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Jahrgang 2 Nr. 21 vom 26.05.2003
Kurzmeldungen

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  • (Aksam, 24.05.03) Scheinreform? Hatte die Tageszeitung Radikal in ihrer Ausgabe vom gleichen Tag als Hauptschlagzeile, dass die Begründung zum 6. EU-Anpassungsgesetz im Hinblick auf einen stärkeren Schutz der Meinungsfreiheit darauf hinweist, dass im Strafgesetz ein ohnehin höheres Strafmaß vorgesehen sei als in dem zu streichenden Paragraph 8 des Antiterrorgesetzes, so meldet die Aksam, dass in dem Entwurf des Strafrechtsreformgesetzes eine Ergänzung vorgenommen wurde, die separatistische Propaganda unter Strafe stellt. Es sei vorgesehen, dass das Strafmaß von bisher 1 bis 3 Jahren auf 3 bis 5 Jahre Gefängnis erhöht werde.
  • (Yeni Safak, 23.05.03) Störung bei Auslandsverbindungen im Internet nach Algerien-Erdbeben. Durch das Erdbeben in Algerien ist eine im Mittelmeer verlaufende Datenleitung gerissen, über die ungefähr 80 % der Auslandsverbindungen des türksichen Internets abgewickelt wurden. Betroffen ist der gesammte südöstliche Mittelmeerraum. Die Behebung der Störung wird nach Mitteilung der Turkish Telekom voraussichtlich eine Woche in Anspruch nehmen. Durch die Störung waren auch viele türkische Netzangebote nicht erreichbar, weil sich die Server in den USA befinden.
  • (Aksam, 23.05.03) Arbeitsgesetzbuch mit Änderungen in letzter Minute verabschiedet. Zu den Änderungen gehört die Einschränkung des Einsatzes von Subunternehmern auf technologische Notwendigkeiten und spezifische Fachkenntnisse sowie die Einschränkung von Leiharbeit auf die Grenzen eines Unternehmens/einer Holding. Gleichwohl setzen Gewerkschaften darauf, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form vom Staatspräsidenten an das Parlament zurücküberwiesen wird.
  • (Aksam, 23.05.03) Verfassungsgericht eröffnet Rechtsweg auch bei Ausnahmezustand. Das Verfassungsgericht entschied, dass die Bestimmung, die eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung von Entscheidungen eines Ausnahmezustandsgouverneurs ausschloß, nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Bei dem Verfahren ging es um die Zwangsversetzung eines Lehrers aus Diyarbakir, der dagegen Klage erhob. Der oberste Verwaltungsgerichtshof hatte den Vortrag des Lehrers, dass der Ausschluß des Rechtsweges gegen die Verfassung verstößt, zur Prüfung an das Verfassungsgericht überwiesen.
  • (Aksam, 23.05.03) Freie Verwendung von Büchern an Schulen. Das Bildungsministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, demzufolge die bisherige Genehmigungspflicht für Unterrichtsmaterial auf die Zulassung von Schulbüchern beschränkt wird. Bisher muß jegliches Unterrichtsmaterial von einer Kommission des Bildungsministeriums zugelassen werden.
  • (Aksam, 22.05.03) Freikauf vom Militärdienst. Im Verteidigungsausschuß des Parlaments wurde mit Beratungen über eine neue Kampagne begonnen, sich gegen Bezahlung teilweise vom Militärdienst freistellen zu können. Dabei sollen auch soziale Faktoren berücksichtigt werden. So soll die Ablösesumme auch in Raten gezahlt werden können. Wer mit Zahlungen in Verzug kommen, muß entsprechend der ausstehenden Zahlungen Militärdienst nachleisten. Als verkürzte Dienstzeiten sind zwischen einem und sechs Monaten im Gespräch.
  • (Aksam, 22.05.03) Frühere Justizministerin kritisiert Entwurf für Reform des Strafgesetzbuches. Prof. Aysel Çelikel kritisert, dass während ihrer kurzen Amtszeit im vergangenen Herbst entwickelte Ergänzungen zum Schutz von Frauen aus dem Gesetzentwurf zur Reform des Strafgesetzbuches gestrichen wurden. Zu den entfernten Änderungen gehören die Strafandrohung für Vergewaltigung in der Ehe; Erhöhung des Strafmaßes bei Vergewaltigung von Häftlingen; Vergewaltigungen sollen Offizialdelikt werden, was bedeutet, dass es keines Antrages des Opfers zur Einleitung der Strafverfolgung bedürfte. Frauenorganisationen setzen sich seit Jahren für eine Reform des Sexualstrafrechts ein.
  • (Yeni Safak, 19.05.03) Bericht des Innenministeriums zur Verhütung von Folter. Der Bericht kommt zu der Schlußfolgerung, dass die gesetzlichen Grundlagen zu einer wirksamen Verhütung von Folter vorhanden seien, ihre Anwendung jedoch unzureichend sei. Insbesondere bestehe Mangel an technischer Ausrüstung und ausgebildetem Personal. Der Bericht fordert, dass im Falle einer detaillierten Aussage eines Gefolterten, unbedingt seitens des Gerichts eine eigenständige Untersuchung eingeleitet werden müsse - bisher wird der Strafantrag abgewartet. Sollten sich bei einer gerichtlichen Voruntersuchung ausreichend Anzeichen für Folter finden, muß die weitere Untersuchung der Staatsanwaltschaft übertragen werden. Außerdem muß die Überwachung der Untersuchungshaft durch die Staatsanwaltschaften verbessert, Angehörigen und Anwälten die Gelegenheit gegeben werden, die Gefangenen zu besuchen. Aussagen, die ohne Beisein eines Anwaltes gemacht wurden, müssen als nicht gerichtsrelevant bewertet werden. Bei Nachweis eines Foltervorfalls müssen auch alle Dienstvorgesetzten gerügt werden. Unabhängige Organisationen müssen ungehinderten Zugang zu allen Berichten und Dokumenten erhalten. Gefolterte müssen außerdem ausreichend Entschädigung und Therapie erhalten. Außerdem schlägt der Bericht vor, dass die Verfahrensbestimmungen bei Folter in einem speziellen Gesetz zur Bekämpfung von Folter zusammengeführt werdern.

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Scheinreform?


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Last modified: 28.12.2003