer Heftigkeit über Wochen gedauert. Nun wurde am Freitag das zweite Gesetzespaket zur Rechtsangleichung an die EU und zur gesetzlichen Umsetzung der Verfassungsänderung vom vergangenen Oktober ins Parlament eingebracht. Die Verabschiedung des Gesetzes ist noch in diesem Monat geplant. Zusammengefaßt kann man mit Blick auf einen in der Tageszeitung Radikal veröffentlichten Bericht zur letzten Fassung des Gesetzentwurfes sowie der Berichterstattung im CNN-Fernsehen feststellen, daß der Entwurf hinter den anfänglichen Erwartungen zurückbleibt. Immerhin werden die Demonstrationsverbote im Ausnahmezustandsgebiet eingeschränkt. Im Vereinsrecht wird die Gründung von Minderheitenvereinen wie beispielsweise der Aleviten oder Larsen zugelassen - auch wenn eine neue Klausel ins Vereinsrecht aufgenommen werden soll, die die gewonnenen Freiräume schnell wieder zunichte machen könnte: Verboten ist die Gründung von Vereinen, die zur Schaffung neuer Minderheiten führen ... Im Presserecht gibt es partielle Senkungen der Strafen bei Verstößen. Eine Änderung im Parteiengesetz soll die Schließung von Parteien erschweren. Vor einem Verbot einer Partei soll eine Verwarnung und ein Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung ausgesprochen werden. Zur Verhütung von Folter wurde eine Bestimmung geschaffen, die die Täter verpflichtet, Schadenersatzforderungen gegen die Türkei aufgrund von Schuldsprüchen durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, selbst zu bezahlen. Bewertet man nun den Weg von den ersten bekanntgewordenen Entwürfen bis zum "parlamentsreifen" Entwurf, so zeigt sich, daß vieles zurückgenommen wurde. Interessant ist dabei eine in den letzten zwei Wochen häufiger von der MHP vorgebrachte Argumentation: Man solle sich doch bitte an den Zeitplan im Nationalen Programm halten und nur diejenigen Angelegenheiten angehen, die unter den kurzfristigen Zielen genannt worden seien. Ob eine Ausweitung der Pressefreiheit oder der Betätigungsmöglichkeiten von Vereinen nun in einem Jahr anders zu bewerten ist, muß dabei fraglich bleiben. |
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