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Susurluk und kein EndeNach der jahrelangen juristischen Schlachten vor allen Instanzen ist die Verurteilung einer Reihe von ehemaligen Angehörigen der türkischen Sicherheitskräfte wegen "Bandenbildung" rechtskräftig geworden. Nach und nach ziehen die Verurteilten in die Gefängnisse ein. Hintergrund ist ein schwarzes Kapitel türkischer Terrorismusbekämpfung: Die Zusammenarbeit von Staat, Politik, rechtsextremen Terroristen und Mafia. Zu den schwerwiegendsten Problemen der Rechtsfindung gehörte es dabei, daß eine Vielzahl von Vorgängen als Staatsgeheimnisse bewertet wurde. Ein Teil der Verdächtigen konnte nicht vor Gericht gestellt werden, weil sie parlamentarische Immunität genossen. Der letzte Revisionsantrag der Angeklagten stützte sich darauf, daß diese Geheimnisträger seien und sich dementsprechend nur in einem Gerichtsverfahren unter Ausschluß der Öffentlichkeit angemessen verteidigen könnten. Mit der Veröffentlichung der Aussagen einer Reihe von pensionierten Generalen am Mittwoch in der Tageszeitung Hürriyet ist nun die Diskussion wieder voll entbrannt. Die Generale sagten aus, daß Oberst Eken, einer der Hauptangeklagten, auf Anweisung und mit Wissen und Billigung des Nationalen Sicherheitsrates gehandelt habe. Dementsprechend könne von "Bandenbildung" keine Rede sein. Ein daraufhin gestellter Antrag der Verteidigung auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen neuer Beweise wurde am Freitag von der Staatsanwaltschaft am Kassationsgerichtshof abgelehnt. Das Verfahren verweist im Grunde weit über die Türkei hinaus. Nachdem die USA nach den Anschlägen vom 11. September ihren "Feldzug gegen den internationalen Terrorismus" verkündet haben, ist die Frage, wieweit dieser Kampf nationales und internationales Recht - das Prinzip der Rechtstaatlichkeit überhaupt - in Mitleidenschaft ziehen wird und darf. Die Generale, die jetzt an die Öffentlichkeit traten, sind von verschiedener Seite gefragt worden, warum sie nicht bereits während des Verfahrens das Wort ergriffen. Eine Antwort könnte darin bestehen, daß nun die Staatsanwaltschaft auch gegen sie Ermittlungen eingeleitet hat: denn wenn eine Straftat verübt worden ist - und das ist nach den ergangenen Urteilen Rechtslage - so sind diejenigen, die die Befehle dazu gaben, ebenfalls schuldig. Sollte im Zuge dieser Ermittlungen deutlich werden, daß der Nationale Sicherheitsrat von diesen Straftaten Kenntnis hatte, sie gar Teil einer nationalen Sicherheitsstrategie waren, stellt sich neben dem Problem der politischen Verantwortung erneut das Problem, inwieweit sich auch die Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates nach türkischem Recht strafbar machten. Es verwundert darum nicht, daß die Reaktion aus der türkischen Politik überwiegend ablehnend sind. Die amtierende Regierung verweist - zu Recht - darauf, daß es ihr nicht zustünde, in Fragen der Rechtsprechung Stellung zu nehmen. Manche Abgeordnete erklären auch, daß man Menschen, die sich große Verdienste um das Vaterland erworben haben, nicht einfach einsperren könne. Frau Ciller, Vorsitzende der DYP und ehemalige Ministerpräsidentin, fordert eine Amnestie. Natürlich wäre es mit einer Amnestie am leichtesten, den Mantel des Schweigens über die Angelenheit zu decken. Die Bereitschaft einer offenen Auseinandersetzung über die Angelenheit scheint begrenzt.
Bis zum Redaktionsschluß war es leider nicht möglich, eine Übersicht über die Vielzahl an Kommentaren zu erarbeiten. Eine Zusammenstellung erscheint in den nächsten Tagen und wird über diese Seite erreichbar sein. |
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