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Warnung vor einer Polisierung der JustizZunächst hatte die CHP gewarnt. Mehr als 4.000 Stellen von Richtern und Staatsanwälten sollen geschaffen und besetzt werden. Es handele sich um die größte Einstellungswelle bei der türkischen Justiz seit Republikgründung. Doch die Regierung zeigt sich empört: Es ist unbestreitbar, dass Personalmangel zu einem der zentralen Faktoren gehört, die die Qualität der Justiz beeinträchtigen. Bei einer Diskussion im Justizausschuß des Parlaments bei der Beratung einer Änderung des Gesetzes über Richter und Staatsanwälte (Nr. 2802) erklärte Justizminister Cemil Çiçek außerdem, dass im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Justiz nicht von internationalen Standards die Rede sein könne. „Man versuche der Türkei Modelle aufzudrängen, die in Europa selbst nicht angewandt werden“, erklärte er. Dies läge nicht zuletzt daran, dass die EU Forderungen der türkischen Zivilgesellschaft an die türkische Regierung herantrage. Das Kassatonsgerichtshof jedoch, scheint mit dieser Einschätzung nicht ganz einverstanden zu sein. Am 30. Juni findet sich die Veröffentlichung einer Presseerklärung auf der Webseite des Gerichtshofes, in der vor einer Politisierung der Justiz gewarnt wird. Dabei richtet sich die Kritik nicht allein auf die große Zahl der anstehenden Stellenbesetzungen, sondern auch gegen die Gesetzesänderung, die wichtige Standesrechte von Richtern und Staatsanwälten beschneide. Während durch die am 29. Juni verabschiedete Gesetzesänderung die Einstellungsbedingungen für Richter und Staatsanwälte gesenkt werden, bleibt trotz aller Kritik von Juristen und EU das Vorschlagsrecht des Justizministeriums erhalten, so dass der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte nur unter den vorgeschlagenen Kandidaten auswählen kann. Beibehalten wird außerdem die Hoheit des Justiziministeriums über die Durchführung von Disziplinaruntersuchungen gegen Richter und Staatsanwälte. Hier war gefordert worden, die Untersuchungsbehörde vom Justizministerium zum Hohen Rat zu übertragen. In seiner Stellungnahme warnt der Kassationsgerichtshof außerdem vor den Langzeitfolgen der jetzt eingeleiteten Maßnahmen, bleiben doch die heute eingestellten Richter und Staatsanwälte über Jahrzehnte im Amt. Neben der quantitativen Folge der Neueinstellungen ergibt sich zudem auch eine Auswirkung auf die Selbstverwaltungsorgane der Justiz – nicht zuletzt deshalb, weil die Sitze im Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte oder auch die Präsidentschaft der Gerichtshöfe durch Wahl vergeben wird. Am 2. Juli schloss sich auch der Präsident der Union der türkischen Rechtsanwaltskammern der Kritik an. Özdemir Özök warf der Regierung vor, eine beispiellose politisch orientierte Stellenbesetzungspolitik zu betreiben. Diese einem kleinen Kreis von Parteigängern verpflichtete Politik und die Intoleranz der Regierung gegenüber Andersdenkenden gäbe Anlaß zur Sorge im Hinblick auf die Zukunft einer demokratischen und laizistischen Türkei. |
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