Jahrgang 2 Nr. 26 vom 29.06.2002
 

Jetzt kostenlos!



 

Islamkongreß stützt Gleichheit von Mann und Frau

von Günter Seufert

Mitte der neunziger Jahren ist der Islam Thema der Tagung einer katholischen Bildungsakademie im Hessischen. Die Teilnehmer verbeißen sich - wie könnte es anders sein - am Kopftuch. "Der Islam schreibt kein Kopftuch vor", meint die Referentin, eine aufgeklärte ägyptische Muslima. Ein deutscher Lehrer, der im Koran gelesen hat, weiß es besser: "Doch", sagt er, "in Sure 24, Vers 31 ist von der Pflicht zur Verschleierung die Rede." Der säkulare Bundesbürger nagelt die Muslima auf den Wortlaut des Textes fest, den sie im übertragenem Sinn verstehen will. In dieser Haltung trifft sich der Lehrer mit militanten Islamisten. Auch die behaupten, was im Koran steht, gilt so, wie es aufgeschrieben ist und fegen damit eine 1 400 Jahre Tradtion von Auslegung und Interpretation vom Tisch.

Nach dem 11. September führte die Obsession, man könne sich das heutige Handeln von Muslimen ohne weiteres durch einen Blick in das Heilige Buch des Islams erklären, zum Massenabsatz von Koranexemplaren. Erneut saßen verschreckte Christen militanten Islamisten auf, die ihre Aktionen mit einem Wort-für-Wort-Verständnis des Korans zu rechtfertigen suchen.
So wenig die Christen noch von einer Wort-für-Wort-Inspiration der Bibel wissen wollen, so bereitwillig akzeptieren sie den Wortlaut koranischer Vorschriften als letzten Grund für muslimisches Treiben in Politik und Alltag.

Ist erst die Stellung der Frau im Islam Thema, gibt es kein Halten mehr. Die Regelungen des Korans sind scheinbar klar und jedem zugänglich. Einzelne Verse rechnen das Zeugnis eines Mannes wie das von zwei Frauen, gewähren dem Manne zwei Teile vom Erbe und der Frau nur eines, stellen den Mann über die Frau und erlauben ihm gar, sie zu schlagen, falls sie sich auflehnt. Kann es da noch Zweifel geben?

Ja, und immer mehr! Nicht nur im post-christlichen Europa, auch in muslimischen Ländern verstehen Muslime heute unter Ethik und Sittsamkeit anderes als den Wortlaut solcher Verse. In der Türkei hat diesen Mai ein Theologischer Rat zu Beschlüssen gefunden, die dem Text mancher Koranverse entgegengesetzt und - so die Ratsmitglieder - trotzdem durch und durch islamisch sind. So heißt es im Kommuniqué der Ratsversammlung: "Die unterschiedliche Behandlung von Mann und Frau beim Thema Zeugenschaft rührt nur daher, daß Frauen seinerzeit aus dem Handel ausgeschlossen waren und kann deshalb keine allgemeine Regel sein." Die ungleichen Vorschriften zum Erbrecht erklären die Theologen damit, daß der in traditionellen Gesellschaften der Mann Ernährer und für den Unterhalt der Familie verantwortlich war. Wenn, wie heute, die Verpflichtung des Mannes nachläßt, kann und muß auch bei der Erbteilung anders verfahren werden. Und die berüchtigte Stelle, wo von der Auszeichnung der Männer vor den Frauen und vor dem Recht des Mannes die Frau zu strafen die Rede ist? Nicht von Auszeichnung werde da gesprochen, so der türkische Theologenrat, sondern von Sorgepflicht und der aus ihr stammenden Autorität: "Für die verbreitete innerfamiliäre Gewalt ist der Vers jedenfalls keine Rechtfertigung."

Vom Wortlaut des Textes zu seiner Intention ist das Motto des türkischen Theologenrats. Noch Max Weber glaubte, daß der Islam in der Gesetzesethik gefangen sei. Jetzt wird das Tor zur Gesinnungsethik aufgestoßen. Ontologisch und religiös stellt für die türkischen Theologen der Koran die Frau dem Manne gleich: Sie ist von gleichem Wesen, mit gleicher religiöser Verantwortung und den selben religiösen Freiheiten bedacht. Gleichheit der Geschlechter ist deshalb das grundlege Prinzip, und ungleiche Vorschriften sind durch historische Bedingungen zu erklären und deshalb in ihre Gültigkeit zeitlich beschränkt.

Einberufen hat den 111köpfigen akademische Rat, dem auch sechs Frauen angehören, das staatlichen Amt für Religiöse Angelegenheiten. In der Türkei kontrolliert die Behörde Moscheen, Vorbeter und Korankurse. In Deutschland ist sie als eingetragener Verein vertreten und organisiert als DiTiB die größte Gruppe der türkischen Muslime.

Mit Gründung der Republik hat sich die Türkei bereits 1923 vom islamischen Recht verabschiedet. Rechtliche Auswirkungen haben die Beschlüsse deshalb in der Türkei sowenig wie in Deutschland. Sie rütteln jedoch an verknöcherten Geschlechterrollen in der Familie, sie liefern frommen Frauen Argumente für mehr Selbstbestimmung, und sie sind ein weiterer Versuch des Staates, den politischen Islam zurückzudrängen.

Obwohl er von einer staatlichen Behörde einberufen wurde und obwohl seine Mitglieder meist beamtete Hochschullehrer sind, hat sich der Theologenrat bei eher 'türkisch-nationalen' Themen sanftem Druck des Staates widersetzt. Auch künftig bleibt es beim Gebetsruf auf Arabisch, und auch das Ritualgebet ist grundsätzlich nur in arabisches Sprache statthaft. Schritte auf mehr Türkisch in der Religion hätten die Türkei innerhalb der Islamischen Welt weiter isoliert. Der Vorstoß zu einem gesinnungsethischen Verständnis des Korans indes, kann auch für andere muslimische Länder Vorbild sein.

 

 

Archiv

Zurück