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Gesetzentwurf zur Änderung des StaatsbürgerschaftsgesetzesEs gibt eine Menge Beschwerden gegen das geltende Staatsbürgerschaftsgesetz. Zum einen beziehen sich diese Beschwerden auf die langen Verfahrensdauern bei der Einbürgerung sowie bei der Erteilung der Genehmigung, die türkische Staatsbürgerschaft abzulegen. Ein weiterer Beschwerdepunkt betrifft die Ungleichbehandlung von ausländischen Männern und Frauen, die mit Türken verheiratet sind. Nach geltendem Recht können ausländische Frauen bei der Eheschließung die türkische Staatsbürgerschaft beantragen und erhalten sie umgehend. Ausländischen Männern steht dieses erleichterte Verfahren nicht offen. Der am 1. Februar im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf, der seit dem 1. März dem Parlament vorliegt, sieht den Übergang der Zuständigkeit in Staatsbürgerschaftsfragen vom Kabinett auf das Innenministerium vor. Damit soll eine Verfahrensbeschleunigung erreicht werden. Im Hinblick auf die Einbürgerung ausländischer Ehegatten werden eine Bestandsdauer der Ehe von drei Jahren und eine eheliche Lebensgemeinschaft vorausgesetzt. Eine Sicherheitsüberprüfung soll vorgesehen werden. Zumindest ein Anlaß für eine beschleunigte Änderung der Einbürgerungsvoraussetzungen für ausländische Ehegatten dürfte in Medienberichten über die Zunahme von "Scheinehen" zur Verhinderung von Abschiebungen von Prostituierten bestehen. |
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