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Das EU-Anpassungsgesetzespaket
Das von der ANAP mit Unterstützung der Saadet Parti eingebrachte
Gesetzespaket enthält die strittigsten Probleme der EU-Diskussion.
Daneben wurden jedoch auch Gesetzesänderungen aufgenommen, deren
Vorbereitung weit gediehen war, die jedoch aufgrund der Diskussion über
die kulturellen Rechte und die Abschaffung der Todesstrafe nicht auf die
Tagesordnung genommen wurden.
- Menschenhandel als Straftatbestand: Das Türkische Strafgesetzbuch
(TStGB) wird um den Straftatbestand Menschenhandel ergänzt. Schlepper
müssen der geplanten Neuregelung zufolge mit Haftstrafen zwischen
2 und 5 Jahren und Geldstrafen von nicht unter 1 Milliarde TL rechnen.
- Stiftungsgesetz: Die Stiftungen der nichtmuslimischen Minderheiten
sollen das Recht erhalten, Immobilien zu erwerben. Der Erwerb ist genehmigungspflichtig.
Türkische Stiftungen können mit Genehmigung des Ministerrates
Gelder ausländischer Stiftungen erhalten oder Mitglieder ausländischer
Stiftungen werden.
- Vereinsgesetz: Unter Genehmigungsvorbehalt des Außenministeriums
sollen türkische Vereine mehr Rechte im Bereich der internationalen
Zusammenarbeit erhalten.
- Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
als Revisionstatbestand: Eine Verurteilung der Türkei durch den
Europäischen Menschenrechtsgerichtshof soll das Recht eröffnen,
eine Wiederaufnahme des betreffenden Verfahrens vor dem Kassationsgerichtshof
(Yargitay) zu beantragen.
- Sendungen in anderen Sprachen als Türkisch: Eine Änderung
im RTÜK-Gesetz erlaubt Radio- und Fernsehsendungen in traditionell
in der Türkei gesprochenen Sprachen und Dialekten. Damit wurde
der Weg beispielsweise für kurdischsprachige Fernsehprogramme eröffnet.
- Unterricht in traditionell in der Türkei gesprochenen Sprachen
und Dialekten: Es wird die Möglichkeit eröffnet, an privaten
Bildungsinstituten Sprachkurse in traditionell in der Türkei gesprochenen
Sprachen und Dialekten anzubieten. Das bedeutet beispielsweise Kurdisch-
oder auch Larzisch-Unterricht werden möglich.
- Todesstrafe: Die Todesstrafe ist nur noch im Kriegsfall und nahen
Kriegsfall zugelassen. In allen anderen Fällen wird sie in eine
erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt. Eine erschwerte
lebenslange Freiheitsstrafe wird ausdrücklich aus allgemeinen Amnestien
und Strafaussetzungen ausgenommen.
- Demonstrationsrecht: Die Rechte von Ausländern an Demonstrationen
teilzunehmen werden erleichtert, die Anmeldefrist verkürzt, die
Genehmigungs- in eine Mitteilungspflicht umgewandelt.
- Stärkung der Meinungsfreiheit: Zukünftig muß geprüft
werden, ob eine öffentliche Äußerung eine Beleidigung
ist oder ob sie als Kritik an Regierung, Türkentum, Justiz, Parlament
oder Sicherheitsorgane gemeint war. Letzteres ist nicht strafbar.
Außerdem sind in dem Paket eine Reihe von Einzelbestimmungen enthalten,
die beispielsweise die Organisationsfreiheit von Beamten betreffen, das
Streikrecht in Freihandelsgebieten (serbest bölge), Einschränkung
der Durchsuchungsrechte der Polizei oder auch die Kontrollinstanzen von
Vereinen, die als gemeinnützig anerkannt sind.
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