Jahrgang 2 Nr. 23 vom 8.06.2002
 

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Wichtige Änderungen im türkischen Zivilgesetzbuch

Der folgende Überblick über einige Änderungen im Zivilgesetzbuch (medeni kanunu) basiert auf der Broschüre "Yeni Çözümler" des Frauenmenschenrechtsprojekts.

  • Die Heiratsfähigkeit beginnt erst ab Vollendung des 17. Lebensjahres.
  • Beide Ehepartner haben gleiche Rechte an der Familienwohnung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Familie zur Miete oder im Eigenheim wohnt. Kein Ehepartner darf den anderen aus der Ehewohnung verweisen. Sie darf nicht ohne Zustimmung des Partners verkauft, vermietet oder geräumt werden.
  • Am Familieneigentum haben beide Partner gleiche Rechte. Im Scheidungsfall wird das Familieneigentum unter den Partnern gleichberechtigt geteilt.
  • Bei Entscheidungen über die Kinder haben beide Elternteile gleiche Rechte.
  • Der "aile reisi" ist abgeschafft - nicht mehr der Mann vertritt die Familie allein nach außen, sondern beide Ehepartner gleichberechtigt.
  • Bei der Vererbung von landwirtschaftlichen Flächen steht einem männlichen Nachkommen kein Vorrecht gegenüber den weiblichen Geschwistern mehr zu - vorausgesetzt die Schwester(n) bewirtschaftet das Gelände.
  • Der offizielle Wohnsitz der Frau muß nicht mehr dem des Mannes entsprechen.

Das Frauenmenschenrechtsprojekt erklärt weiter, daß mit der Verabschiedung des Gesetzes jedoch seine Verwirklichung noch keineswegs erreicht ist und stellt darum eine Reihe von Aktionsformen dar, die geeignet sind, Wissen über die Gesetzesänderungen zu verbreiten und öffentliche Stellen anzuregen, sich für die Umsetzung des Gesetzes einzusetzen.

 

Jenseits der Erklärung des Zentrums bleibt anzumerken, daß auch wenn das Gesetz von Frauenverbänden als ein wichtiger Fortschritt bewertet wurde, da es die Gleichberechtigung von Mann und Frau als Grundprinzip des Familienlebens festschreibt, ein wichtiger Kritikpunkt geblieben ist. Das Gesetz bringt die Verpflichtung für die künftigen Ehepartner vor der Trauung einen Vertrag zur Regelung des Güterstandes zu schließen. Die Güterstandsbestimmungen im Falle einer Scheidung werden jedoch automatisch nur auf neugeschlossene Ehen angewandt.

 

Der Text des Zivilgesetzbuches in türkischer Sprache kann von der Web-Seite des türkischen Justizministerium heruntergeladen werden (Word-Format).

 

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