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Jahrgang 2 Nr. 20 vom 19.05.2003
 

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Europäische Identitätsbildung in der internationalen Diemension

von Dr. Dr. Ümit Yazicioglu, Mag.rer.publ.(Speyer),iur.

1. Europäische Identität, nationale Identität, Identität der EU

Der EU-Vertrag verwendet den Identitätsbegriff, der für das Recht erst in jüngerer Zeit entdeckt worden ist, einerseits nationenbezogen, andererseits europabezogen. Gemäß Art. 6 Abs. 3 EUV achtet die Union „die nationale Identität ihrer Mitgliedstaaten“. Nach Art. 2 Abs.2 EUV ist eines der Ziele der Union „die Behauptung ihrer Identität auf internationaler Ebene“, was insbesondere durch eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP; schrittweise auch Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, ESVP) zu geschehen habe. Letzteres wird in Absatz 10 der Präambel mit den Worten „Stärkung der Identität und Unabhängigkeit Europas“ umschrieben.

Identität Europas und Identität der EU werden vom Unionsvertrag offensichtlich synonym verwendet. Richtig ist jedoch zwischen der Identität Europas im engeren Sinne (EU/EG) und Europas im weiteren Sinne („vom Atlantik bis zum Ural“) zu unterscheiden (nicht zu trennen!). Neben eine „vertikale“ Mehrfachidentität (Kommune, Region, Staat, EU) tritt eine „horizontale“ multiple Identität (EU, Gesamteuropa). Dieses Achsenbild lässt sich vielfältig ausfüllen und „kolorieren“ wenn nach verschiedenen Inhalten und Bezugspunkten der Identität gefragt wird (politische, kulturelle" soziale, sprachliche, religiöse Identität usw.).

Europäische Identität bildet sich erst allmählich heraus. Sie tritt zur historisch gewachsenen und damit bestehenden nationalen Identität der Bürger Europas hinzu. Dabei erschwert die Vielfalt der nationalen, kulturellen, ethnischen und sonstigen Identitäten die Herausbildung eines europäischen “Wir-Gefühls“. Primär fühlen sich die Bürger Europas ihrem Land, ihrer Kultur, ihrer Sprache usw. verbunden. Diese Identifikation hat vergleichsweise konkrete Bezüge („Lebenswelt“) und ist eher emotional gesteuert.

Die in Entstehung befindliche europäische Identität nimmt dagegen mehr auf übergreifende Gemeinsamkeiten historischer und kultureller Art Bezug und ist daher vergleichsweise abstrakt und vernunftgesteuert. Was nationale Identität ist lässt sich leichter erfassen und „erfahren“ als das, was „europäische Identität“ ausmachen soll. Trotz dieser Unterschiede in Art und Entwicklungsstand sind beide Identitätsebenen miteinander verbunden und weiter zu verbinden. Diese Synthese ist geradezu der Synthesen der europäischen Integration („Immer engere Union“, „Einheit in Vielfalt“ Subsidiarität, u.a.). Dass diese „Innenseite“ des Unionsziel europäische Identitätsbildung nicht ausdrücklich in den Gründungsverträgen normiert ist, kann damit erklärt werden, dass sie selbstverständlich ist (Integration).

Trotz des vergleichsweise hohen Abstraktionsgrades der europäischen Identität lässt sich ein Kerngehalt bestimmen, der mit den Begriffen Pluralität: Verfassungsstaatlichkeit und europäisches Gesellschaftsmodell umrissen werden kann. Mit Blick auf seine Wurzeln (europäisches kulturelles und historisches Erbe) bildet Europa eine „Herkunfts-gemeinschaft“. In der Entscheidung, diese Werte auf die spezifischen Bedürfnisse der Gegenwart und Zukunft zu beziehen und fortzuentwickeln konstituiert sich Europa als „Wertegemeinschaft“, als „Willensgemeinschaft“ und als „Verantwortungsgemeinschaft“. Mit zunehmender Integration und dem alltäglichen Erleben europäischer Freiheiten und Gemeinsamkeiten (Freizügigkeit, gemeinsame Währung, u.a.) verliert die europäische Identität an Abstraktheit und Idealität.. Sie wird realer und konkret empfunden und nähert sich damit der „Lebensqualität“ nationaler Identität an, ohne diese zu verdrängen.

2. Außen- und Innenseite europäischer Identitätsbildung

Mit dem in Art. 2 tiret 2 EUV genannten Ziel, die Identität der EU auf internationaler Ebene zu behaupten, wird explizit nur die „Außenseite“ der europäischen Identität angesprochen. Das wird durch den ausdrücklichen Bezug auf die GASP und die ESVP noch unterstrichen. Tatsächlich kann die „Außenseite“ der europäischen Identitätsbildung jedoch nicht von ihrer „Innenseite“, also ihrem Verhältnis zu den nationalen Identitäten, getrennt werden. Im Gegenteil: in den in Art. 2 tiret 2 EUV genannten Bereichen ist das Spannungsverhältnis zwischen europäischer Identität und nationalen Identitäten besonders ausgeprägt und prekär.

Außen- und Sicherheitspolitik und erst recht Verteidigungspolitik werden als Kerngehalte nationaler Souveränität und Identität empfunden. Vor einer „Behauptung“ (Art. 2 tiret 2 EUV) ihrer Identität auf internationaler Ebene muss es die EU zunächst einmal intern schaffen, sich überhaupt auf eine gemeinsame Linie A verständigen. Bevor sie von Drittstaaten erwarten kann, als internationaler Akteur akzeptiert zu werden, müssen hierzu die Mitgliedstaaten bereits sein. Ein zweiter notwendiger Bezug zur „Innenseite“ der europäischen Identität ist die Stimmigkeit zwischen Innen- und Außenpolitik: Die Werte, welche die identitätsbildenden Elemente im Innern sind, müssen auch nach außen hin respektiert und umgesetzt werden.

Das aktuelle Beispiel der Irak Krise war und ist für diese Verknüpfung von Innen- und Außenseite europäischer Identität exemplarisch: In der Frage, ob sich die gegenwärtigen und künftigen Mitglieder der EU dem Druck der USA auf Zustimmung zu einem sog. Präventivkrieg gegen den Irak beugen oder dieser Aktion ihre Zustimmung verweigern sollen, verhältete sich Europa als internationaler Akteur geradezu selbstzerstörerisch. Die spöttische Bemerkung des amerikanischen Verteidigungsminister über, die Doppelge-sichtigkeit des „alten“ und des „neuen“ Europa ist in der Sache, um die es geht, völlig daneben.

Bezüglich der mangelnden Fähigkeit der Europäer, in Fragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik mit einer Stimme zu sprechen, ist die Häme aber treffend. Mehr als bedauerlich ist auch, dass sich ein großer Teil der europäischen Staaten überhaupt auf die Linie der USA im Irak-Konflikt einlassen will. Diese Politik war evident völkerrechtswidrig. Die USA nehmen für sich zur Zeit nichts anderes als das Recht des Stärkeren in Anspruch. Hier hätte Europa die Chance und mit Blick auf seine Wertegrundlagen auch Verpflichtung gehabt, seine Identität unter Beweis zu stellen. Identität erfordert auch Differenz zu Verbündeten, wenn dies erforderlich ist. Das ist der Fall. Die USA verstoßen zur Zeit gegen ihre eigene vor und nach WK II so erfolgreich umgesetzte Idee der „Konstitution des Friedens als Rechtsordnung“. Der Preis, den neuen Wertegraben zwischen den USA und Europa durch „getreue Gefolgschaft“ zu schließen, ist zu hoch.

Schwierigkeiten mit dem einheitlichen Auftreten der EU gibt es aber auch in den Außenwirtschaftsbeziehungen. Wiederum exemplarisch seien die GHP und dort der Bereich der Dienstleistungen genannt. Hier sind es überwiegend wirtschaftliche Interessen, die einem notwendigen einheitlichen Auftreten der Gemeinschaft nach außen hin entgegenstehen. Der von Vertragsänderung zu Vertragsänderung immer länger gewordene Art. 133 EGV über die GHP lässt deutlich erkennen, wo die Mitgliedstaaten „der Schuh drückt“ (mit Personenverkehr verbundene Dienstleistungen, Kulturindustrie, audiovisuelle Dienstleistungen, u.a.). Jeweils sind einige Mitgliedstaaten, die „besondere Interessen“ haben, dafür verantwortlich, dass der Gemeinschaft notwendige Kompetenzen nicht übertragen werden. Die Folge ist, dass diese nach außen nicht so effektiv auftreten kann wie erforderlich.

Schwierig wird es, wenn hinter den wirtschaftlichen Partikularinteressen zugleich legitime Anliegen nationaler Identität stehen. Soweit sie nicht evident vorgeschoben sind, wäre die Gemeinschaft kraft Art. 2 tiret 2 EUV gehalten, die nationale Identität der betroffenen Staaten gegen heteronome Anpassungszwänge von außen zu schützen. Beispiele (positiv wie negativ) bieten die Agrarpolitik und die insbesondere von Frankreich geforderte „Quotenregelung“ für europäische Film- und Fernsehproduktionen der „Fernsehrichtlinie“ der Gemeinschaft. Soweit dabei europäische kulturelle Identität als Argument bemüht wird, ist diese auf Gesamteuropa zu beziehen. Die EU verfügt über keine eigenständigen kulturellen Werte.

3. Reformdebatte und Europäische Konvent

Es besteht Einigkeit, dass der EU eine außen- und sicherheitspolitische Entsprechung zu ihrem wirtschafts- und währungspolitischen Gewicht fehlt. Die immer noch primär intergouvernementale „2. Säule“ des EUV bereitet mit Blick auf das Einstimmigkeitsprinzip und die Kompliziertheit „pfeilerübergreifenden“ Handelns („cross-pillarization“) zunehmend Schwirigkeiten. Die neuen Herausforderungen (Terrorismus, innere Sicherheit) erfordern ganzheitliches Handeln der EU (Bspl. 11. September, Geldwäsche, u.a.). Über die Ziele und Wege einer Reform bestehen jedoch fundamentale Meinungsunterschiede. Während einige Mitgliedstaaten keine Alternative zu einer zunehmenden „Verge-meinschaftung“ der intergouvernementalen Bereiche der Zusammenarbeit sehen, betrachten andere dies als eine Art „Kontaminierung“ intergouvernementaler Zusammen-arbeit.

Im Europäischen Konvent befassen sich drei Arbeitsgruppen (WG's) speziell mit den internationalen Aspekten der Reform: WG ´VII (Rechtspersönlichkeit der EU), WG VII (Außenpolitische Handeln), WG VIII (Verteidigung). Die Frage einer ausdrücklichen Rechtspersönlichkeit der EU (verschiedene Modelle) ist eng mit der Frage einer Verschmelzung der Gründungsverträge verbunden, womit sich die WG IX (Vereinfachung der Verträge) befasst. Auch wenn es zu einer Verschmelzung der Verträge zu einem einzigen Vertrag kommt und der EU Völkerrechtssubjektivität und eine genuine treaty-making power zuerkannt wird, - ändert dies an der Unterscheidung supranationaler und nicht- supranationaler Gemeinschaftsbereiche sowie an der Kompetenzverteilung zwischen der EU und Mitgliedstaaten zunächst nichts. Neue Probleme („dreifach-gemischte Verträge“) treten hinzu.

In institutioneller Sicht liegt ein besonders breites Spektrum von Reformvorschlägen vor: Abschaffung des Rotationsprinzips im Rat, Verschmelzung der bisherigen Funktionen des Hohen Repräsentanten für die GASP (mehrere Modelle, u.a. Schaffung eines, Europäischen Außenministers“), Gründung eines eigenen Diplomatischen Dienstes der EU, u.a. mehr. Ob hier „Maß gehalten“ wird oder durch überzogene Außenvertretungs-Symbolik nicht eher Irritationen und peinliche Situation erzeugt werden (Bspl. Irak-Konflikt), bleibt abzuwarten. Das Schwergewicht der Reform hat auf der Verbesserung der internen Entscheidungsfähigkeit in außen- und sicherheitspolitischen Fragen zu liegen. Das hat parallel mit einer Verbesserung der demokratischen Legitimation in GASP und ESVP- Angelegenheiten zu erfolgen (EP, nationale Parlamente - WG IV).

Die von Dr. Dr. Ümit Yazicioglu verfaßte Abhand-lung "Die Dynamik in der Europäischen Union - Auswir-kungen auf politische, rechtliche sowie institutio-nelle Rahmenbedingungen" wurde am 13.Mai 2005 veröffentlicht. Das Buch können Sie bei DER ANDERE VERLAG, Kollegienwall 22A, 49074 Osnabrück ,
Fax(0541) 2020 127 bestellen.

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Last modified: 28.12.2003