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- (Radikal, 24.09.05) Streit um Moschee-Projekt im Göztepe
Park Kadiköy. Auf Beschluß des Stadtrates
der Großstadtverwaltung Istanbul wurde auf dem Gelände des
Park von Göztepe das Nutzungsrecht geändert und eine Nutzung
für die Errichtung einer Gebetsstätte vorgesehen. Dagegen
regt sich sowohl bei der Bezirksverwaltung Kadiköy als auch in
der dortigen Bevölkerung Widerstand, verfügt Kadiköy
doch über nur wenige Grünanlagen. Während Oberbürgermeister
Topbas versprach, das Projekt eingehend zu prüfen, meldet die Radikal,
dass mit dem Beschluß des Stadtparlaments nicht nur eine, sondern
sechs Flächen für den Bau von Moscheen ausgewiesen wurden.
- (Zaman, 23.09.05) Verfassungsgericht stoppt Teile des Kommunalgesetzes.
Das Verfassungsgericht hat die Zuständigkeit von Stadtverwaltungen
für die Vorschulerziehung, die durch das neue Kommunalgesetz zugeschrieben
wurde, aufgehoben. Außerdem setzte das Verfassungsgericht die
Bestimmung aus, derzufolge die Kommunen in allen lokalen Fragen tätig
werden sollten, die nicht durch Gesetz anderen öffentlichen Institutionen
übertragen wurden.
- (NTV, 23.09.05) Geringe Fremdsprachenkenntnisse in der Türkei.
Einer Eurobarometer-Umfrage zufolge sprechen in Ungarn und in der Türkei
nur 29 % der Bevölkerung eine Fremdsprache, womit die beiden Länder
den letzten Rang unter EU-Mitgliedern und Kandidaten einnehmen. Der
Umfrage zufolge ist die verbreitetste Fremdsprache Englisch und wird
in der Türkei von 18 % der Bevölkerung gesprochen. Der Umfrage
zufolge ist Englisch in ganz Europa die verbreitetste Sprache. Sie wird
von 47 % der Bevölkerung beherrscht. Es folgt Deutsch (30 %), Französisch
(23 %), Italienisch (15 %) und Spanisch (14 %).
- (Zaman, 23.09.05) Ankara reagiert auf EU-Zypern-Deklaration
mit Bedauern. Den nach langen Tauziehen innerhalb
der EU gefundenen Kompromiß für eine Zypern-Deklaration,
mit der die türkische Haltung, den griechischen Teil Zyperns nicht
als Republik Zypern anzuerkennen, beantwortet werden soll, sieht die
Türkei als "einseitig" an. Aus türkischer Sicht
beinhaltet die Erklärung eine Tendenz, die Verantwortung für
die Problemlösung von der UN auch in die eigenen Strukturen verlagern
zu wollen. Da sich die EU jedoch bisher als unfähig erwiesen hat,
eine Zypern-Politik jenseits der Vorgaben der Zypern-Griechen zu entwickeln,
ist dies aus türkischer Sicht nicht hinnehmbar. Die Forderung,
die Türkei müsse Häfen und Flughäfen für Süd-Zypern
öffnen und der Hinweis auf die Probleme, die sich ansonsten für
den Prozeß der Beitrittsverhandlungen ergäben, sowie das
Begehren, die Türkei müsse Süd-Zypern anerkennen, bevor
sie Mitglied werden könne, werden als unberechtigt betrachtet.
Zwar sei eine Deklaration nicht verbindlich, sondern drücke nur
den Standpunkt einer Seite aus, doch sollten diese Forderungen auch
in das Rahmendokument für die Beitrittsverhandlungen eingehen,
so könne die Türkei dies nicht akzeptieren. (In weiteren Presseartikeln
zum Stand des Rahmendokuments wird darauf hingewiesen, dass von der
Türkei erwartet werde, dass sie in internationalen Organisationen
ihr Veto-Recht nicht entgegen einer EU-Politik einsetze. Dies betrifft
insbesondere das Beitrittsbegehren Süd-Zyperns zu NATO und OECD).
- (Radikal, 23.09.05) See bei Kayseri ausgetrocknet.
Der bei Kirsehir gelegene See Seyfe mit einer Fläche von 7.800
ha ist ausgetrocknet. Neben dem Bau zahlreicher Brunnen zur Bewässerung
der Landwirtschaft macht die Naturschutzstiftung insbesondere auch die
staatliche Wasserverwaltung (DSI) für die Entwicklung verantwortlich.
Der See liegt im Schnittpunkt zweier Routen von Zugvögeln, den
Angaben der Stiftung zufolge haben 100.000 Vögel die Region verlassen.
Die DSI wiederum erklärt, dass sie seit Jahren an dem Erhalt des
Sees arbeite. Widerstand gegen Goldabbau in Usak.
Beim Bau einer Wasserleitung für die Kisladag Goldmine in Usak
gab es Auseinandersetzungen zwischen Dörfler der Umgebung und der
Gendamerie. Fünf Gendameristen wurden leicht verletzt, sieben Demonstranten
vorläufig festgenommen.
- (Radikal, 21.09.05) Gründungsverbot für Schwulen
und Lesben Verein. Als Kaos GL hatte die Initiative
von Schwulen und Lesben seit 1994 immer wieder - nicht zuletzt durch
ihre Auftritt bei Demonstrationen - für Aufsehen gesorgt. In diesem
Jahr wollte sich die Initiative durch die Gründung eines Vereins
mit einer Rechtspersönlichkeit versehen. Doch von der Provinzverwaltung
Ankara wird mit Hinweis auf Artikel 56 des Zivilgesetzbuches (Nr. 4721),
demzufolge ein Verein nicht entgegen Recht und guten Sitten gegründet
werden könne, die Anerkennung der Vereinsgründung verweigert.
Nach türkischem Vereinsrecht muß die Provinzverwaltung nun
bei der Staatsanwaltschaft die Einleitung der gerichtlichen Auflösung
des Vereins beantragen.
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