Jahrgang 2 Nr. 31 vom 3.08.02
 

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Das EU-Anpassungsgesetzespaket

Das von der ANAP mit Unterstützung der Saadet Parti eingebrachte Gesetzespaket enthält die strittigsten Probleme der EU-Diskussion. Daneben wurden jedoch auch Gesetzesänderungen aufgenommen, deren Vorbereitung weit gediehen war, die jedoch aufgrund der Diskussion über die kulturellen Rechte und die Abschaffung der Todesstrafe nicht auf die Tagesordnung genommen wurden.

  • Menschenhandel als Straftatbestand: Das Türkische Strafgesetzbuch (TStGB) wird um den Straftatbestand Menschenhandel ergänzt. Schlepper müssen der geplanten Neuregelung zufolge mit Haftstrafen zwischen 2 und 5 Jahren und Geldstrafen von nicht unter 1 Milliarde TL rechnen.
  • Stiftungsgesetz: Die Stiftungen der nichtmuslimischen Minderheiten sollen das Recht erhalten, Immobilien zu erwerben. Der Erwerb ist genehmigungspflichtig. Türkische Stiftungen können mit Genehmigung des Ministerrates Gelder ausländischer Stiftungen erhalten oder Mitglieder ausländischer Stiftungen werden.
  • Vereinsgesetz: Unter Genehmigungsvorbehalt des Außenministeriums sollen türkische Vereine mehr Rechte im Bereich der internationalen Zusammenarbeit erhalten.
  • Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte als Revisionstatbestand: Eine Verurteilung der Türkei durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof soll das Recht eröffnen, eine Wiederaufnahme des betreffenden Verfahrens vor dem Kassationsgerichtshof (Yargitay) zu beantragen.
  • Sendungen in anderen Sprachen als Türkisch: Eine Änderung im RTÜK-Gesetz erlaubt Radio- und Fernsehsendungen in traditionell in der Türkei gesprochenen Sprachen und Dialekten. Damit wurde der Weg beispielsweise für kurdischsprachige Fernsehprogramme eröffnet.
  • Unterricht in traditionell in der Türkei gesprochenen Sprachen und Dialekten: Es wird die Möglichkeit eröffnet, an privaten Bildungsinstituten Sprachkurse in traditionell in der Türkei gesprochenen Sprachen und Dialekten anzubieten. Das bedeutet beispielsweise Kurdisch- oder auch Larzisch-Unterricht werden möglich.
  • Todesstrafe: Die Todesstrafe ist nur noch im Kriegsfall und nahen Kriegsfall zugelassen. In allen anderen Fällen wird sie in eine erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt. Eine erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe wird ausdrücklich aus allgemeinen Amnestien und Strafaussetzungen ausgenommen.
  • Demonstrationsrecht: Die Rechte von Ausländern an Demonstrationen teilzunehmen werden erleichtert, die Anmeldefrist verkürzt, die Genehmigungs- in eine Mitteilungspflicht umgewandelt.
  • Stärkung der Meinungsfreiheit: Zukünftig muß geprüft werden, ob eine öffentliche Äußerung eine Beleidigung ist oder ob sie als Kritik an Regierung, Türkentum, Justiz, Parlament oder Sicherheitsorgane gemeint war. Letzteres ist nicht strafbar.

Außerdem sind in dem Paket eine Reihe von Einzelbestimmungen enthalten, die beispielsweise die Organisationsfreiheit von Beamten betreffen, das Streikrecht in Freihandelsgebieten (serbest bölge), Einschränkung der Durchsuchungsrechte der Polizei oder auch die Kontrollinstanzen von Vereinen, die als gemeinnützig anerkannt sind.

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