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Erweiterungsmüdigkeit in Europavon Stefan Hibbeler Der "größtanzunehmende Unfall", ein doppeltes "Nein" zur europäischen Verfassung bei den Referenden in Frankreich und Holland ist eingetreten. Nun geht es um die Bewältigung des Schadens. Während auf der einen Seite dabei Krisenszenarien besprochen werden - ist es Absicht, dass zur Zeit wiederholt Gerüchte über die Zukunft des Euro in die (internationalen) Medien gelangen? - wird auf der anderen Seite über politische Schlußfolgerungen gerätselt. Diese betreffen natürlich zunächst das Verfassungsprojekt selbst. Trotz der Bemühungen führender europäischer Politiker, den Ratifizierungsprozeß fortzusetzen, herrscht enorme Skepsis hinsichtlich England und Polens, die mit ihren Referenden ebenfalls zur Verneinungsfront beitragen könnten. Zunächst jedoch findet in Luxemburg am 10. Juli und dann im September in Dänemark und voraussichtlich im Oktober in Portugal ein Referendum statt. Die meisten Analysen über die Ablehnung des Verfassungsentwurfs in Frankreich und Holland kommen zu dem Schluß, dass die Beitrittsperspektive der Türkei nur eine untergeordnete Rolle gespielt hat. Demgegenüber wird viel von mangelnder Bürgerbeteiligung und insbesondere Ängste vor Wohlstandsverlust aufgrund der neuen Europäer berichtet. Zielscheibe sind dabei zunächst eher Bulgarien und Rumänien, die der Mitgliedschaft am nahesten sind, zugleich jedoch einige Zweifel aufwerfen, ob sie tatsächlich die erforderliche staatliche Modernisierung hinreichend vollzogen haben. Ein bißchen anders liegt der Fall in Deutschland. Hier hat mit der Landtagswahl in Nordrhein Westfalen der Auftakt für eine vorgezogene Bundestagswahl begonnen. Im vergangenen Dezember waren CDU/CSU mit ihrem Versuch, statt der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei der EU die Option einer "privilegierten Partnerschaft" zu empfehlen, gescheitert. Nach anfänglichen Diskussionen, ob man nicht die Aufnahme der Verhandlungen am 3. Dezember verhindern solle, kam man zu dem Schluß, dass dies nicht realistisch erscheine. Doch in einem Klima derzeitiger Erweiterungsskepsis ist absehbar, dass die Option der "privilegierten Partnerschaft" an politischem Gewicht gewinnen wird. Aus Österreich ist demgegenüber von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel zu vernehmen, dass man die Formel der Verhandlungsaufnahme "mit offenem Ausgang" in nächster Zeit deutlicher betonen sollte. Am Donnerstag (2.06.) findet sich in der Internet-Ausgabe der Wochenzeitung "Die Zeit" (www.zeit.de) ein Interview mit Edmund Stoiber, der ebenfalls anmerkt, dass die Aufnahme von Verhandlungen keineswegs in die künftige Mitgliedschaft münde. Vielmehr wies Stoiber in dem Interview auf die möglicherweise unterschiedliche Bewertung der Unterbrechungsklausel für Beitrittsverhandlungen durch eine unionsgeführte Bundesregierung hin. Kritische Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang nicht dem bevorstehenden EU-Gipfel vom 15. und. 16. Juni zu, von dem erwartet wird, dass er den Beschluß zur Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei bekräftigen werde, sondern auch den seit Monaten ausstehenden Grundsatzpapieren zur erneuterten Beitrittspartnerschaft, dem Rahmen für die Beitrittsverhandlungen sowie dem Programm für den zivilgesellschaftlichen Dialog zwischen der EU und der Türkei zu. Während auf der einen Seite sowohl EU-Kommission als auch die türkische Regierung betonen, die Referenden in Frankreich und Holland beträfen nicht den türkischen Beitrittsprozeß, muß von beträchtlichen Wirkungen ausgegangen werden. Im Grunde sind sie sogar bereits eingetreten. Eigentlich war die Vorlage der angesprochenen Papiere bereits für das Frühjahr erwartet worden, dann aber hieß es immer wieder, dass mit Rücksicht auf das Referendum in Frankreich Türkei-bezogene Maßnahmen ausgesetzt würden. Und auch bei der Entscheidung, den Screening-Prozeß erst nach dem 3. Oktober zu beginnen, soll dies eine Rolle gespielt haben. Bleibt also abzuwarten, was am 3. Oktober beginnt: Nur ein freundlicher diplomatischer Austausch von Dokumenten mit Fototermin oder wenigstens der Beginn der Verhandlungen in einem oder zwei Kapiteln... |
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