Jahrgang 2 Nr. 31 vom 3.08.2002
 

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Wahlen, EU und Krieg

Die Spannungen erreichen heute, am Mittwoch den 31. August, ihren Höhepunkt. Nachdem am Montag der Parlament mit einer Rekordbeteiligung zu seiner außerordentlichen Sitzung zusammengetreten ist und sowohl den Antrag auf vorgezogene Wahlen am 3. November als auch das Gesetzespaket zur Verwirklichung der EU-Reformen an die Ausschüsse verwiesen hat, passierten die Anträge gestern die betreffenden Ausschüsse, so daß am Mittwoch zunächst die Abstimmung über den Antrag auf Neuwahlen am 3. November erfolgt. Die Entscheidung über die EU-Gesetze soll voraussichtlich noch ind dieser Woche erfolgen. Gleichzeitig jedoch begann eine Gesprächsserie zwischen Ministerpräsident, Außenministerium, Geralstabschef und amerikanischem Botschafter. Die USA sollen ein weiteres Mal deutlich gemacht haben, daß sie sich von ihren Irak-Angriffsplänen nicht werden abhalten lassen und daß die Türkei, wolle sie einen kurdischen Staat im Nord-Irak vermeiden, gut beraten sei, sich hier nicht in den Weg zu stellen (Aksam, 31.07.02). Inwieweit jedoch die Nachrichten über einen baldigen Beginn des amerikanischen Angriffes auf den Irak die Entscheidung über die vorgezogenen Wahlen beeinflussen werden, kann wohl erst nach der Abstimmung eingeschätzt werden.

Am Montag veröffentlichte das Verfassungsgericht die Entscheidungsbegründung im Fall Hasan Celal Güzel, die als Vorentscheidung für die unmittelbare politische Zukunft des AK Parti-Vorsitzenden Erdogan gewertet wird. Auch Güzel wurde nach § 312 Türkisches Strafgesetzbuch verurteilt, in der Urteilsbegründung soll das Verfassungsgericht jedoch erklärt haben, daß durch diese Verurteilung sowohl das Recht auf Parteimitgliedschaft als auch das bei Wahlen kandidieren zu können, nicht beeinträchtigt werde. Dies würde bedeuten, daß der zur Zeit populärste Kandidat voraussichtlich zu den geplanten vorgezogenen Wahlen zugelassen würde. Erdogan äußerte sich jedoch zunächst vorsichtig. Der Tageszeitung Yeni Safak (31.08.02) zufolge wolle Erdogan vor einer Stellungnahme zunächst die offizielle Veröffentlichung des Urteils im Türkischen Amtsblatt abwarten.

Bei all diesen Entwicklungen bleiben die politischen Absichten der verschiedenen Parteien weitgehend im Dunklen. Da in den letzten Wochen "Strategie" immer wieder über "Position" triumphierte, bleibt abzuwarten, ob aus der verwirrenden Zahl von "Schachzügen" sich auch inhaltliche Aussagen ableiten lassen. So erklärte Erdogan beispielsweise, daß seiner Auffassung nach die Einreichung der EU-Gesetze in Form eines geschlossenen Paketes die Aussicht auf dessen Verabschiedung enorm geschmälert habe. Die Abschaffung der Todesstrafe zugunsten einer "erschwerten lebenslangen Haftstrafe", die von jeder Amnestie ausgenommen sein soll, hätte - nicht nur nach Auffassung der AKP - in die Verfassung aufgenommen werden müssen. Weil dies nicht geschehen sei, werde die AK Parti das Gesetzespaket ablehnen. Erdogan bewertete die Einreichung des Paketes als einen Versuch von ANAP und Saadet Parti, die vorgezogenen Wahlen zu verhindern, da sie ihre Zustimmung zum Wahlantrag von der Verabschiedung der EU-Gesetze abhängig gemacht haben.

Tatsächlich sieht die Geschäftsordnung des Parlamentes vor, daß es nicht möglich ist, das eingereichte Gesetzespaket aufzuteilen und die vorgesehenen Änderungen einzeln zu verabschieden. Bereits in der vorigen Wochen hatte die MHP erklärt, daß sie es für sinnvoller halte, nach erfolgter Wahlentscheidung zu beschließen, daß das Parlament zu seinem normalen Arbeitsmodus zurückkehre und die Sommerpause beendet werde. Dann wäre es möglich, die im EU-Gesetzespaket enthaltenen Gesetzesänderungen einzeln zu bearbeiten und im Parlament konstruktiv zu gestalten.

Interessanterweise zeigt sich, daß nicht die beiden bisherigen Hauptstreitpunkte - "kulturelle Rechte" und "Todesstrafe" - die Verabschiedung des Gesetzespaketes am stärksten gefährden. Vielmehr ist es die Frage der Novellierung des Stiftungsrechtes, die auch eine Lösung für den Immobilienbesitz der Minderheitenstiftungen beinhalten soll. Bisher haben AKP und MHP erklärt, gegen das Gesetzespaket zu stimmen. Gegen das Stiftungsgesetz will jedoch auch die Saadet Parti stimmen, so daß in diesem Punkt eine Mehrheit gegen das Gesetz entstehen kann. Da das Gesetzespaket als Ganzes abgestimmt wird, könnte das Reformwerk an dieser Frage scheitern, wenn die SP an ihrer Haltung festhält.

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