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- (Milliyet, 18.07.02) Erdogan und Erbakan sind nicht wahlbar.
In einer Pressekonferenz erklärte der nationale Wahlleiter Algan,
daß weder der ehemalige Vorsitzende der Wohlfahrtspartei Erbakan,
noch der jetzige Vorsitzende der AK Partisi Erdogan bei einer Wahl am
3. November wählbar seien. Der verfassungsgerichtliche Schließungsbeschluß
für die Wohlfahrtspartei hatte für den Vorsitzende ein Verlust
der Wählbarkeit von fünf Jahren zur Folge. Eine Verurteilung
nach § 312 Türkisches Strafgesetzbuch, wie sie Erdogan erhielt,
enthält einen dreijährigen Verlust der Wählbarkeit nach
Verbüßung der Strafe oder einen fünfjährigen Verlust
bei vorzeitiger Entlassung. In einer anderen Meldung der Zeitung wird
berichtet, daß für die Kosten der Wahl ein Ergänzungsbuget
von 120 Trillionen TL vorgesehen werden solle.
- (Milliyet, 17.07.02) Budget 2003 in Verantwortung der neuen Regierung.
Im Rahmen seiner Gespräche mit der IMF-Delegation erklärte
Finanzminister Oral, daß grundsätzlich das Budget im Oktober
in das Parlament eingebracht werden müsse. Da jedoch aufgrund der
sich abzeichnenden Wahlen ausgeschlossen ist, daß der Haushaltsplan
bis Dezember verabschiedet werden kann, wird die sich nach den Wahlen
neukonstituierende Regierung voraussichtlich mit einem Übergangshaushalt
operieren.
- (Gazetem, 17.07.02)
Politische Betrachtungen außer der Reihe. Neu auf dem Markt
der türkischen Internetmagazine formulieren die Herausgeber den
Anspruch, in all dem Wandel den kritischen Blick auf Politik, Kultur,
Wirtschaft und Medien zu schärfen. Mit Beiträgen von Ahmet
Insel, Ahmet Altan, Etyen Mahçupyan u.a. (Zugang über den
oben stehenden Link, türkisch).
- (Aksam, 16.07.02) Parlamentspräsident beruft Meclis für
den 1. September ein. Auf Grundlage des Antrages
von 125 MHP-Abgeordneten berief Parlamentspräsident Izgi den Meclis
für den 1. September ein. Für die Beschlußfähigkeit
sind 184 Abgeordnete erforderlich. Sollte der Antrag der MHP auf Neuwahlen
keine Mehrheit finden, kann ein neuer gemäß der parlamentarischen
Geschäftsordnung erst ein Jahr später gestellt werden.
- (Aksam, 16.07.02) Geistiger Führer der türkischen Juden
gestorben. David Asseo, seit 1961 Oberhaupt
der jüdischen Gemeinden der Türkei, ist gestern in Istanbul
gestorben.
- (Bianet, 15.07.02) Nach mehr als 7 Jahren Urteil im Gazi-Prozeß.
Am 12. und 13. März 1995 kamen bei Straßenschlachten im Istanbuler
Stadtteil Gaziosmanpasa 9 Menschen ums Leben. Das große Strafgericht
Trabzon sprach 2 Polizisten der Tötung in drei Fällen schuldig.
Das Urteil wurde nun vom Kassationsgerichtshof bestätigt. Die Strafe
wurde jedoch mit Hinweis auf das zum Jahresanfang verabschiedete Amnestiegesetz
ausgesetzt. Wie die Tageszeitung Radikal am 16.07.02 meldet, erwägen
Angehörige der Getöteten nun, Klage vor dem Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof einzureichen. Die Vorfälle in Gaziosmanpasa
tragen insbesondere für die türkischen Aleviten eine besondere
Bedeutung und werden vielfach als bewußter Angriff auf sie bewertet.
- (Bianet, 15.07.02) Neue Bestände im Institut für internationale
Sozialgeschichte, Amsterdam. Die türkische
Abteilung des Instituts gab bekannt, daß in diesem Jahr das DISK-Fotoarchiv
(fortschrittlicher türkischer Gewerkschaftsbund), das Archiv des
Friedensvereins sowie die Sammlung "anarchistische Bewegungen in
der Türkei seit 1980" aufgenommen worden seien.
- (Bianet, 15.07.02) Menschenrechtsverein Diyarbakir fordert Aufklärung
für ungelöste Morde. Die Niederlassung
des Türkischen Menschenrechtsvereins (IHD) in Diyarbakir hat einen
Bericht zusammengestellt, der auf eine Zahl von 1441 unaufgeklärte
Morde in den vergangenen 14 Jahren kommt. Diese Bilanz sei unvereinbar
mit dem Grundrecht auf Leben als eine staatliche Aufgabe. Der Vorsitzende
der Niederlassung Osman Baydemir erklärte im Anschluß an
die Vorstellung des Berichtes, daß der Staat selbst im Susurluk-Skandal
einräumen mußte, daß es illegale Organisationen in
seinen Reihen gäbe. Dennoch würden die Berichte der Untersuchungskommissionen
in den Regalen verstauben. Gefordert wird die Aufklärung der Morde.
- (Radikal, 13.07.02) Urteil im Prozeß um Korruption im Energieministerium.
Gegen 16 der 24 Angeklagten wurden Haftstrafen zwischen 7 Monaten und
11 Jahren verhängt. Unter den Verurteilten befindet sich auch der
ehemalige Staatsminister Sönmez. Das Gericht sah es als erwiesen
an, daß gegen Bestechungssummen zwischen Zehntausend und Hunderttausend
Dollar öffentliche Aufträge an bestimmte Firmen vergeben wurden.
Die Bestechungsgeber wurden zu Geldstrafen verurteilt. Die Ermittlungen
waren unter dem Namen "Beyaz Enerji Operasyonu" bekanntgeworden
und hatten im vergangenen Jahr zum Rücktritt des ANAP-Energieministers
Ersümer geführt.
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