Jahrgang 2 Nr. 30 vom 27.07.2002
 

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Finanzwelt und Unternehmer in Sorge um die geplante Steuerreform

In einem Beitrag für die Tageszeitung "Milliyet" setzt sich der Wirtschaftskolumnist Mustafa Özyürek mit den Sorgen auseinander, die durch die geplanten Neuwahlen am 3. November entstanden sind. Er bezieht sich dabei auf eine Erklärung des Vorsitzenden des Verbandes der türkischen Börsen und Kammern, der vor einer Flucht türkischen Kapitals ins Ausland gewarnt hatte.

Tatsächlich wird der Zeitplan äußerst eng für die ausstehenden Gesetzesänderungen: Einbeziehung der Inflation in die Bilanzberechnung, Quellennachweis und Absenkung des Höchststeuersatzes. Nicht erwähnt im Beitrag von Özyürek bleibt der Gesetzentwurf zum Haushaltsrecht, der grundlegende Reformen bei der Haushaltserstellung und -abrechnung enthält und zu mehr Transparenz und Kontrolle führen soll.

Dem Beitrag von Özyürek zufolge bezieht sich die Hauptaufregung auf den Quellennachweis. "Nerede buldun" (Wo hast du es her) - unter diesem Schlagwort wurde bereits im Frühjahr eine Diskussion geführt, als es um die Eigenkapitalaufstockung der türkischen Banken ging. Eine Kompromißlösung zufolge, sollte nach der Herkunft von Kapital nicht gefragt werden, wenn es zur Kapitalaufstockung von Betrieben und Banken genutzt werde. Offensichtlich ist dabei, daß die Frage des Quellennachweises wohl vor allem für diejenigen peinlich sein dürfte, die Einkünfte nicht versteuert oder illegal erworben haben. In einem Land, in dem die Schattenwirtschaft jedoch auf eine Größenordnung von 30 bis 40 % des Bruttosozialproduktes geschätzt wird, sind dies enorme Probleme.

1999 - zu Beginn der Amtszeit des derzeitigen Parlamentes war ein Gesetz verabschiedet worden, daß die Frage nach der Herkunft von Finanzquellen ermöglichte. Nach heftigen Widerstand von Wirtschaftskreisen war das Gesetz bis Januar 2003 ausgesetzt worden. Wird jetzt nicht die mit der Wirtschaft ausgehandelte Kompromißformel verabschiedet, tritt das alte Gesetz automatisch zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft ...

Wie weit jedoch die geplante Veränderung - nämlich bei Kapitalaufstockungen die Quellenherkunft auszuklammern - mit den Leitlinien der Pariser Erklärung zur Bekämpfung von Geldwäsche aus dem vergangenen Frühjahr in Einklang gebracht werden kann, scheint fraglich. Umgekehrt wird es von der Wirksamkeit der vereinbarten Leitlinien abhängen, inwieweit international tatsächlich eine ernsthafte Bereitschaft zur Bekämpfung von Schwarzgeldtransfers vorhanden ist und damit der Kern von Argumentationen zur Aushöhlung von Steuerkontrollen entkräftet werden kann: Denn es ist absehbar, daß Erlörse aus der türkischen Schattenwirtschaft nur abfließen können, wenn in anderen Staaten wiederum nicht nach den Quellen des Kapitals gefragt wird ...

Demgegenüber meldet die Tageszeitung "Aksam" in ihrer Ausgabe vom 22. Juli, daß der IMF auf das 2. Steuerpaket besteht, dessen Verabschiedung zwischen IMF und türkischer Regierung für Oktober verabredet ist. Der Gesetzentwurf enthält an vielen Stellen Vereinheitlichungen von Steuersetzen und -subventionen. Außerdem sollen die steuerlichen Vorteile von Kapitalanlagefonds aufgehoben werden. Der Delegationschef des IMF Kahkonen erklärte jedoch bei der Abschlußpressekonferenz der Delegationsreise am Montag, entscheidendes Kriterium sei, daß sowohl das Steuerpaket als auch das Reformpaket zum Haushaltsrecht ins Parlament eingebracht würden - nicht deren Verabschiedung.

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