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Jahrgang 2 Nr. 19 vom 12.05.2003
 

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Die Periode der faktischen Lösungen

Heute wurde es gemeldet. Die Türkische Republik Nord-Zypern habe als Geste an die Inselgriechen beschlossen, Klagen wegen offener Vermögensfragen vor Gerichten der Republik zuzulassen. Nach den langen Auseinandersetzungen der 60-er Jahre und der türkischen Intervention im Jahr 1974 hat die Spaltung der Insel und die gegenseitige Vertreibung von Bevölkerungsteilen auf der Insel zu einer großen Zahl von ungelösten Eigentumsproblemen geführt.

Betrachtet man die Entwicklungen auf Zypern der vergangenen Wochen genauer und auch im Zusammenhang mit dem Besuch des türkischen Ministerpräsidenten Tayyip Erdogan am vergangenen Freitag, so scheint ein neues Element in die Auseinandersetzungen aufgenommen worden zu sein: Man versucht Tatsachen zu schaffen.

Wurde die Öffnung der Grenze als ein wichtiges Zeichen für beginnendes Tauwetter zwischen Griechen und Türken auf Zypern bewertet, so zeigen die Positionen Erdogans und die Reaktionen darauf aus Athen und Nikosia, dass eine Lösung nach wie vor fern ist.

Erdogan hatte am Freitag erklärt, dass die EU mit der Aufnahme der Republik Zypern einen Fehler begangen habe. Auf Zypern bestünden zwei Staaten mit gleicher Berechtigung, getragen von zwei Völkern unterschiedlicher Sprache und Religion. Von griechischer Seite wurde entgegnet, dass man zusammen mit der Völkergemeinschaft die Auffassung vertrete, dass die Lösung des Zypern-Problems in der Einstaatlichkeit läge und Grundlage für den Lösungsprozeß der Plan von UN-Generalssekretär Annan sein müsse.

Hatte Erdogan dazu aufgerufen, das internationale Embargo gegen Nord-Zypern aufzuheben und angekündigt, dass er im Gegenzug einer Klärung von Luftkorridoren und Hafenfragen mit der Republik Zypern positiv gegenüberstehe, so wurde dies implizit durch die Erklärungen aus Nikosia und Athen zurückgewiesen.

Neben der Frage der Staatlichkeit und dem Problem der Freizügigkeit waren vor allem die Vermögensfragen eines der wichtigsten Probleme in der öffentlichen Diskussion über den Annan-Plan. Welche Rechtsfolgen die Freistellung des Rechtsweges im Norden der Insel haben wird, muß zur Zeit noch offen bleiben. Eine große Zahl von Klagen griechischer Bürger wartet zur Zeit beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf eine Entscheidung. Doch hatte dieser bereits einmal grundsätzlich in einem Fall entschieden und die Türkei wegen Verletzung des Eigentumsrechts verurteilt und damit als Besatzungsmacht qualifziert. Da der Türkischen Republik Nord-Zypern die internationale Anerkennung fehlt, wird sich an dieser Rechtsprechung vermutlich auch jetzt nichts ändern, da damit auch die nordzypriotischen Gerichte international nicht anerkannt sind. Andererseits könnte die eingeleitete Maßnahme darauf zielen, faktische Einigungen zu schaffen: Griechische Ansprüche im Norden könnten durch Entschädigung abgegolten werden und dadurch versucht werden, weitere Ansprüche und Klagen bei internationalen Gerichten abzuwenden. Tragfähig würde diese Lösung jedoch wahrscheinlich nur dann, wenn sie zum einen von einer großen Zahl griechischer Antragsteller wahrgenommen würde und zum anderen eine internationale Anerkennung der Türkischen Republik Nord-Zyperns erfolge.

Solange dafür keine Anzeichen zu erkennen sind, bleibt es bei kleinen Schritten, bei denen beide Seiten versuchen werden, Fortschritte bei der Durchsetzung ihrer Position zu machen: Eben Tatsachen zu schaffen.

 

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Last modified: 28.12.2003