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Jahrgang 2 Nr. 21 vom 26.05.2003
 

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Naturschutz im Ausverkauf

Im Grunde hatte die Diskussion bereits bei der gescheiterten Verfassungsänderung zum Schutz des Waldes begonnen. Da hatte die Regierung mit eindrucksvollen Fotos erklärt, dass es keinen Sinn habe, Flächen, die bereits seit Jahren überbaut sind, weiterhin als Wald auszuweisen. Die Folge sei nur, dass diejenigen, die widerrechtlich ihre Gebäude darauf errichtet hätten, von den Grund- und Abfallbeseitigungssteuern befreit seien. Bereits hier war erklärt worden, dass der geplante Verkauf solcher Grundstücke an ihre jetzigen Nutzer der weiteren "wilden" Besiedelung neuen Auftrieb geben werde.

Nun hat die Regierung einen Plan zum Verkauf von Staatsländereien vorgelegt, der zum einen illegale Bebauung legalisieren soll und zum anderen auch in Naturschutzgebieten eine Bebauung bis zu 6 Prozent der Fläche zuläßt. Kritiker wenden ein, dass die Obergrenze für zulässige Bebauung bei landwirtschaftlichen Flächen nur 5 Prozent betrage - ohne dass hier ein besonderes Naturschutzinteresse vorläge...

Es wäre die 15. Legalisierungskampagne seit Gründung der Republik. Die Folgen dieser Maßnahmen werden immer wieder beklagt: ungeplantes Wachstum der Städte, mangelnde Vorsorge beim Katastrophenschutz sowie ungerechtfertigte Profite.

Der von Regierungsseite vorgetragene Satz, man könne ohnehin die errichteten Bauten nicht abreißen und den vorherigen Zustand wieder herstellen, entbehrt insbesondere bei den illegalen Siedlungen nicht einer gewissen Logik. Tausende von Menschen leben dort, die Gemeinden haben nach und nach Straßen dorthin gebaut, Strom und Wasser verlegt - es gibt Schulen und andere öffentliche Einrichtungen.

Jedoch sind nach und nach aus den "über Nacht" gebauten Häusern (Gecekondus) mehrstöckige Appartments geworden.

Angesichts der sozialen Dimension des Problems kann wohl kaum Zweifel darüber bestehen, dass das Problem gelöst werden muß. Der erste Schritt wäre wohl, Stadtentwicklungspläne aufzulegen, die prüfen, ob illegale Siedlungen mit der Stadtplanung in Übereinstimmung zu bringen sind oder ob sie beispielsweise den Wasserhaushalt der Region durcheinanderbringen - wie in Mersin geschehen, wo vor eineinhalb Jahren großflächige Überschwemmungen die Rache dafür waren, dass Flussbetten zugebaut wurden...

Ein weiterer Schritt wäre wohl, diejenigen, die illegal Gebäude auf öffentlichen Land errichteten zur Rechenschaft zu ziehen. Da solche Vorgänge kaum geheim zu halten sind, müßten dann natürlich auch die für die Bauaufsicht zuständigen Stellen Farbe bekennen.

Will man ein Mindestmaß an Bauordnung sicherstellen, so dürfte die Legalisierung von illegalen Bauten auch nicht allein dem staatlichen Verkaufsinteresse folgen. Planerische und strafrechtliche Aspekte müßten einbezogen werden. Für abzureißende Bauten muß - wie vielerorts bereits erprobt - geprüft werden, wie soziale Härten für die Bewohner beispielsweise durch das Angebot von Ersatzwohnraum vermieden werden können.

Dies alles wäre wohl ein nützliches Projekt im Rahmen der Kommunalreform, die ohnehin auf der Tagesordnung steht. Angesichts der nötigen Planungen jedoch wäre es auch eines, das nicht kurzfristig umzusetzen wäre.

Wie die geplanten Regelungen jedoch bisher diskutiert werden, bleibt völlig offen, warum heute nicht erneut staatliche Ländereien illegal angeeignet werden sollten. Die nächste Amnestie kommt bestimmt ... Und was den Naturschutzgebiete angeht, so bietet die Region Kusadasi - einst eine gerühmte Naturschönheit und heute mit Ferienhäusern zugebaut - ein Beispiel für die Folgen einer solchen Politik...

 

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Last modified: 28.12.2003