Jahrgang 2 Nr. 16 vom 20.04.2002
 

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Die Türkei und die Todesstrafe

Während am Donnerstag der Gesetzentwurf über die Einschränkung der Todesstrafe auf Terrorismus und nahen Kriegszustand im Parlament beraten wurde, erfolgte die Bestätigung des Todesurteils gegen Salih Mirzabeyoglu (führendes Mitglied der IBDA/C, einer islamistischen Terrororganisation) sowie die Verurteilung von vier PKK-Mitgliedern zum Tode (Staatssicherheitsgericht Istanbul). Bestrebungen der Regierungsparteien ANAP und DSP, einen weitergehenden Gesetzentwurf, der eine vollständige Abschaffung der Todesstrafe durch einfache Gesetzesänderung vorgesehen hätte, einzubringen, scheiterte am Widerstand des Koalitionspartners MHP sowie geringen Interesses der Oppositionsparteien. In den Abendnachrichten verschiedener Fernsehsender wurde Justizminister Türk mit den Worten wiedergegeben, daß zunächst mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Verfassungsänderung vom vergangenen Jahren umgesetzt werden solle. Die völlige Abschaffung der Todesstrafe befinde sich unter den mittelfristigen Zielen zur Rechtsangleichung an die EU und werde dementsprechend später erneut auf die Tagesordnung kommen. Mit einem Hinweis auf die politische Isolation der Türkei als einziges Land im Europarat, das die Konvention zur Abschaffung der Todesstrafe bisher nicht unterzeichnet habe, bewertete der Präsident des türkischen Kassationsgerichts den aktuellen Gesetzentwurf als "Einstieg" zur völligen Aufhebung.

Etwas Verwirrung ergab sich jedoch im Hinblick auf die Bewertung der Reformen durch die EU. Während die Tageszeitung "Radikal" am 17. April meldete, daß die Abschaffung der Todesstrafe zu den Vorbedingungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU gehöre und bis September erfolgt sein müsse, meldete die Tageszeitung "Aksam" am 19. April, daß die EU-Außenministertroika davon ausgehe, daß dieser Schritt binnen eines Jahres erfolgen werde. Weitere Forderungen der EU beziehen sich auf die Aufhebung des Ausnahmezustandes in den Ostprovinzen der Türkei sowie die Ermöglichung von Radio- und Fernsehsendungen in kurdischer Sprache.

Weitere Verwirrung gibt es im Hinblick auf die türkische Forderung der Aufnahme von PKK und DHKP/C auf die Liste der terroristischen Organisationen. Hatte Ministerpräsident Yilmaz erklärt, daß die Aufnahme dieser Organisationen erfolgen werde, erklärten Vertreter des türkischen Außenministeriums, daß ihren Informationen zufolge zu diesem Thema noch kein Konsens unter den EU-Mitgliedsstaaten erfolgt sei.

 

 

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