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Verbraucherschutz in der TürkeiIn vielen europäischen Ländern kann man sich ein Leben ohne sie nicht mehr vorstellen: die Verbraucherschutzverbände. Ob beim Qualitätsvergleich von Produkten oder bei Auseinandersetzungen über die Tauglichkeit einer Ware - es ist immer gut zu wissen, daß es Beratungsstellen gibt, daß es Organisationen gibt, die bei der Gesetzgebung schauen, daß die Interessen der Konsumenten gewahrt bleiben oder die in der Lage sind, Druck auf einzelne Produzenten zu machen, deren Güter gefährlich oder in anderer Weise untauglich sind. Und in der Türkei? In einem Land, wo vieles über 'Beziehungen' geregelt wird und eine Fülle von Gesetzen nur auf dem Papier steht, könnte man meinen, daß es um den Verbraucherschutz nicht gut bestellt sei. Aber in den letzten Jahren hat sich gerade auf diesem Gebiet viel entwickelt, so daß sich der Blick hinter die Kulissen lohnt. Als 1990 eine Gruppe Gleichgesinnter zusammenkam und TÜKODER, den ersten türkischen Verbraucherverein gründete, gab es noch kein Verbraucherschutzgesetz. Als Verbraucherschutzverein hatten es sich die Gründerinnen und Gründer zum Ziel gesetzt, eine Organisation zu schaffen, die transparent und nach allen Regeln, die für zivilgesellschaftliche Organisationen gelten sollten, aufgebaut ist. Dementsprechend erfolgt die Finanzierung des Vereins ausschließlich über Mitgliedsbeiträge und Spenden - wobei Firmenspenden und Sponsoring ausgeschlagen werden. Auch eine staatliche Förderung wurde nach Auskunft des Vorstandsmitgliedes nicht in Anspruch genommen. Von den heute 35.000 Mitgliedern von TÜKODER sind rund 400 ehrenamtlich in den 46 Niederlassungen des Vereins tätig. 12 der Niederlassungen arbeiten inzwischen als Beratungsstellen, was beinhaltet, daß hier speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich um die Probleme der Verbraucher kümmern. TÜKODER wahrt politische Unabhängigkeit und ist eine vollständig eigenständige Organisation neben Kammern, Gewerkschaften und anderen NGOs. TÜKODER ist zwar der größte, nicht aber der einzige Verbraucherverein in der Türkei. Auch wenn nach Einschätzung von Ali Ulvi Büyüknohutcu nicht alle unabhängig arbeiten, ist allein aus der schnellen Verbreitung des Verbraucherschutzgedankens absehbar, daß das Arbeitsfeld attraktiv ist. Zum Weltverbrauchertag am 15. März hatte TÜKODER eine Reihe von Verbrauchervereinen zu einer Konferenz geladen, bei der vereinbart wurde, Arbeiten zur Bildung einer Konförderation der türkischen Verbrauchervereine aufzunehmen. Sobald die rechtlichen Hindernisse beseitigt sind, soll die Gründung erfolgen. TÜKODER als NGO vertritt die Türkei in den für Verbraucherfragen zuständigen EU-Gremien und hat bereits verschiedene EU-Projektförderungen erhalten. Im Sommer ist in der Türkei außerdem die Gründung einer Organisation der Verbrauchervereine des östlichen Mittelmeerraumes sowie des Balkans in der Türkei geplant. Der Verein hat drei Arbeitsschwerpunkte. Neben der Beratung von Verbrauchern arbeitet er aktiv bei der Ausarbeitung von Gesetzen mit. Außerdem betreibt es systematisch politische Lobbyarbeit in Fragen des Verbraucherschutzes. Mit der Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen zeigt sich der Verein äußerst zufrieden, wurde TÜKODER beispielsweise kontinuierlich bei der Entwicklung des Gesetzentwurfes für die Neufassung des Verbraucherschutzgesetzes beteiligt. Der Gesetzentwurf, der das Ziel hat den Verbraucherschutz in der Türkei auf EU-Standard zu heben, hat inzwischen alle parlamentarischen Ausschüsse hinter sich gelassen und wird voraussichtlich noch im April verabschiedet. Büyüknohutcu bewertet den Gesetzentwurf als äußerst modern und merkte an, daß das Gesetz in einigen Details sogar fortschrittlicher sei. Verbraucherschutz für TouristenEin anderes Feld auf dem TÜKODER die Initiative ergriffen hat, ist der Verbraucherschutz für Touristen. Gerade für die ausländischen Touristen gibt es immer wieder Probleme, die im Grunde schnell gelöst werden müssen, da ansonsten kaum eine Möglichkeit besteht, Verbraucherrechte geltend zu machen. Nach Einschätzung von Büyüknohutcu würde es den Tourismussektor in der Türkei stärken, wenn im Beschwerdefall die Betroffenen merkten, daß ihre Beschwerden ernst genommen und im zweifelsfall eingeleitete Verfahren tatsächlich ohne allzu großen Zeitverzug zu Ergebnissen führen. Die Vorarbeiten zu dieser Initiative begannen bereits im Jahr 1993. Jüngst hat nun das Tourismusministerium die Vorschläge von TÜKODER aufgegriffen und mit den Beratungen begonnen. Wirksamer VerbraucherschutzDaß es sich bei dem 1995 erlassenen Verbraucherschutzgesetz nicht um einen Papiertiger handelt, zeigt die steigende Zahl von Verbraucherklagen. Das Gesetz sieht dabei zwei Möglichkeiten vor. Die erste ist eine Schiedkommission, die bei den Landratsämtern angesiedelt ist. Die fünfköpfige Kommission, der auch ein Vertreter eines Verbrauchervereins angehört, berät die Angelegenheit und erteilt einen Bescheid. Nach einer Statistik des zuständigen Handelsministeriums wurden im Jahr 2002 97 % der Beschwerden zugunsten der Kunden entschieden. Bisher ist der Spruch der Kommissionen nicht rechtsverbindlich, hat aber vor Gericht im Falle einer Klage den Status eines Expertengutachtens und kann als Beweis verwendet werden. Sollte der Gesetzentwurf für das neue Verbraucherschutzgesetz in seiner aktuellen Form verabschiedet werden, soll das Urteil der Kommissionen für Geschäfte mit einem Wert unter 300 Millionen TL rechtsverbindlich werden. Seit dem vergangenen Jahr sind außerdem spezielle Gerichte für Verbraucherschutz eingerichtet worden. Gegründet wurden sie jedoch bisher nur in Istanbul, Ankara und Izmir mit jeweils einem Richter. In allen anderen Provinzen werden diese Verfahren durch andere Gerichte und Richter miterledigt. Nach Einschätzung von Ali Ulvi Büyüknohutcu ist jedoch in den drei Provinzen, wo die Gerichte bereits eingerichtet wurden, eine deutliche Verkürzung der Verfahrensdauer eingetreten.
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Die Istanbul Post hat eine Vereinbarung mit TÜKODER geschlossen. Wenn Sie eine Beschwerde haben und diese an den Verbraucherverein weiterleiten wollen, können Sie sie in deutsch oder englisch an die Redaktion schicken. Wir schicken Ihre Mitteilung übersetzt weiter und helfen Ihnen bei der Kontaktaufnahme.
Außerdem ist TÜKODER über seine Internetseite erreichbar: Außerdem gibt es eine Liste der Niederlassungen.
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