Jahrgang 2 Nr. 31 vom 3.08.2002
 

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Todesstrafe abgeschafft - kulturelle Rechte gestärkt: Das EU-Reformgesetz hat das Parlament passiert

In einem 22-stündigen Marathon hat das türkische Parlament am frühen Samstag morgen das 14 Gesetze umfassende Gesetzespaket verabschiedet, das die Türkei der Einlösung der Kopenhagener Kriterien für den EU-Beitritt näherbringen soll. Dabei wurden Konflikte entschieden, die die türkische Politik seit März weitgehend gelähmt haben. Es wurden aber auch Reformen Gesetz, die seit dem Militärputsch von 1980 immer wieder auf der Tagesordnung standen, aber nicht vollzogen werden konnten. Daß das Gesetzespaket verabschiedet werden konnte, obwohl einen Tag vor Beginn der Beratungen der Beschluß für vorgezogene Wahlen am 3. November gefaßt worden war, unterstreicht die Bedeutung, die alle türkische Parteien der EU-Politik und den dazu erforderlichen Reformen beimessen.

Es kann erwartet werden, daß die beschlossenen Reformen weitgehende innen- und außenpolitische Auswirkungen haben werden. So werden die Reformen in der Türkei beispielsweise die EU zwingen, ihre Haltung gegenüber dem türkischen EU-Beitritt zu konkretisieren. Wäre das Reformpaket gescheitert, so wäre es verhältnismäßig einfach gewesen, den türkischen Wunsch auf einen Zeitplan für die Beitrittsverhandlungen auf dem Dezembergipfel in Kopenhagen zurückzuweisen. Zwar kann auch jetzt noch erklärt werden, die Türkei habe nicht alle Punkte der Beitrittspartnerschaft erfüllt und daß es auch auf die Gesetzgebung, vor allem aber auf die Rechtspraxis ankomme. Unbezweifelbar ist aber, daß mit dem Gesetzespaket die Hauptauseinandersetzungen zwischen der EU und der Türkei in Menschenrechtsfragen zunächst gesetzlich weitgehend im Sinne der EU geregelt worden sind. Es wird der EU darum schwerfallen, die Sonderstellung der Türkei im Beitrittsprozeß aufrechtzuerhalten, will sie nicht den Prozeß als Ganzes in Frage stellen.

Eine andere außenpolitische Folge wird sein, daß Auslieferungsbegehren der Türkei nicht mehr an der Hürde der Europäischen Menschenrechtskonvention scheitern werden. Bisher konnte in vielen Fällen nicht ausgeliefert werden, weil in der Türkei für die in Frage stehenden Straftatbestände die Todesstrafe vorgesehen war. Dies betraf beispielsweise den Vorsitzenden der DHKP-C Karatas und die Sabanci-Attentäterin Fehriye Erdal.

Mit der vollzogenen Änderung im Stiftungsrecht könnte wohl auch zu einem wesentlichen Teil der Konflikt um die deutschen politischen Stiftungen in der Türkei beigelegt werden. Staatsminister Arseven erklärte in einem Redebeitrag, daß nunmehr erstmals ein rechtlicher Verfahrensrahmen für die Eröffnung von Niederlassungen ausländischer Stiftungen in der Türkei geschaffen worden sei.

Als rechtspolitischer Meilenstein kann wohl auch das Revisionsrecht vor dem Kassationsgerichtshof im Falle einer Verurteilung der Türkei durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gesehen werden. Es kann damit davon ausgegangen werden, daß EU-Recht in weit stärkerem Maße in die türkische Rechtsprechung eingeht, als dies bisher der Fall war und auf diese Weise der Prozeß der Rechtsangleichung deutlich beschleunigt werden kann.

Was die Verabschiedung für den kommenden Wahlkampf in der Türkei bedeutet, ist wohl jetzt noch nicht absehbar. Alle Parteien erklärten deutlich, daß nach ihrer Auffassung der Platz der Türkei in der EU sei. Die Scheidelinie lag neben Sachfragen in den einzelnen Gesetzesänderungen vor allem in der Frage, mit welcher Geschwindigkeit der Beitrittsprozeß angegangen werden soll. Hier vertrat die MHP deutlich die Bremserposition mit einem Argumentationsrahmen, der darauf hinauslief, nicht unhaltbare Zugeständnisse zu machen, sondern durch hartes Verhandeln jeseits allen Zeitdrucks die nationalen Interessen der Türkei gegenüber der EU durchzusetzen.

Andere Parteien - wie vor allem die DYP und die AKP - formulierten während der parlamentarischen Debatte immer wieder Vorbehalte gegen die einzelnen gesetzlichen Bestimmungen und machten deutlich, daß nach ihrer Ansicht weiter gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestünde. Auf diese Weise hielten sie sich die Möglichkeit offen, trotz ihrer (manchmal auch nur teilweisen) Zustimmung zu den Gesetzen, die Themen im Wahlkampf verwenden zu können.

 

Das EU-Anpassungsgesetzespaket

 

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