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Europäische Identitätsbildung in der internationalen Diemension
von Dr. Dr. Ümit Yazicioglu, Mag.rer.publ.(Speyer),iur.
1. Europäische Identität, nationale Identität, Identität
der EU
Der EU-Vertrag verwendet den Identitätsbegriff, der für das
Recht erst in jüngerer Zeit entdeckt worden ist, einerseits nationenbezogen,
andererseits europabezogen. Gemäß Art. 6 Abs. 3 EUV achtet
die Union die nationale Identität ihrer Mitgliedstaaten.
Nach Art. 2 Abs.2 EUV ist eines der Ziele der Union die Behauptung
ihrer Identität auf internationaler Ebene, was insbesondere
durch eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP; schrittweise
auch Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, ESVP) zu
geschehen habe. Letzteres wird in Absatz 10 der Präambel mit den
Worten Stärkung der Identität und Unabhängigkeit
Europas umschrieben.
Identität Europas und Identität der EU werden vom Unionsvertrag
offensichtlich synonym verwendet. Richtig ist jedoch zwischen der Identität
Europas im engeren Sinne (EU/EG) und Europas im weiteren Sinne (vom
Atlantik bis zum Ural) zu unterscheiden (nicht zu trennen!). Neben
eine vertikale Mehrfachidentität (Kommune, Region, Staat,
EU) tritt eine horizontale multiple Identität (EU, Gesamteuropa).
Dieses Achsenbild lässt sich vielfältig ausfüllen und kolorieren
wenn nach verschiedenen Inhalten und Bezugspunkten der Identität
gefragt wird (politische, kulturelle" soziale, sprachliche, religiöse
Identität usw.).
Europäische Identität bildet sich erst allmählich heraus.
Sie tritt zur historisch gewachsenen und damit bestehenden nationalen
Identität der Bürger Europas hinzu. Dabei erschwert die Vielfalt
der nationalen, kulturellen, ethnischen und sonstigen Identitäten
die Herausbildung eines europäischen Wir-Gefühls.
Primär fühlen sich die Bürger Europas ihrem Land, ihrer
Kultur, ihrer Sprache usw. verbunden. Diese Identifikation hat vergleichsweise
konkrete Bezüge (Lebenswelt) und ist eher emotional gesteuert.
Die in Entstehung befindliche europäische Identität nimmt dagegen
mehr auf übergreifende Gemeinsamkeiten historischer und kultureller
Art Bezug und ist daher vergleichsweise abstrakt und vernunftgesteuert.
Was nationale Identität ist lässt sich leichter erfassen und
erfahren als das, was europäische Identität
ausmachen soll. Trotz dieser Unterschiede in Art und Entwicklungsstand
sind beide Identitätsebenen miteinander verbunden und weiter zu verbinden.
Diese Synthese ist geradezu der Synthesen der europäischen Integration
(Immer engere Union, Einheit in Vielfalt Subsidiarität,
u.a.). Dass diese Innenseite des Unionsziel europäische
Identitätsbildung nicht ausdrücklich in den Gründungsverträgen
normiert ist, kann damit erklärt werden, dass sie selbstverständlich
ist (Integration).
Trotz des vergleichsweise hohen Abstraktionsgrades der europäischen
Identität lässt sich ein Kerngehalt bestimmen, der mit den Begriffen
Pluralität: Verfassungsstaatlichkeit und europäisches Gesellschaftsmodell
umrissen werden kann. Mit Blick auf seine Wurzeln (europäisches kulturelles
und historisches Erbe) bildet Europa eine Herkunfts-gemeinschaft.
In der Entscheidung, diese Werte auf die spezifischen Bedürfnisse
der Gegenwart und Zukunft zu beziehen und fortzuentwickeln konstituiert
sich Europa als Wertegemeinschaft, als Willensgemeinschaft
und als Verantwortungsgemeinschaft. Mit zunehmender Integration
und dem alltäglichen Erleben europäischer Freiheiten und Gemeinsamkeiten
(Freizügigkeit, gemeinsame Währung, u.a.) verliert die europäische
Identität an Abstraktheit und Idealität.. Sie wird realer und
konkret empfunden und nähert sich damit der Lebensqualität
nationaler Identität an, ohne diese zu verdrängen.
2. Außen- und Innenseite europäischer Identitätsbildung
Mit dem in Art. 2 tiret 2 EUV genannten Ziel, die Identität der
EU auf internationaler Ebene zu behaupten, wird explizit nur die Außenseite
der europäischen Identität angesprochen. Das wird durch den
ausdrücklichen Bezug auf die GASP und die ESVP noch unterstrichen.
Tatsächlich kann die Außenseite der europäischen
Identitätsbildung jedoch nicht von ihrer Innenseite,
also ihrem Verhältnis zu den nationalen Identitäten, getrennt
werden. Im Gegenteil: in den in Art. 2 tiret 2 EUV genannten Bereichen
ist das Spannungsverhältnis zwischen europäischer Identität
und nationalen Identitäten besonders ausgeprägt und prekär.
Außen- und Sicherheitspolitik und erst recht Verteidigungspolitik
werden als Kerngehalte nationaler Souveränität und Identität
empfunden. Vor einer Behauptung (Art. 2 tiret 2 EUV) ihrer
Identität auf internationaler Ebene muss es die EU zunächst
einmal intern schaffen, sich überhaupt auf eine gemeinsame Linie
A verständigen. Bevor sie von Drittstaaten erwarten kann, als internationaler
Akteur akzeptiert zu werden, müssen hierzu die Mitgliedstaaten bereits
sein. Ein zweiter notwendiger Bezug zur Innenseite der europäischen
Identität ist die Stimmigkeit zwischen Innen- und Außenpolitik:
Die Werte, welche die identitätsbildenden Elemente im Innern sind,
müssen auch nach außen hin respektiert und umgesetzt werden.
Das aktuelle Beispiel der Irak Krise war und ist für diese Verknüpfung
von Innen- und Außenseite europäischer Identität exemplarisch:
In der Frage, ob sich die gegenwärtigen und künftigen Mitglieder
der EU dem Druck der USA auf Zustimmung zu einem sog. Präventivkrieg
gegen den Irak beugen oder dieser Aktion ihre Zustimmung verweigern sollen,
verhältete sich Europa als internationaler Akteur geradezu selbstzerstörerisch.
Die spöttische Bemerkung des amerikanischen Verteidigungsminister
über, die Doppelge-sichtigkeit des alten und des neuen
Europa ist in der Sache, um die es geht, völlig daneben.
Bezüglich der mangelnden Fähigkeit der Europäer, in Fragen
der Sicherheits- und Verteidigungspolitik mit einer Stimme zu sprechen,
ist die Häme aber treffend. Mehr als bedauerlich ist auch, dass sich
ein großer Teil der europäischen Staaten überhaupt auf
die Linie der USA im Irak-Konflikt einlassen will. Diese Politik war evident
völkerrechtswidrig. Die USA nehmen für sich zur Zeit nichts
anderes als das Recht des Stärkeren in Anspruch. Hier hätte
Europa die Chance und mit Blick auf seine Wertegrundlagen auch Verpflichtung
gehabt, seine Identität unter Beweis zu stellen. Identität erfordert
auch Differenz zu Verbündeten, wenn dies erforderlich ist. Das ist
der Fall. Die USA verstoßen zur Zeit gegen ihre eigene vor und nach
WK II so erfolgreich umgesetzte Idee der Konstitution des Friedens
als Rechtsordnung. Der Preis, den neuen Wertegraben zwischen den
USA und Europa durch getreue Gefolgschaft zu schließen,
ist zu hoch.
Schwierigkeiten mit dem einheitlichen Auftreten der EU gibt es aber auch
in den Außenwirtschaftsbeziehungen. Wiederum exemplarisch seien
die GHP und dort der Bereich der Dienstleistungen genannt. Hier sind es
überwiegend wirtschaftliche Interessen, die einem notwendigen einheitlichen
Auftreten der Gemeinschaft nach außen hin entgegenstehen. Der von
Vertragsänderung zu Vertragsänderung immer länger gewordene
Art. 133 EGV über die GHP lässt deutlich erkennen, wo die Mitgliedstaaten
der Schuh drückt (mit Personenverkehr verbundene Dienstleistungen,
Kulturindustrie, audiovisuelle Dienstleistungen, u.a.). Jeweils sind einige
Mitgliedstaaten, die besondere Interessen haben, dafür
verantwortlich, dass der Gemeinschaft notwendige Kompetenzen nicht übertragen
werden. Die Folge ist, dass diese nach außen nicht so effektiv auftreten
kann wie erforderlich.
Schwierig wird es, wenn hinter den wirtschaftlichen Partikularinteressen
zugleich legitime Anliegen nationaler Identität stehen. Soweit sie
nicht evident vorgeschoben sind, wäre die Gemeinschaft kraft Art.
2 tiret 2 EUV gehalten, die nationale Identität der betroffenen Staaten
gegen heteronome Anpassungszwänge von außen zu schützen.
Beispiele (positiv wie negativ) bieten die Agrarpolitik und die insbesondere
von Frankreich geforderte Quotenregelung für europäische
Film- und Fernsehproduktionen der Fernsehrichtlinie der Gemeinschaft.
Soweit dabei europäische kulturelle Identität als Argument bemüht
wird, ist diese auf Gesamteuropa zu beziehen. Die EU verfügt über
keine eigenständigen kulturellen Werte.
3. Reformdebatte und Europäische Konvent
Es besteht Einigkeit, dass der EU eine außen- und sicherheitspolitische
Entsprechung zu ihrem wirtschafts- und währungspolitischen Gewicht
fehlt. Die immer noch primär intergouvernementale 2. Säule
des EUV bereitet mit Blick auf das Einstimmigkeitsprinzip und die Kompliziertheit
pfeilerübergreifenden Handelns (cross-pillarization)
zunehmend Schwirigkeiten. Die neuen Herausforderungen (Terrorismus, innere
Sicherheit) erfordern ganzheitliches Handeln der EU (Bspl. 11. September,
Geldwäsche, u.a.). Über die Ziele und Wege einer Reform bestehen
jedoch fundamentale Meinungsunterschiede. Während einige Mitgliedstaaten
keine Alternative zu einer zunehmenden Verge-meinschaftung
der intergouvernementalen Bereiche der Zusammenarbeit sehen, betrachten
andere dies als eine Art Kontaminierung intergouvernementaler
Zusammen-arbeit.
Im Europäischen Konvent befassen sich drei Arbeitsgruppen (WG's)
speziell mit den internationalen Aspekten der Reform: WG ´VII (Rechtspersönlichkeit
der EU), WG VII (Außenpolitische Handeln), WG VIII (Verteidigung).
Die Frage einer ausdrücklichen Rechtspersönlichkeit der EU (verschiedene
Modelle) ist eng mit der Frage einer Verschmelzung der Gründungsverträge
verbunden, womit sich die WG IX (Vereinfachung der Verträge) befasst.
Auch wenn es zu einer Verschmelzung der Verträge zu einem einzigen
Vertrag kommt und der EU Völkerrechtssubjektivität und eine
genuine treaty-making power zuerkannt wird, - ändert dies an der
Unterscheidung supranationaler und nicht- supranationaler Gemeinschaftsbereiche
sowie an der Kompetenzverteilung zwischen der EU und Mitgliedstaaten zunächst
nichts. Neue Probleme (dreifach-gemischte Verträge) treten
hinzu.
In institutioneller Sicht liegt ein besonders breites Spektrum von Reformvorschlägen
vor: Abschaffung des Rotationsprinzips im Rat, Verschmelzung der bisherigen
Funktionen des Hohen Repräsentanten für die GASP (mehrere Modelle,
u.a. Schaffung eines, Europäischen Außenministers), Gründung
eines eigenen Diplomatischen Dienstes der EU, u.a. mehr. Ob hier Maß
gehalten wird oder durch überzogene Außenvertretungs-Symbolik
nicht eher Irritationen und peinliche Situation erzeugt werden (Bspl.
Irak-Konflikt), bleibt abzuwarten. Das Schwergewicht der Reform hat auf
der Verbesserung der internen Entscheidungsfähigkeit in außen-
und sicherheitspolitischen Fragen zu liegen. Das hat parallel mit einer
Verbesserung der demokratischen Legitimation in GASP und ESVP- Angelegenheiten
zu erfolgen (EP, nationale Parlamente - WG IV).
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Die von Dr. Dr. Ümit Yazicioglu verfaßte
Abhand-lung "Die Dynamik in der Europäischen Union - Auswir-kungen
auf politische, rechtliche sowie institutio-nelle Rahmenbedingungen"
wurde am 13.Mai 2005 veröffentlicht. Das Buch können Sie bei
DER ANDERE VERLAG, Kollegienwall 22A, 49074 Osnabrück ,
Fax(0541) 2020 127 bestellen.
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