Jahrgang 2 Nr. 37 vom 14.09.2002
 

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Werden die geplanten Parlamentswahlen vom 3. November verhindert?

Als am Dienstag die Koalitionspartner sich in öffentlichen Erklärungen mit schweren Vorwürfen bedachten und die Mutterlandspartei (ANAP) erklärte, sie könne sich eine Regierungszusammenarbeit mit der nationalistischen MHP nicht mehr vorstellen, da diese die Umsetzung der EU-Reformen verhindere, schien klar, daß am Tag darauf die Regierung stürzen werde. Tatsächlich verschob der ANAP-Vorsitzende Yilmaz eine geplante Reise nach Brüssel, wo er an den Beratungen zur Europäischen Konvention teilnehmen wollte.

Bestritt Yilmaz zunächst noch in öffentlichen Stellungnahmen, daß seine Partei für eine Verschiebung der geplanten Wahlen einträte, so erklärte er am Donnerstag, er halte einen Wahltermin ab dem 15. Dezember für angemessener.

Daß hinter den Plänen zur Neubildung der Regierung der Versuch stünde, die Wahlen zu verschieben, hatte Ministerpräsident Ecevit am vergangenen Dienstag nach einem Gespräch mit Yilmaz öffentlich erklärt. Yilmaz warf danach Ecevit vor, ihn falsch verstanden zu haben. Einer Darstellung der Tageszeitung Radikal zufolge (13.09.02) scheint jedoch auch die Darstellung der ANAP, sie wolle die MHP aus der Regierung drängen, um eine Behinderung der Umsetzung der am 2. August erlassenen EU-Gesetze auszuschließen, nicht den Tatsachen zu entsprechen. Nach Einschätzung der Radikal ist eine Zustimmung der MHP-Minister zu den infrage kommenden Verordnungen nicht erforderlich.

Die ANAP zog sich für ihre Manöver schwere Schelte nicht nur ihrer Koalitionspartner zu. Auch die DYP, auf die Yilmaz für die Bildung einer neuen Regierung angewiesen wäre, kehrte ihm den Rücken und erklärte, sie werde sich an keiner Aktivität, die auf die Verschiebung des Wahltermins ziele, beteiligen. Auch Staatspräsident Sezer erklärte, er ziehe es vor, wenn die aktuelle Regierung bis zu den Wahlen im Amt bliebe. Sollte sie jedoch stürzen werde er nach den üblichen Gepflogenheiten handeln. Dies bedeutet, daß zunächst die stärkste Fraktion im Parlament den Auftrag zur Regierungsbildung erhielte - und dies wäre die MHP. Am Freitag erklärte Sezer außerdem, daß er, sollten sich die nötigen Voraussetzungen ergeben, auch von seinem Recht, das Parlament auflösen zu lassen und Neuwahlen anzuordnen, Gebrauch machen werde. Der Verfassungsartikel 116 ermächtigt den Staatspräsidenten zu diesem Schritt, wenn die Regierung zurücktritt oder durch ein Mißtrauensvotum gestürzt wird und nicht innerhalb von 45 Tagen eine neue Regierung gebildet werden kann.

Gleichwohl ist damit das Projekt einer Wahlverschiebung noch nicht vom Tisch. Mit dem Abschluß der Kandidatennominierung am vergangenen Mittwoch haben 55 Abgeordnete keinen Platz auf den Kandidatenlisten erhalten. Zusammen mit den Stimmen der Abgeordneten all jener Parteien, die nach aktuellen Meinungsumfragen keine Aussicht auf den Wiedereinzug ins Parlament haben, ergibt sich eine rechnerische Mehrheit sowohl für die Verschiebung des Wahltermins als auch für den Sturz der Regierung.

Beobachter rechnen damit, daß eine Weichenstellung für das Wahlverschiebungsprojekt am kommenden Montag bzw. Dienstag vorgenommen wird, wenn die Nationale Wahlkommission die Prüfung der Kandidatenlisten abschließt. Sollte die Nationale Wahlkommission dabei gegen eine Kandidatur von Erdogan und Erbakan entscheiden, steigt die Wahrscheinlichkeit, daß sich auch AKP und SP an einem Projekt zur Wahlverschiebung beteiligen könnten.

 

 

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