| ||||
|
Jetzt kostenlos! | ||||
Neuregelung des Kündigungsschutzes in letzter MinuteIn den letzten drei Wochen verwandelte sich die Auseinandersetzung über den Kündigungsschutz zu einer Kraftprobe zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften und führte am Mittwoch zum Rücktritt von Arbeitsminister Okuyan, dessen Amt Staatsminister Arseven (beide ANAP) übernahm. Im Grunde dauert die Auseinandersetzung um einen zeitgemäßen Kündigungsschutz mindestens seit 1994 an, als das Abkommen 158 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) von der Türkei übernommen wurde. Das im Februar diesen Jahres ins Parlament eingebrachte Gesetz zum Kündigungsschutz (Is Güvence Yasasi) soll nun die Verpflichtungen aus diesem Vertrag einlösen und zugleich einen Beitrag zur Rechtsangleichung mit der Europäischen Union leisten. Dementsprechend findet sich das Gesetzesvorhaben auch unter den "kurzfristigen Zielen" des "Nationalen Programms" zur Vorbereitung des türkischen EU-Beitritts. Mit dem Argument, daß im Grunde eine umfassendere Reform des Arbeitsrechtes nötig sei, hatten in den vergangenen drei Wochen sich sowohl der Arbeitgeberverband TISK als auch der äußerst einflußreiche Unternehmerverein TÜSIAD einer kurzfristigen Verabschiedung des Gesetzes widersetzt. Die insbesondere von DSP und MHP forcierte Verabschiedung stelle eine "populistische Maßnahme" dar und gefährde den Arbeitsfrieden. Eine Sondersitzung des Parlaments, bei der die Frage auf der Tagesordnung stand, scheiterte am Dienstag an mangelnder Beschlußfähigkeit. Die Sitzung am Donnerstag jedoch erreichte die erforderliche Zahl der Teilnehmer, so daß sowohl der Nachtragshaushalt zur Finanzierung der Wahlkampfkostenhilfe als auch das Kündigungsschutzgesetz verabschiedet werden konnten. Das Gesetz sieht im wesentlichen vor, daß Arbeitgeber eine Kündigung begründen müssen. Die Beweislast für die Stichhaltigkeit der angegebenen Kündigungsgründe liegt beim Arbeitgeber, wenn der Beschäftigte innerhalb eines Monats gegen seine Entlassung klagt. Das Gesetz soll in Betrieben mit mindestens 10 Beschäftigten gelten. Ausdrücklich untersagt wird die Kündigung aufgrund von Gewerkschaftsmitgliedschaft und legaler gewerkschaftlicher Betätigung. In diesem Zusammenhang erklärte der Vorsitzende der Journalistengewerkschaft Soner (Bianet, 8.08.02), daß allein im Zeitraum eines Jahres 33.000 Beschäftigte aufgrund gewerkschaftlicher Betätigung entlassen worden seien. Im Vorfeld der parlamentarischen Sondersitzung trat Arbeitsminister Okuyan zurück, nachdem er zuvor von seinem Parteivorsitzenden Yilmaz wegen seiner Haltung zum Kündigungsschutzgesetz kritisiert wurde. Yilmaz kritisierte, daß in der gegenwärtigen Krise übereilte Schritte vermieden und vor allem der Arbeitsfriede gewahrt werden müsse. Okuyan dagegen habe nicht den nötigen Abstand gewahrt, um die Interessen von Arbeitgebern und Gewerkschaften auszugleichen. Tatsächlich gelang dem neuberufenen Arbeitsminister Arseven mit einer Änderung des Inkrafttretens auf den 15. März 2003 ein Kompromiß in letzter Minute.
|
|
|||