Jahrgang 2 Nr. 26 vom 29.06.2002
Kurzmeldungen

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  • (Milliyet, 28.06.2002) Blankounterschriften für Parlamentssondersitzung. Nachdem auch die letzten Versuche, noch vor der Sommerpause eine Einigung über die EU-Reformen zu erzielen, gescheitert sind, begann die Mutterlandspartei (ANAP) mit der Sammlung von Blankounterschriften, um im Falle einer Einigung eine Sondersitzung des Parlaments einberufen zu können. Gemäß Artikel 93 der Verfassung werden dafür 110 Unterschriften benötigt.
  • (Bianet, 27.06.02) Heftige Kritik am Entwurf des Bergbaugesetzes. Im Rahmen einer von der Bergama-Bürgerinitiative durchgeführten Informationsveranstaltung, an der Vertreter der Anwaltskammer Imir, der Kammer der Geologie-Ingenieure sowie der Kammer der Städteplaner teilnahmen, wurde erkärt, daß mit dem neuen Gesetz Bergbauaktivitäten auch in Natur- und Denkmalschutzgebieten, Wäldern, Wasserschutz- und Tourismusgebieten möglich werde.
  • (Bianet, 27.06.02) MAI - Plattform der Globalisierungskritiker vor der 100. Sitzung. Am 6. Juli wird die 100. Sitzung von MAI (Çok Tarafli Yatirim Anlasmasi ve Küresellesme Karsiti Çalisma Grubu) mit den Schwerpunkten "Bewertung der vierjährigen Arbeit", "Beziehung zwischen den EU-Anpassungsgesetzen und Globalisierung" und "Regionale Entwicklungen und EU" durchgeführt. MAI ist 1998 gegründet worden und hat seitdem 99 Versammlungen und 2 internationale Symposien durchgeführt. Außerdem wurden 6 Bücher, 50 Bulletins, 6 Untersuchungsberichte sowie eine Vielzahl von Texten veröffentlicht. Nähere Informationen auf der Website (türkisch).
  • (Aksam, 27.06.02) 11.000 Unterschriften in 9 Stunden 16 Minuten. Nein, bei der Meldung handelt es sich um keinen neuen Versuch, in das Guiness "Buch der Rekorde" zu kommen. In einem kurzen Artikel werden die Probleme des Rektors der Selcuk Universität beschrieben, die mit diesem Semester 11.000 Absolventen entläßt. Unter jedes Diplom gehört die eigenhändige Unterschrift des Rektors. Der wiederum stellte die Berechnung an, daß er mindestens drei Sekunden pro Unterschrift benötigt und dementsprechend allein für die Unterschriftenaktion 9 Stunden 16 Minuten seiner kostenbaren Zeit erübrigen muß ...
  • (Bianet, 26.06.02) Generaldirektorat für Sicherheitsfragen veröffentlicht Statistik der Folter-Verfahren gegen Polizeibeamte. Den Daten zufolge wurden vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Oktober 2001 gegen 4897 Polizisten Verfahren mit dem Vorwurf von Folter oder schlechter Behandlung eröffnet. Im selben Zeitraum wurde gegen 3908 Polizisten ein Disziplinarverfahren eröffnet. In den Gerichtsverfahren erfolgten 186 Schuldsprüche, bei den Disziplinarverfahren wurden 225 Strafen verhängt. 1123 Gerichtsverfahren waren noch nicht abgeschlossen. Bei den Gerichtsverfahren beziehen sich 535 explizit auf "Folter". Von diesen Verfahren waren zum Ende des Berichtszeitraums 180 noch nicht abgeschlossen. Bei den 355 abgeschlossenen Verfahren erfolgte in 18 Fällen ein Schuldspruch.
  • (Aksam, 26.06.02) Verfassungsgericht hebt einige Bestimmungen des Gesetzes zur Neustrukturierung der öffentlichen Schulden auf. Das Verfassungsgericht hat im Gesetz Nr. 4743 einige Bestimmungen aufgehoben, die die Überwachung der autonomen Aufsichtsinstitutionen regelten. Diese Bestimmungen, in denen die Aufsicht dem dem Parlament zugeordneten Rechnungshof (Sayistay) entzogen wurden, sind mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt. Das Verfassungsgericht folgte in diesem Punkt dem Klageantrag der opposionellen DYP. Andere Punkte, wie beispielsweise die weitgehende Immunität von Spitzenmanagern öffentlicher Banken, wurden vom Verfassungsgericht nicht beanstandet.
  • (Milliyet, 22.06.02) Türkei verpflichtet sich zu strikterem Vorgehen gegen Folter. In zwei Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei Verfehlungen eingestanden und sich zu Schadensersatzleistungen bereiterklärt. Außerdem erlärte die türkische Regierung, daß strikter gegen Folter vorgegangen werde. Im Verfahren von Ali Erol, der wegen eines 1995 verfaßten Textes verurteilt worden war, erklärte die Regierung, daß einzelne Bestimmungen des § 312 Türkisches Strafgesetzbuch und des Antiterrorgesetzes gegen die Europäische Menschenrechtscharta verstießen. Dementsprechend erklärte sich die Türkei zu einer Schadensersatzleistung bereit. Im Fall von Baki Erdogan, der 1993 durch Folter getötet wurde, erklärte sich die Regierung zu einer Schadensersatzleistung von 100.000 Dollar bereit und räumte ein, den Foltervorwurf nicht ausreichend untersucht zu haben.
  • (Bianet, 21.06.02) Präsidenten der Anwaltskammern in Van und Tunceli: Durch die Aufhebung des Ausnahmezustandes hat sich nichts geändert. Nach Auffassung von Hüseyin Aygün, Vorsitzender der Anwaltskammer Tunceli, reiche es nicht aus, den Ausnahmezustand auf dem Papier aufzuheben, es bedürfe zudem auch einer "Rehabilitation" und der Weiterbildung des Personals im Öffentlichen Dienst. Dieser Äußerung schloß sich Hüsnü Ayhan, Vorsitzender der Anwaltskammer Van, an. Nach Auffassung von Aygün hat sich in der 25-jährigen Dauer des Ausnahmezustandes eine Gewöhnung herausgebildet und eine Tendenz herausgebildet, den Bürgern zu mißtrauen und nach Belieben in Freiheitsrechte einzugreifen. Hüsnü Ayhan forderte, daß alle öffentlichen Institutionen sich buchstabengetreu an die Gesetze der türkischen Republik zu halten haben. Amtsmißbrauch seitens des Militärs müsse in jeder Form entgegengewirkt werden.

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