Jahrgang 2 Nr. 26 vom 29.06.2002
 

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Die Türkei und die Kopenhagener Kriterien

In den vergangenen Wochen hat neben der Erkrankung von Ministerpräsident Ecevit vor allem die Diskussion über die nötigen Reformschritte zur Vorbereitung auf den EU-Beitritt für nachhaltige Unsicherheit in der Türkei gesorgt. Im Zentrum der türkischen Diskussion stehen dabei die Abschaffung der Todesstrafe, die Ermöglichung von Unterricht und von Rundfunk-/Fernsehsendungen in anderen Sprachen als Türkisch.

Die Türkei verfolgt dabei mit zunehmenden Nachdruck die Strategie, zum Jahresende 2002 einen Termin für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen und damit einen "Fahrplan" für den Beitritt zu erhalten. Hintergrund dieser Forderung ist zum einen die Einschätzung, daß mit dem Abschluß des Beitrittsprozesses von 10 Ländern die Bereitschaft der EU zur weiteren Erweiterung nachlassen werde. Wichtiger noch ist jedoch die Einschätzung, daß mit der Aufnahme der Republik Zypern, die zum Ende diesen Jahres eingeleitet werden soll, die Chancen der Türkei für die Aufnahme drastisch sinken werden. Vor der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen müssen aber - wie zuletzt am vergangenen Wochenende auf dem Gipfel von Sevilla erneut herausgestellt - die "Kopenhagener Kriterien" eingelöst werden.

In der vergangenen Woche wurde von europäischer Seite mit bezug auf die türkische Diskussion kritisch angemerkt, daß die Abschaffung der Todesstrafe allein noch nicht zur Erfüllung dieser Kriterien ausreichen werde. Auch wird immer wieder angemahnt, daß Gesetzesreformen allein nicht ausreichen, die Kriterien zu erfüllen, sondern daß es vor allem auf die Verbesserung der Praxis ankomme.

Die Kopenhagener Kriterien:

  1. that the candidate State has achieved stability of institutions guaranteeing democracy, the rule of law, human rights and respect for and protection of minorities;
  2. the existence of a functioning market economy, as well as the capacity to cope with competitive pressure and market forces within the Union;
  3. the ability to take on the obligations of membership, including adherence to the aims of political, economic and monetary union;

Zu den Hauptkritikpunkten der EU und ihrer Mitgliedsstaaten an der Türkei gehört dabei die Menschenrechtssituation, wie zuletzt nochmals durch den Menschenrechtsbericht des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschlands deutlich wurde.

Zur Einschätzung der Möglichkeiten der Türkei, noch in diesem Jahr die Kopenhagener Kriterien soweit erfüllen zu können, daß sie tatsächlich einen Termin für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erhalten kann, wird es sinnvoll sein sich an der jüngsten Einschätzung der Kommission über den Fortschritt der Türkei auf dem Weg zum Beitritt zu orientieren. Diese findet sich in dem Papier "Die Erweiterung erfolgreich gestalten. Strategiepapier und Bericht der Europäischen Kommission über die Fortschritte jedes Bewerberlandes auf dem Weg zum Beitritt." (Nov. 2001) Gleichwohl wäre es naiv anzunehmen, daß die hier formulierten Kriterien einen "objektiven" Maßstab darstellten: es handelt sich letztlich um eine politische Entscheidung vor dem Hintergrund der geopolitischen Interessen der EU-Mitgliedsstaaten.

Von nicht unbeträchtlicher Bedeutung dürfte für diese Entscheidung auch die Haltung der Öffentlichkeit in den EU-Mitgliedsländern sein. Im "Enlargement Weekly", der Wochenschrift des Erweiterungsreferats der Kommission ist in der Ausgabe vom 25. Juni 02 eine Zusammenfassung von Umfrageergebnissen aus dem "Eurobarometer" zu dieser Frage wiedergeben: so wird angegeben, daß 48 % der Befragten Befürchtungen hinsichtlich einer verstärkten Einwanderung hegten. Die Zusammenfassung des Deutschlandberichts wiederum gibt an, daß diese Befürchtung in Deutschland am stärksten ausgeprägt ist.

Die neuesten Umfrageergebnisse des Eurobarometers (Mai 2002) zeigen außerdem, daß die Unterstützung der EU-Erweiterung europaweit bei ca. 50 % liegt. Unterdurchschnittliche Unterstützung findet sich in Deutschland, Groß Britanien, Frankreich und Österreich.

Es ist erwartbar, daß die öffentliche Meinung der EU-Mitgliedsländer - neben den strategischen Interessen der EU und ihrer Mitglieder - eine maßgebliche Rolle für den Entscheidungsprozeß beim Kopenhagener Gipfeltreffen im Dezember spielten wird.

Politische Kriterien

"In ihrem Bericht für das Jahr 2000 kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen noch nicht erfüllt. Trotz einer Reihe positiver Entwicklungen gilt diese Feststellung nach wie vor, so dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen.

Das Nationale Programm der Türkei für die Übernahme des Besitzstandes bildete den Hintergrund für ein bedeutendes Verfassungsreformpaket, das sich auf die Arbeit der Vergleichskommission des Parlaments stützte. Dieses Paket wurde in Rekordzeit am 3. Oktober 2001 mit überwältigender Mehrheit angenommen, worin sich die Entschlossenheit des Parlaments zeigt, die Türkei an europäische Normen anzunähern.

Dies ist ein wichtiger Schritt zur besseren Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und zur Einschränkung der Todesstrafe. Die Gesetzesänderungen haben insbesondere die Möglichkeiten der Einschränkung von Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit begrenzt. Nun steht die wirksame Umsetzung dieser bedeutenden Änderungen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Entsprechende Rechtsvorschriften werden derzeit erarbeitet.

Trotz dieser Veränderungen unterliegt die Ausübung der Grundfreiheiten weiterhin Beschränkungen. In welchem Umfang die Menschen in der Türkei tatsächlich eine Verbesserung bei der Wahrnehmung von Grundfreiheiten erfahren, hängt von der Auslegung der Verfassungsänderungen, den einzelnen Rechtsvorschriften zu deren Umsetzung und der praktischen Anwendung des Rechts durch die Behörden ab.

Die Kommission fordert die Türkei nachdrücklich auf, nicht nur in den
Verfassungsbestimmungen und den Gesetzen zum Schutz der Menschenrechte, sondern vor allem bezüglich der aktuellen Menschenrechtslage deutliche Verbesserungen herbeizuführen. Dazu müssen viele bestehende Strukturen und Methoden reformiert werden. Die Kommission begrüßt die Fortsetzung des Moratoriums für die Todesstrafe und deren Einschränkung durch die Verfassungsreform, erinnert jedoch daran, dass nur Abschaffung der Todesstrafe die Türkei mit den Grundsätzen der Europäischen Union in Einklang bringen kann. Die Kommission ersucht die Türkei dringend sicherzustellen, dass besonderes Augenmerk auf eine deutliche Verbesserung der Situation im Südosten des Landes gerichtet wird." (s. 13/14)

Ausgehend von diesem Bericht kann festgestellt werden, daß die gesetzliche Umsetzung der Verfassungsreform im Bereich des politischen Strafrechts inzwischen weitgehend erfolgt ist. Positiv kann auch auf die verstärkten Anstrengungen zur Integration von Menschenrechtsbildung in die Aus- und Weiterbildung von Polizei und Verwaltung einbezogen wird. Türkische Verwaltungsgerichte haben zudem in den letzten Monaten in einer Reihe von Urteilen demokratische Bürgerrechte durch die Aufhebung von Verboten gestärkt. Die Mitteilungen über die Klageentwicklung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte deuten zudem auf eine Verbesserung der Menschenrechtslage hin. Die Ankündigung der Aufhebung des Ausnahmezustandes in den verbliebenen Provinzen dürfte zudem als ein wichtiger Schritt zur Normalisierung und zur Verbesserung der Demokratie darstellen. Soweit aus der Presse zu erfahren ist, ist der Hungerstreik gegen die Hochsicherheitsgefängnisse inzwischen weitgehend beendet.

Demgegenüber melden türkische Menschenrechtsgruppen weiterhin Foltervorfälle. Medienverbände kritisieren zudem die jüngst vorgenommenen Änderungen im Gesetz über die Aufsichtsanstalt für Funk und Fernsehen sowie im Pressegesetz. Bisher keine weiteren Fortschritte wurden bei der endgültigen Abschaffung der Todesstrafe sowie bei der Stärkung der kulturellen Rechte der verschiedenen Volksgruppen in der Türkei erzielt.

Wirtschaftliche Kriterien

"Die Türkei konnte, insbesondere aufgrund der jüngsten Krisen, keine weiteren Fortschritte im Hinblick auf eine funktionierende Marktwirtschaft erzielen. Große Teile ihrer Wirtschaft stellen sich allerdings bereits jetzt im Rahmen der Zollunion mit der EG dem Wettbewerb auf dem EU-Markt."(S. 20)

Seit der Veröffentlichung des Fortschrittsberichts im November 2001 konnte mit dem neuen, durch den IMF unterstützten Wirtschaftsprogramm eine deutliche Modernisierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie eine Senkung von Inflation und der Haushaltsdefizite erzielt werden. Im Bereich der Steuerpolitik sowie der Öffnung der Türkei für ausländische Investitionen wurden gesetzliche Veränderungen vorgenommen bzw. vorgelegt.

 

Heranführungsstrategie

"3. Vor einer neuen Phase in der Heranführung der Türkei

Die Umsetzung der Heranführungsstrategie, wie sie der Europäische Rat von Helsinki festgelegt hat, in die Praxis ist inzwischen angelaufen. Bis zum Ende dieses Jahres wird diese Strategie in allen ihren Einzelheiten ausgearbeitet sein. In der nächsten Phase wird sich die Aufmerksamkeit dann auf eine detailliertere Vorbereitung auf die Erfordernisse einer EU-Mitgliedschaft richten.

In dieser neuen Phase wird die Türkei darin bestärkt, den Prozess der politischen und wirtschaftlichen Reformen entsprechend den Prioritäten der Beitrittspartnerschaft zu intensivieren und zu beschleunigen. Dies wird weitere konstitutionelle, legislative, administrative und juristische Reformen nach sich ziehen, durch welche die Türkei näher an die EU-Standards herangeführt werden soll. Die jüngste Verfassungsreform und die Durchführung des neuen Wirtschaftsplans sind ein vielversprechender Beginn dieses Prozesses.

Der verbesserte politische Dialog sollte stärker genutzt werden, um die Entwicklung in Schlüsselfragen, die prioritäre Ziele der Beitrittspartnerschaften sind, wie den Menschenrechten, Zypern und der friedlichen Beilegung von Grenzstreitigkeiten, weiter voranzutreiben.

In dem politischen Dialog hat die Türkei zugesagt, die Bemühungen des UNOGeneralsekretärs um eine umfassende Lösung des Zypernproblems zu unterstützen. Dem sollten nun seitens der Türkei konkrete Schritte zur Erleichterung einer Lösung folgen.

Bezüglich der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) sollte sich die Türkei, im Hinblick auf die Beschlüsse des Europäischen Rates in Laeken, die dieser in Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Nizza fassen muss, bei der Lösung der Frage, wie sie sich an Entscheidungen über Maßnahmen unter der Leitung der EU beteiligen kann, bewegen.

In Bezug auf die griechisch-türkischen Beziehungen soll eine Reihe vertrauensbildender Maßnahmen entwickelt und durchgeführt werden. Dadurch dürfte ein Klima entstehen, das der friedlichen Beilegung von Grenzstreitigkeiten im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Helsinki förderlich ist.

Durch finanzielle Hilfeleistung soll der Türkei die Möglichkeit gegeben werden, den Prioritäten der Beitrittspartnerschaft nachzukommen. Die Türkei ist aufgefordert, ihre administrativen Kapazitäten für die Entwicklung und Verwaltung von Projekten entsprechend dem bei allen Bewerberländern verfolgten Dezentralisierungskonzept zu verstärken. Zur Unterstützung der türkischen Bemühungen wird die Kommission Rat und Hilfe bei Fachleuten aus den Mitgliedstaaten suchen. Aufgrund der Rahmenvereinbarung über eine Beteiligung der Türkei an Gemeinschaftsprogrammen, die von der EU und der Türkei unterzeichnet werden soll, wird die Türkei aufgefordert, effiziente Einrichtungen für die Verwaltung dieser Programme und vor allem auf dem Gebiet der Bildung zu schaffen.

Die Verhandlungen über eine Erweiterung der Zollunion auf dem Gebiet des öffentlichen Beschaffungswesens und der öffentlichen Dienste müssen vorrangig zu Ende geführt werden.

Der Europäische Rat von Feira hat die Kommission aufgefordert, über die Fortschritte bei der Vorbereitung der analytischen Prüfung des Besitzstands Bericht zu erstatten. Dieser Bericht liegt dem Regelmäßigen Bericht 2001 als Anhang bei.

Aufgrund der bisherigen Erfahrung und angesichts der Mängel in den Rechtsvorschriften und den administrativen Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft der Türkei wird nun eine neue Phase in der Heranführungsstrategie empfohlen, die eine eingehende Prüfung der türkischen Rechtsvorschriften und des Zeitplans für deren Angleichung an den Besitzstand einschließt. In dieser Phase wird sich die Aufmerksamkeit besonders auch auf die Fähigkeit der türkischen Verwaltung und Justiz richten, den Besitzstand tatsächlich zu übernehmen und durchzusetzen.

Die EU und die Türkei werden in Zukunft in einen eingehenderen Dialog über die Bedingungen für die Umsetzung, Anwendung und Durchführung des Besitzstandes eintreten, in dessen Mittelpunkt präzise, branchenspezifische Fragen stehen, die von Fachleuten in existierenden Gremien untersucht werden sollen. Die Tagesordnungen der Unterausschüsse werden sich vor allem auf die genauen Aktionsprioritäten konzentrieren. Die türkischen Beamten erhalten zusätzliche und detailliertere Informationen über bestimmte Teile des Besitzstands. EU-Fachleute werden die in der Türkei in Vorbereitung befindlichen Gesetzesvorlagen prüfen, und TAIEX wird zu einzelnen Fragen Workshops veranstalten.

Die Türkei wird aufgefordert werden, sich aktiv an der Datenbank der Kommission über die Angleichung der Rechtsvorschriften zu beteiligen, so dass eine eingehende, kontinuierliche Überwachung der Fortschritte möglich ist.

Es wird empfohlen, dass der Assoziationsausschuss EG-Türkei in seiner nächsten Sitzung die Themen, auf die sich dieser Prozess konzentrieren soll, und den Arbeitsplan für die Sitzungen festlegt."(S. 32/33)

In einer Reihe der angesprochenen Punkte sind seit der Erstellung des Berichtes bedeutsame Entwicklungen eingetreten. Nicht nur bei den bereits angesprochenen Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation sondern auch bei Schlüsselthemen wie der Gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, dem Beginn der Zyperngespräche im Dezember 2001, dem Beginn des griechisch-türkischen Dialogs im Frühjahr 2002 oder auch der Rechtsangleichung beim öffentlichen Beschaffungswesen (ihale yasasi).

Schlußfolgerungen des Strategiepapiers

"(9) Bis zum Ende des Jahres liegen alle Elemente der Heranführungsstrategie für die Türkei, die von dem Europäischen Rat in Helsinki beschlossen wurden, vor. Die Heranführungsstrategie sollte in eine neue, intensivere Phase übergehen, in der das türkische Recht eingehend geprüft und die Angleichung an den Besitzstand vorbereitet wird. Die Türkei wird darin bestärkt, ihren politischen und wirtschaftlichen Reformkurs beizubehalten, damit weitere Fortschritte in der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien und der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft erzielt werden. Wichtig auf kurze Sicht ist, dass die Menschenrechte in der Praxis besser beachtet und dass die Bedingungen für wirtschaftliche Stabilität und Wirtschaftswachstum geschaffen werden. Die Türkei sollte auf eine Lösung des Zypernproblems hinarbeiten. Die Türkei sollte aktiv dazu beitragen die Differenzen in der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu überwinden." (S. 37)

 

Türkeibericht im Anhang


Türkei
Die vom türkischen Parlament am 3. Oktober 2001 verabschiedeten Verfassungsänderungen stellen einen bedeutenden Schritt hin zum Ausbau der Garantien im Bereich der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie zur Eingrenzung der Todesstrafe dar. Die Änderungen schmälern die Grundlage für die Beschränkung von Grundfreiheiten wie der Rede- und Gedankenfreiheit, der Presse- und der Koalitionsfreiheit. Nun richtet sich die Aufmerksamkeit auf die tatsächliche Umsetzung dieser bedeutenden Änderungen. Die türkische Regierung ist im Begriff, ein Paket mit Entwürfen für neue Rechtsvorschriften zu schnüren, das der Durchführung zahlreicher Verfassungsänderungen dienen soll, besonders im Hinblick auf die Gedankenfreiheit. Damit dürften Fortschritte bei der Erfüllung der Prioritäten aus der Beitrittspartnerschaft leichter fallen.

Trotz dieser Änderungen blieben im Hinblick auf die Ausübung der Grundfreiheiten zahlreiche Beschränkungen erhalten. Von den genauen Durchführungsvorschriften und der praktischen Anwendung des Rechts wird es abhängen, inwieweit für den Einzelnen in der Türkei bei der Ausübung der Grundfreiheiten eine echte Verbesserung spürbar
wird. Es ist ermutigend, dass die Verhältnismäßigkeit als allgemeiner Grundsatz eingeführt wurde und dass es das erklärte Oberziel der Reform ist, die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit tatsächlich an die Spitze zu stellen.

Das Moratorium zur Todesstrafe wurde aufrechterhalten. Der geänderte Artikel 38 der Verfassung beschränkt die Todesstrafe auf terroristische Verbrechen und Kriegszeiten oder Zeiten drohender Kriegsgefahr. Die Ausnahme für terroristische Verbrechen steht nicht in Einklang mit dem 6. Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die keinerlei Ausnahmen zulässt, während die Ausnahme bei Kriegsverbrechen im Rahmen des 6. Protokolls zugelassen ist. Zur Umsetzung dieses revidierten Artikels muss das Strafgesetzbuch geändert werden. Damit wird es möglich sein zu bewerten, ob die Türkei in der Lage ist das 6. Protokoll zur EMRK zu unterzeichnen und zu ratifizieren.

Die Reformen im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte enthalten zahlreiche positive Elemente. Die Bestimmungen der Artikel 26 und 28, mit denen der Gebrauch gesetzlich verbotener Sprachen untersagt wurde, sind nunmehr abgeschafft worden. Das könnte den Weg für den Gebrauch anderer Sprachen als Türkisch ebnen und stellt eine positive Entwicklung dar. Wie die türkischen Behörden
erkannt haben, bedarf es zur Umsetzung dieser Verfassungsreform einer Änderung der geltenden restriktiven Rechtsvorschriften und Verfahren. Im Hinblick auf den tatsächlichen Genuss der kulturellen Rechte für alle Türken, unabhängig von ihrer Herkunft, ist es zu keinen Verbesserungen gekommen.

Ferner wurde eine Reihe wesentlicher Reformen für die Gefängnisse verabschiedet. Die Türkei wird ermutigt, dafür zu sorgen, dass diese Reformen vollständig umgesetzt werden. Der unverhältnismäßige Rückgriff auf Gewalt bei der Zerschlagung der Proteste in den Gefängnissen ist bedauerlich. Der anhaltende Verlust von Menschenleben in Folge der Hungerstreiks ist aus humanitärer Sicht inakzeptabel. Unabhängig von den politischen Beweggründen der Beteiligten sollten verstärkte Anstrengungen unternommen werden, um weitere Todesfälle zu verhindern. Zu diesen Fragen sollte eine freie Debatte zugelassen werden.

Die Reform des Justizwesens hat begonnen. Die Unabhängigkeit der Justiz, die Kompetenzen der Staatssicherheitsgerichte und der Militärgerichte sowie die Einhaltung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geben weiterhin Anlass zur Sorge.

Zahlreiche Initiativen wurden ergriffen, um die Vollzugsbeamten und das Justizpersonal für Menschenrechtsfragen zu sensibilisieren, doch ist es zu früh, um die praktischen Auswirkungen dieser Maßnahmen beurteilen zu können.

Trotz verschiedener Initiativen zur Förderung der Transparenz im öffentlichen Leben der Türkei bleibt die Korruption ein ernstes Problem. Die vor Kurzem erfolgte Unterzeichnung wichtiger Übereinkommen des Europarates über Korruption und Geldwäsche ist eine positive Entwicklung.

Es bedarf weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftslage im Südosten, um das Regionalgefälle zu überwinden und allen Bürgern größere wirtschaftliche, soziale und kulturelle Chancen zu eröffnen. Über vier Provinzen in diesem Landesteil ist nach wie vor der Ausnahmezustand verhängt.

Die Türkei weist die Grundmerkmale eines demokratischen Systems auf, doch warten noch viele grundlegende Fragen, wie etwa die zivile Kontrolle über das Militär, auf eine wirksame Lösung.

Trotz zahlreicher konstitutioneller, legislativer und administrativer Änderungen ist die konkrete Menschenrechtssituation des Einzelnen in der Türkei verbesserungsbedürftig.

Wenngleich die Türkei anfängt, in einigen Bereichen Fortschritte zu machen, erfüllt sie die Kopenhagener Kriterien noch nicht und wird daher ermutigt, den Reformprozess zu vertiefen und zu beschleunigen, um zu gewährleisten, dass die Menschenrechte und Grundfreiheiten im ganzen Land und für alle Bürger in Recht und Praxis voll und ganz geschützt werden.

Der Verstärkte politische Dialog sollte noch intensiver genutzt werden, um weitere Fortschritte, welche prioritäre Ziele der Beitrittspartnerschaften sind, bei zentralen Fragen wie den Menschenrechten, Zypern und einer friedlichen Beilegung von Grenzstreitigkeiten zu unterstützen.

In Anbetracht der Unterstützung von Ankara für die Entscheidung von Herrn Denktasch, sich von den VN-Annäherungsgesprächen zurückzuziehen und die Einladung des VN Generalsekretärs für Gespräche in New York auszuschlagen, sollten auf die von der Türkei im Rahmen des politischen Dialogs zum Ausdruck gebrachte Unterstützung für die Bemühungen des UN Generalsekretärs bei der Suche nach einer
umfassenden Lösung für das Zypern-Problem nun seitens der Türkei konkrete Schritte zur Erleichterung einer Lösung folgen.

Angesichts zweier Finanzkrisen war die Türkei nicht in der Lage, im Hinblick auf die Errichtung einer funktionsfähigen Marktwirtschaft weitere Fortschritte zu erzielen. Beträchtliche Teile ihrer Wirtschaft stehen allerdings bereits im Rahmen der Zollunion mit der EG im Wettbewerb auf dem EU-Markt.

Die beiden Finanzkrisen brachten die wirtschaftliche Wiederbelebung zum Erliegen und beendeten das vorausgegangene wirtschaftliche Stabilisierungsprogramm. Die gesamtwirtschaftliche Stabilität ist ins Wanken geraten und viele makroökonomische Ungleichgewichte sind erneut aufgetreten. Die Türkei hat ein ehrgeiziges Wirtschaftsreformprogramm verabschiedet und ist dabei es umzusetzen. Es zielt besser als seine Vorgänger auf die Risiken und Schwachstellen des nationalen Finanzsektors ab und strebt in vielen Wirtschaftsbereichen eine Rücknahme der staatlichen Eingriffe an. Diese Probleme standen im Zentrum der Krisen.

Kurzfristig muss die Wiederherstellung der gesamtwirtschaftlichen Stabilität durch Bekämpfung der Inflation Vorrang haben. Doch müssen die Behörden auch weiterhin den Schwerpunkt auf die mittelfristige Schaffung einer soliden Grundlage für eine nachhaltige, marktgestützte Wirtschaftsentwicklung legen. In verschiedenen Sektoren wie dem
Bankensektor, der Landwirtschaft und den Staatsunternehmen bedarf es erheblicher Umstrukturierungsmaßnahmen, um mittelfristig die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft als Ganzes sicherzustellen. Ferner muss die Regierung mittelfristig ihre Haushaltsprioritäten umformulieren, um landesweit in ausreichendem Maße Investitionen in Bildung, Gesundheit, soziale Dienstleistungen und öffentliche Infrastruktur tätigen zu können.

Die Angleichung der türkischen Rechtsvorschriften an die der EU ist in den von der Zollunion erfassten Bereichen am weitesten vorangeschritten. Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht ist es in diesen Bereichen zu einer weiteren Harmonisierung gekommen. Bedeutende Rechtsakte wurden darüber hinaus im Bankensektor - unter anderem über die Zentralbank - und in Sektoren wie Telekommunikation, Energie und Landwirtschaft verabschiedet. Einige kürzlich erlassene Rechtsvorschriften jedoch haben sich beträchtlich von denen der EU entfernt (Kosmetika, audiovisuelle Politik, Sozialpolitik). So weichen das EG-Recht und das türkische Recht weiterhin stark voneinander ab. Die Fortschritte beim Ausbau der Verwaltungskapazität für die Umsetzung der EG-Vorschriften blieben begrenzt.

Im Hinblick auf den Binnenmarkt wurden verschiedene Rechtsakte über den freien Warenverkehr und auch über Normen erlassen. Besonders bedeutend ist die Verabschiedung eines Rahmens für technische Vorschriften. In vielen Bereichen bedarf es weiterer Maßnahmen. Die geltende Regelung für das öffentliche Auftragswesen stimmt nicht mit gemeinschaftlichen Besitzstand überein. Keine Fortschritte sind bei der
Freizügigkeit zu verzeichnen. Beim freien Kapitalverkehr gibt es nach wie vor erhebliche Einschränkungen für ausländische Investitionen in verschiedenen Sektoren. Großer Anstrengungen bedarf es zur weiteren Rechtsangleichung im Bereich der nichtfinanziellen Dienstleistungen. Der Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich der Geldwäsche sollte größere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Beim Gesellschaftsrecht ist die Schaffung eines neuen Handelsrechts nicht vorangekommen. Es wurden bedeutende Maßnahmen ergriffen, um die Rechtsvorschriften im Bereich des geistigen Eigentums an die der EU anzupassen. Für den Schutz der Rechte am geistigen Eigentum wurden spezialisierte Gerichte geschaffen, doch muss die Durchsetzungskapazität in diesem Bereich noch weiter ausgebaut werden. Im Bereich Wettbewerbspolitik verläuft die Anwendung der kartellrechtlichen Bestimmungen weiterhin zufriedenstellend. Die staatliche Beihilfepolitik der Türkei entspricht nicht
dem Besitzstand. Trotz eines neuen Gesetzes bietet die Situation im Hinblick auf die Anpassung des Alkohol- und des Tabakmonopols weiterhin Anlass zur Sorge.

Die Türkei hat eine umfangreiche Reform im Agrarsektor eingeleitet. Einige entscheidende Merkmale der neuen türkischen Politik direkter Einkommensbeihilfen unterscheiden sich jedoch vom derzeitigen Konzept der EU. Der Türkei fehlen zahlreiche grundlegende Instrumente, wie etwa ein landesweites Landregister. Sie sollte sich auf die Übernahme, die Umsetzung und die Anwendung der EU-Vorschriften im Veterinär- und Pflanzenschutzsektor konzentrieren.

Die Rechtsangleichung im Bereich der Gemeinsamen Fischereipolitik ist nicht vorangekommen. Das Flottenregistrierungssystem muss modernisiert werden.

Im Bereich Verkehrspolitik sollte die Türkei intensiver an den zur Übernahme der EUVerkehrsvorschriften notwendigen Rechtsakten arbeiten. Die Verwaltungskapazität zur Anwendung und Umsetzung der entsprechenden Vorschriften in allen Sektoren sollte verbessert werden.

Im Steuerbereich bedarf es erheblicher Fortschritte, insbesondere bei der Angleichung der MwSt-Sätze.

In den meisten Bereichen weicht die statistische Infrastruktur der Türkei immer noch stark von der der EU ab. Es sind keine konkreten Fortschritte zu verzeichnen.

Im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung wurden Schritte unternommen, doch nicht alle stehen in Einklang mit den EU-Vorschriften. So schafft das neue Gesetz über den Wirtschafts- und Sozialrat beispielsweise nicht die Voraussetzungen für einen echten sozialen Dialog. Die türkischen Rechtsvorschriften unterscheiden sich weiterhin stark von denen der EU. Was die Energiepolitik betrifft, so wurden im Strom- und im Gassektor erhebliche Fortschritte erzielt. Die beiden großen Gesetze, die in diesem Jahr verabschiedet wurden, stellen wichtige Etappen bei der Vorbereitung der Türkei auf den Energiebinnenmarkt dar.

Im Telekommunikationssektor sollte der neue Rechtsrahmen mit den EG-Vorschriften über Universaldienste und Datenschutz in Einklang gebracht werden.

Im Bereich Regionalpolitik hat die Türkei keine Fortschritte gemacht und es bedarf erheblicher Aufmerksamkeit, um die Durchführung der Strukturpolitik vorzubereiten.

Auf dem Gebiet der Umweltpolitik müssen weitere neue Rechtsvorschriften erlassen werden, darunter ein wichtiges Rahmengesetz, das dem Parlament zur Verabschiedung vorliegt.

Im Bereich Justiz und Inneres hat die Türkei kürzlich drei wichtige Übereinkommen des Europarates über Geldwäsche und Korruptionsbekämpfung unterzeichnet. Ein bilaterales Abkommen mit Griechenland über Kriminalitätsbekämpfung ist in Kraft getreten. Die Türkei hat Initiativen ergriffen, um ihre Visumsvorschriften an die der EU anzugleichen und Rückübernahmeabkommen im Bereich der Migration zu schließen. Die Verwaltungskapazität in den Bereichen Grenzkontrollen und Bekämpfung der illegalen Zuwanderung sollte ausgebaut werden.

Im Zollbereich ist die Harmonisierung nahezu vollständig.

Bei der Finanzkontrolle sollten die Haushalts- und Finanzkontrollmechanismen in den Reihen der türkischen Regierung verbessert werden.

Die Verwaltungskapazität muss in verschiedenen Bereichen ausgebaut werden, um sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften der EU wirksam umgesetzt und angewandt werden. Dazu bedarf es einer erheblichen Verwaltungsreform auf allen Ebenen. In einigen Fällen macht das die Errichtung neuer Strukturen erforderlich, etwa bei den staatlichen Beihilfen oder der Regionalentwicklung. In einigen Bereichen wurden neue Regulierungsbehörden geschaffen. Deren Autonomie sollte gewährleistet und zugleich sollten ihnen ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Die Beitrittspartnerschaft mit der Türkei wurde im März 2001 angenommen und die Türkei hat bei der Vorbereitung ihrer Umsetzung erhebliche Anstrengungen geleistet. Sie erwarb sich ein besseres Verständnis für den Besitzstand der EU und die Regierung hat einen intensiven Prozess der Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften eingeleitet. In den Bereichen freier Warenverkehr, Schutz des geistigen Eigentums, Energie, Telekommunikation und Zoll wurden durch die ergriffenen Maßnahmen die kurzfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft teilweise erfüllt. Weitere umfangreiche Anstrengungen sind erforderlich, um die kurzfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft bezüglich des Besitzstandes zu erfüllen."(S. 83-87)

 

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