Jahrgang 3 Nr. 39 vom 26.09.2005
Kurzmeldungen 

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  • (Radikal, 24.09.05) Streit um Moschee-Projekt im Göztepe Park Kadiköy. Auf Beschluß des Stadtrates der Großstadtverwaltung Istanbul wurde auf dem Gelände des Park von Göztepe das Nutzungsrecht geändert und eine Nutzung für die Errichtung einer Gebetsstätte vorgesehen. Dagegen regt sich sowohl bei der Bezirksverwaltung Kadiköy als auch in der dortigen Bevölkerung Widerstand, verfügt Kadiköy doch über nur wenige Grünanlagen. Während Oberbürgermeister Topbas versprach, das Projekt eingehend zu prüfen, meldet die Radikal, dass mit dem Beschluß des Stadtparlaments nicht nur eine, sondern sechs Flächen für den Bau von Moscheen ausgewiesen wurden.
  • (Zaman, 23.09.05) Verfassungsgericht stoppt Teile des Kommunalgesetzes. Das Verfassungsgericht hat die Zuständigkeit von Stadtverwaltungen für die Vorschulerziehung, die durch das neue Kommunalgesetz zugeschrieben wurde, aufgehoben. Außerdem setzte das Verfassungsgericht die Bestimmung aus, derzufolge die Kommunen in allen lokalen Fragen tätig werden sollten, die nicht durch Gesetz anderen öffentlichen Institutionen übertragen wurden.
  • (NTV, 23.09.05) Geringe Fremdsprachenkenntnisse in der Türkei. Einer Eurobarometer-Umfrage zufolge sprechen in Ungarn und in der Türkei nur 29 % der Bevölkerung eine Fremdsprache, womit die beiden Länder den letzten Rang unter EU-Mitgliedern und Kandidaten einnehmen. Der Umfrage zufolge ist die verbreitetste Fremdsprache Englisch und wird in der Türkei von 18 % der Bevölkerung gesprochen. Der Umfrage zufolge ist Englisch in ganz Europa die verbreitetste Sprache. Sie wird von 47 % der Bevölkerung beherrscht. Es folgt Deutsch (30 %), Französisch (23 %), Italienisch (15 %) und Spanisch (14 %).
  • (Zaman, 23.09.05) Ankara reagiert auf EU-Zypern-Deklaration mit Bedauern. Den nach langen Tauziehen innerhalb der EU gefundenen Kompromiß für eine Zypern-Deklaration, mit der die türkische Haltung, den griechischen Teil Zyperns nicht als Republik Zypern anzuerkennen, beantwortet werden soll, sieht die Türkei als "einseitig" an. Aus türkischer Sicht beinhaltet die Erklärung eine Tendenz, die Verantwortung für die Problemlösung von der UN auch in die eigenen Strukturen verlagern zu wollen. Da sich die EU jedoch bisher als unfähig erwiesen hat, eine Zypern-Politik jenseits der Vorgaben der Zypern-Griechen zu entwickeln, ist dies aus türkischer Sicht nicht hinnehmbar. Die Forderung, die Türkei müsse Häfen und Flughäfen für Süd-Zypern öffnen und der Hinweis auf die Probleme, die sich ansonsten für den Prozeß der Beitrittsverhandlungen ergäben, sowie das Begehren, die Türkei müsse Süd-Zypern anerkennen, bevor sie Mitglied werden könne, werden als unberechtigt betrachtet. Zwar sei eine Deklaration nicht verbindlich, sondern drücke nur den Standpunkt einer Seite aus, doch sollten diese Forderungen auch in das Rahmendokument für die Beitrittsverhandlungen eingehen, so könne die Türkei dies nicht akzeptieren. (In weiteren Presseartikeln zum Stand des Rahmendokuments wird darauf hingewiesen, dass von der Türkei erwartet werde, dass sie in internationalen Organisationen ihr Veto-Recht nicht entgegen einer EU-Politik einsetze. Dies betrifft insbesondere das Beitrittsbegehren Süd-Zyperns zu NATO und OECD).
  • (Radikal, 23.09.05) See bei Kayseri ausgetrocknet. Der bei Kirsehir gelegene See Seyfe mit einer Fläche von 7.800 ha ist ausgetrocknet. Neben dem Bau zahlreicher Brunnen zur Bewässerung der Landwirtschaft macht die Naturschutzstiftung insbesondere auch die staatliche Wasserverwaltung (DSI) für die Entwicklung verantwortlich. Der See liegt im Schnittpunkt zweier Routen von Zugvögeln, den Angaben der Stiftung zufolge haben 100.000 Vögel die Region verlassen. Die DSI wiederum erklärt, dass sie seit Jahren an dem Erhalt des Sees arbeite. Widerstand gegen Goldabbau in Usak. Beim Bau einer Wasserleitung für die Kisladag Goldmine in Usak gab es Auseinandersetzungen zwischen Dörfler der Umgebung und der Gendamerie. Fünf Gendameristen wurden leicht verletzt, sieben Demonstranten vorläufig festgenommen.
  • (Radikal, 21.09.05) Gründungsverbot für Schwulen und Lesben Verein. Als Kaos GL hatte die Initiative von Schwulen und Lesben seit 1994 immer wieder - nicht zuletzt durch ihre Auftritt bei Demonstrationen - für Aufsehen gesorgt. In diesem Jahr wollte sich die Initiative durch die Gründung eines Vereins mit einer Rechtspersönlichkeit versehen. Doch von der Provinzverwaltung Ankara wird mit Hinweis auf Artikel 56 des Zivilgesetzbuches (Nr. 4721), demzufolge ein Verein nicht entgegen Recht und guten Sitten gegründet werden könne, die Anerkennung der Vereinsgründung verweigert. Nach türkischem Vereinsrecht muß die Provinzverwaltung nun bei der Staatsanwaltschaft die Einleitung der gerichtlichen Auflösung des Vereins beantragen.

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