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- (Aksam, 24.05.03) Scheinreform? Hatte die Tageszeitung
Radikal in ihrer Ausgabe vom gleichen Tag als Hauptschlagzeile, dass
die Begründung zum 6. EU-Anpassungsgesetz im Hinblick auf einen
stärkeren Schutz der Meinungsfreiheit darauf hinweist, dass im
Strafgesetz ein ohnehin höheres Strafmaß vorgesehen sei als
in dem zu streichenden Paragraph 8 des Antiterrorgesetzes, so meldet
die Aksam, dass in dem Entwurf des Strafrechtsreformgesetzes eine Ergänzung
vorgenommen wurde, die separatistische Propaganda unter Strafe stellt.
Es sei vorgesehen, dass das Strafmaß von bisher 1 bis 3 Jahren
auf 3 bis 5 Jahre Gefängnis erhöht werde.
- (Yeni Safak, 23.05.03) Störung bei Auslandsverbindungen im
Internet nach Algerien-Erdbeben. Durch das Erdbeben
in Algerien ist eine im Mittelmeer verlaufende Datenleitung gerissen,
über die ungefähr 80 % der Auslandsverbindungen des türksichen
Internets abgewickelt wurden. Betroffen ist der gesammte südöstliche
Mittelmeerraum. Die Behebung der Störung wird nach Mitteilung der
Turkish Telekom voraussichtlich eine Woche in Anspruch nehmen. Durch
die Störung waren auch viele türkische Netzangebote nicht
erreichbar, weil sich die Server in den USA befinden.
- (Aksam, 23.05.03) Arbeitsgesetzbuch mit Änderungen in letzter
Minute verabschiedet. Zu den Änderungen gehört
die Einschränkung des Einsatzes von Subunternehmern auf technologische
Notwendigkeiten und spezifische Fachkenntnisse sowie die Einschränkung
von Leiharbeit auf die Grenzen eines Unternehmens/einer Holding. Gleichwohl
setzen Gewerkschaften darauf, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form
vom Staatspräsidenten an das Parlament zurücküberwiesen
wird.
- (Aksam, 23.05.03) Verfassungsgericht eröffnet Rechtsweg auch
bei Ausnahmezustand. Das Verfassungsgericht entschied,
dass die Bestimmung, die eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung
von Entscheidungen eines Ausnahmezustandsgouverneurs ausschloß,
nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Bei dem Verfahren ging es um
die Zwangsversetzung eines Lehrers aus Diyarbakir, der dagegen Klage
erhob. Der oberste Verwaltungsgerichtshof hatte den Vortrag des Lehrers,
dass der Ausschluß des Rechtsweges gegen die Verfassung verstößt,
zur Prüfung an das Verfassungsgericht überwiesen.
- (Aksam, 23.05.03) Freie Verwendung von Büchern an Schulen.
Das Bildungsministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, demzufolge
die bisherige Genehmigungspflicht für Unterrichtsmaterial auf die
Zulassung von Schulbüchern beschränkt wird. Bisher muß
jegliches Unterrichtsmaterial von einer Kommission des Bildungsministeriums
zugelassen werden.
- (Aksam, 22.05.03) Freikauf vom Militärdienst.
Im Verteidigungsausschuß des Parlaments wurde mit Beratungen über
eine neue Kampagne begonnen, sich gegen Bezahlung teilweise vom Militärdienst
freistellen zu können. Dabei sollen auch soziale Faktoren berücksichtigt
werden. So soll die Ablösesumme auch in Raten gezahlt werden können.
Wer mit Zahlungen in Verzug kommen, muß entsprechend der ausstehenden
Zahlungen Militärdienst nachleisten. Als verkürzte Dienstzeiten
sind zwischen einem und sechs Monaten im Gespräch.
- (Aksam, 22.05.03) Frühere Justizministerin kritisiert Entwurf
für Reform des Strafgesetzbuches. Prof. Aysel
Çelikel kritisert, dass während ihrer kurzen Amtszeit im
vergangenen Herbst entwickelte Ergänzungen zum Schutz von Frauen
aus dem Gesetzentwurf zur Reform des Strafgesetzbuches gestrichen wurden.
Zu den entfernten Änderungen gehören die Strafandrohung für
Vergewaltigung in der Ehe; Erhöhung des Strafmaßes bei Vergewaltigung
von Häftlingen; Vergewaltigungen sollen Offizialdelikt werden,
was bedeutet, dass es keines Antrages des Opfers zur Einleitung der
Strafverfolgung bedürfte. Frauenorganisationen setzen sich seit
Jahren für eine Reform des Sexualstrafrechts ein.
- (Yeni Safak, 19.05.03) Bericht des Innenministeriums zur Verhütung
von Folter. Der Bericht kommt zu der Schlußfolgerung,
dass die gesetzlichen Grundlagen zu einer wirksamen Verhütung von
Folter vorhanden seien, ihre Anwendung jedoch unzureichend sei. Insbesondere
bestehe Mangel an technischer Ausrüstung und ausgebildetem Personal.
Der Bericht fordert, dass im Falle einer detaillierten Aussage eines
Gefolterten, unbedingt seitens des Gerichts eine eigenständige
Untersuchung eingeleitet werden müsse - bisher wird der Strafantrag
abgewartet. Sollten sich bei einer gerichtlichen Voruntersuchung ausreichend
Anzeichen für Folter finden, muß die weitere Untersuchung
der Staatsanwaltschaft übertragen werden. Außerdem muß
die Überwachung der Untersuchungshaft durch die Staatsanwaltschaften
verbessert, Angehörigen und Anwälten die Gelegenheit gegeben
werden, die Gefangenen zu besuchen. Aussagen, die ohne Beisein eines
Anwaltes gemacht wurden, müssen als nicht gerichtsrelevant bewertet
werden. Bei Nachweis eines Foltervorfalls müssen auch alle Dienstvorgesetzten
gerügt werden. Unabhängige Organisationen müssen ungehinderten
Zugang zu allen Berichten und Dokumenten erhalten. Gefolterte müssen
außerdem ausreichend Entschädigung und Therapie erhalten.
Außerdem schlägt der Bericht vor, dass die Verfahrensbestimmungen
bei Folter in einem speziellen Gesetz zur Bekämpfung von Folter
zusammengeführt werdern.
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