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Diskussionen um vorgezogene Parlamentswahlen in der Türkeiaus Ankara von Dirk Tröndle Drei Jahre sind seit dem letzten Wahltermin vergangen und schon werden wieder von verschiedenen Seiten vorgezogene Neuwahlen eingefordert. Insbesondere Vertreter der beiden Oppositionsparteien Republikanische Volkspartei (CHP) und Partei des Rechten Weges (DYP), artikulieren seit Wochen schon öffentlich ihren Wunsch nach Neuwahlen. Mittlerweile hat sich mit Devlet Bahçeli, Vorsitzender der Nationalistischen Bewegungspartei (MHP), die außerparlamentarische Opposition zu Wort gemeldet. Bahçeli bezeichnete die Abwahl der Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei (AK-Partei) als den ersten Schritt, die Türkei vor der drohenden Gefahr der Sezession zu bewahren. In einem zweiten Schritt müsse dann natürlich die MHP alleinig die Regierung stellen, um diesen Prozess aufhalten zu können. Außer dem Ansinnen nach Frühwahlen, geben die Protagonisten jedoch keine alternativen Politikinhalte preis. Die CHP möchte zwar die Hochschulzugangsprüfung abschaffen, aber dies allein wird wohl nicht ausreichen, um die Regierung Erdogan aus dem Konzept zu bringen. Immerhin steht die AK-Partei für die sehr positive Entwicklung des Landes in den letzten drei Jahren.
In der Türkei gilt ein einfaches Verhältniswahlrecht bei fünfjährigen Legislaturperioden. Als Wahlkreise werden die 81 Gouverneursbezirke herangezogen. Damit auch jede Provinz in der 550-köpfigen Großen Türkischen Nationalversammlung vertreten ist, wird unabhängig von der Bevölkerungszahl jeder Provinz ein Mandat zugeteilt. Die Gesamtbevölkerung der Türkei wird dann durch die verbleibenden 469 Mandate dividiert. So kommt man auf die zu wählende Abgeordnetenanzahl je Provinz. Bis zu 18 Abgeordneten entspricht der Wahlkreis den Provinzgrenzen. Ab 19 bis 35 Abgeordneten wird die Provinz in zwei und ab 36 in drei Wahlkreise eingeteilt. Die Auszählung der Stimmen auf Wahlkreisebene erfolgt nach d’Hondt. Türkische Parteien müssen mindestens sechs Monate vor einer Wahl gegründet und in mindestens der Hälfte der 81 Provinzen mit einer Regionalorganisation vertreten sein. Letztlich entscheidet aber der Hohe Wahlrat (Yüksek Seçim Kurulu) über die Teilnahme einer Partei an den Wahlen. Landesweit gilt bei Parlamentswahlen eine 10% Sperrklausel, die auch in der Türkei sehr kritisch betrachtet wird, da sie zu Überrepräsentanzen führt. So konnte die AK-Partei im November 2002 mit ca. 34% der Stimmen 2/3 der Parlamentssitze erringen. Aber auch die Mutterlandspartei (ANAP) erreichte bei den Wahlen 1987 mit 36.3% der Stimmen 65% der Mandate. Damit wollten die Verantwortlichen nach dem Militärputsch von 1980 starken und stabilen Regierungen den Weg ebnen. Nebenbei kann man dadurch auch kleineren Parteien, wie der pro-kurdischen HADEP, den Zugang zur großen Politik verwehren, weil deren Wählerpotential bei max. 6-7% liegt. Die 10% Klausel mag vielleicht stabile Regierungen geschaffen haben, jedoch schuf sie gleichzeitig auch immer ein Legitimitätsproblem. Wenn 45% der türkischen Wähler sich nicht im Parlament wieder finden, wie beim Wahlergebnis vom November 2002, dann braucht man sich nicht über einen unstabilen türkischen Parlamentarismus zu wundern. Der Wunsch nach vorgezogenen Neuwahlen scheint verständlich. Die Hürde sollte in einem ersten Schritt auf z. B. 7% herabgesetzt werden, so die Forderung einiger. Ministerpräsident Erdogan hatte zumindest schon einmal angeregt, ob man die 10%-Klausel wenigstens für 100 Parlamentarier nicht aussetzen könnte. Ob es aber wirklich zu Änderungen im Wahlsystem kommt, bleibt fraglich, zumal solche Änderungen auch immer erst für die übernächste Wahl gelten. Für Neuwahlen lässt das türkische Wahlrecht praktisch alle Optionen für das Jahr 2006 offen. Es gibt keine Beschränkungen, außer der Staatspräsident würde das Parlament per Dekret auflösen. Dann muss es nach 90 Tagen zu Neuwahlen kommen. Das aktive Wahlrecht besitzt man ab 18 Jahren, wobei einige Einschränkungen bestehen. So besitzen Soldaten, Gefreite und Truppenunteroffiziere, die gerade ihren Dienst an der Waffe leisten, sowie Schüler von Militärakademien und Verurteilte in Strafvollzugsanstalten zwar prinzipiell das Wahlrecht, die Stimmabgabe für die anstehende Wahl ist ihnen jedoch untersagt. Daneben gibt es aber auch Personengruppen, die ihr Wahlrecht prinzipiell verwirkt haben, wenn sie entmündigt oder mit einem Berufsverbot für den Öffentlichen Dienst belegt sind. Das passive Wahlrecht besitzt jeder türkische Staatsbürger mit Vollendung des 30. Lebensjahres. Auch hier gelten Ausnahmen, wie u. a. für Menschen ohne Grundschulabschluss oder Wehrdienstflüchtige. Im Rahmen einer Reform müssten einige Punkte des Wahlrechts dringend abgeändert werden. Kein Wunder, dass es in der Türkei keine jungen Abgeordneten und Politiker gibt, wenn man erst mit 30 Jahren gewählt werden kann. Mehrere Besonderheiten des türkischen Parteiensystems sind überdies für diesen „unstabilen“ Parlamentarismus verantwortlich zu machen. Traditionell gewachsene Volksparteien wie in Deutschland fehlen in der Türkei gänzlich. Seit Gründung der Türkischen Republik 1923 zählt man 223 Parteigründungen. Ein Großteil dieser Parteien existiert heute nicht mehr, obwohl viele politische Strömungen in anderen Parteien fortexistieren. Den Parteien selbst mangelt es an innerparteilicher Demokratie und die „Führungsrolle“ der Parteivorsitzenden ist allgegenwärtig. Innerparteiliche Opposition von Einzelpersonen oder Gruppierungen endet meist entweder in einem Parteiausschlussverfahren, oder man kommt diesem durch freiwilligen Parteiaustritt zuvor. Ein innerparteilicher Willensbildungsprozess scheint in der türkischen Politik obsolet und die Kompromissfähigkeit doch zumindest stark eingeschränkt. Neben den Persönlichkeiten spielen Parteiprogramme oftmals eine untergeordnete Rolle. Die AK-Partei steht hier aber schon in der Bringschuld, weil sie sich selbst mehr Transparenz und innerparteiliche Demokratie auf die Fahnen geschrieben hatte. Parteiabspaltungen, Parteifusionen und Übertritte von Abgeordneten auch während der Legislaturperioden sind keine Seltenheit in der türkischen Politik. Dadurch kommt es selten zu stabilen Regierungen und Regierungswechsel, vorgezogene Neuwahlen und insbesondere Regierungsumbildungen sind sehr häufig. Seit Gründung der Türkischen Republik 1923 ist aktuell die 59. türkische Regierung im Amt. Insgesamt 30 verschiedene Politiker haben das Amt des Türkischen Ministerpräsidenten bisher ausgefüllt. Einige dieser standen gleich mehreren Regierungen vor, wie Bülent Ecevit (5) oder Süleyman Demirel (7). Vor diesem Hintergrund müssen die Aussagen Erdogans und anderer führender Politiker der AK-Partei bewertet werden, wenn sie gebetsmühlenhaft erklären, dass auf ihrer Agenda keine vorgezogenen Neuwahlen stünden und man den Wählerauftrag bis Ende 2007 zu erfüllen gedenke.
Nach den neusten Umfragen legen die kleineren Parteien in der Wählergunst leicht zu, während die AK-Partei leichte Einbußen hinnehmen muss. Die veröffentlichte Meinung um die „Einschränkung des Alkoholausschanks“, die Aussagen Erdogans zu Über- und Subidentität oder seine Kritik am Kopftuchurteil des Europäischen Menschengerichtshofes, werden von der CHP natürlich als Steilvorlage benutzt und wahlpropagandistisch ausgeschlachtet. Jedoch führen diese Punktsiege nicht zur Forderung nach Neuwahlen. Die anstehenden Präsidentschaftswahlen im Mai 2007 sind der eigentliche Grund für dieses Ansinnen. Die siebenjährige Amtszeit des jetzigen Amtsinhabers Ahmet Necdet Sezer geht dann zu Ende und die Große Türkische Nationalversammlung muss in geheimer Wahl einen neuen Präsidenten wählen. In den ersten beiden Wahlgängen benötigt man eine 2/3 Mehrheit, also mind. 367 von 550 Abgeordneten. Mit aktuell 357 Abgeordneten verfehlt die AK-Partei zwar diese 2/3 Mehrheit um 10 Sitze knapp, jedoch ist zu erwarten, dass auch Abgeordnete anderer Parteien für einen Kandidaten der AK-Partei stimmen werden. Ansonsten gibt es einen dritten Wahlgang und dort reicht eine einfache Mehrheit aus, d. h. 276 Stimmen. 1989 wurde auch Turgut Özal „nur“ mit einer einfachen Mehrheit zum 9. Staatspräsidenten der Republik Türkei gekürt. Einige Oppositionspolitiker melden folgende Bedenken an: das Parlament könne doch nicht ein neues Staatsoberhaupt wählen, wenn es sechs Monate später selbst zur Disposition stehe, so der Tenor. Durch Neuwahlen zuvor solle ein Präsident gewählt werden, der durch das ganze Parlament legitimiert werde. Dieses Argument ist nicht stichfest, weil der aktuelle Staatspräsident ja schließlich auch von einer Legislative gewählt wurde, die heute nicht mehr im Amt ist. Das Argument, dass ein Präsident als Repräsentant des ganzen Landes zu wählen sei und nicht nur von 34% der Wähler des Landes, wäre da schon stichhaltiger, jedoch ist es noch von niemandem geäußert worden. Die eigentlichen Motivationen hinter diesem Frühwahlwunsch sind andere. Die AK-Partei könnte erstens einen Staatspräsidenten wählen, dessen Gattin ein Kopftuch trägt. Die Symbolwirkung darf nicht unterschätzt werden. Seit Jahren schon lädt Ahmet Necdet Sezer zum Jahrestag der Republiksgründung nur diejenigen Ehefrauen von Politikern der AK-Partei mit ein, die kein Kopftuch tragen. Ministerpräsident Tayyip Erdogan, Parlamentspräsident Bülent Arinç und Außenminister Abdullah Gül erscheinen dort immer ohne ihre Gattinnen. Dass nun im höchsten Amt der Republik Türkei –der Festung und dem Verteidigungswall der atatürkschen Revolution und der republikanischen Grundprinzipien- das Kopftuch hoffähig gemacht werden könnte, empfinden viele als Affront. Es gibt zudem verfassungsrechtlich keine Handhabe, die der Gattin eines Staatspräsidenten der Türkischen Republik das Kopftuch verböte. Zweitens lauere hinter dieser symbolischen aber auch eine handfeste Gefahr, so die Meinung einiger. Der türkische Präsident hat neben seinen repräsentativen Aufgaben weitestgehende Kompetenzen bis hinein in das Tagesgeschäft der türkischen Politik. Zum Beispiel ernennt er Verfassungsrichter, Staatsanwälte, Mitglieder des Hochschulrats und Hochschulrektoren. Ein Relikt der „Putschisten“ von 1980, die das Amt bewusst mit Kompetenzen ausgestattet hatten, damit Kurskorrekturen durchsetzbar sind. Die Unterwanderung des republikanisch-laizistischen Staatsgefüges stehe bevor, wenn „konservativ-islamische“ Verfassungshüter den türkischen Staat nach ihren Vorstellungen umbauten, so die Befürchtung vieler. Die AK-Partei wird ihren Kandidaten für das Präsidentschaftsamt nominieren und problemlos wählen. Als Kandidat wird auch Ministerpräsident Erdogan gehandelt, wobei er und seine AK-Partei hier vor einem Dilemma stehen. Wenn er sich im Mai 2007 schon zum Staatspräsidenten wählen lassen würde, was wird dann aus seiner Partei. Ob diese ohne ihren charismatischen und führungsstarken Frontmann die Parlamentswahlen wiederholt so dominierend gewinnen kann, bleibt fraglich. Zudem das Land für die nächsten Jahre eine starke Regierung benötigt, wenn man die EU-Herausforderung weiter mit Ernst anpacken will. Es scheint vernünftiger, dass ein Vertrauter des Ministerpräsidenten dieses Amt übernimmt. Staatsminister Mehmet Aydin und Verteidigungsminister Vecdi Gönül sind die Namen derer, die für eine solche Statthalterschaft gehandelt werden. Die Gattinnen beider tragen übrigens auch kein Kopftuch. So ließen sich also auch vorläufig zumindest innenpolitische Auseinandersetzungen vermeiden. Erdogan könne dann, so kolportieren einige, in seiner zweiten Amtszeit als der Große Reformer auftreten, ohne einen Staatspräsidenten, der gerne von seinem Vetoecht Gebrauch mache. Auch strukturelle Reformen des Politischen Systems, wie die Einführung eines Präsidial- oder Semipräsidialsystems, die immer wieder diskutiert wurde, oder eine neue Amtszeitenregelung für das Präsidentenamt mit zwei fünfjährigen Amtszeiten, oder die Verkürzung der Legislaturperioden des Parlaments um 1 Jahr auf vier Jahre, könnten dann angegangen werden. Ab 2012 könnte er sich dann zum Staatspräsidenten wählen lassen. Die AK-Partei selbst kann also gar kein Interesse an einer vorgezogenen Neuwahl haben. Die Erwartung einiger Beobachter, die AK-Partei könne bei vorgezogenen Neuwahlen eine noch deutlichere Mehrheit erzielen, ist auf wackeligem Fundament gebaut, weil die Eigenheiten des türkischen Wahlsystems mit der 10% Sperrklausel unberücksichtigt bleiben. Nach einer aktuellen Umfrage der AK-Partei würden bei Neuwahlen 44.4% der Befragten der AK-Partei, 16.9% der CHP und 10.9% der Nationalistischen Bewegungspartei (MHP) ihre Stimme geben. Die DYP liegt bei dieser Umfrage bei 8.8%. Bei einem solchen Wahlergebnis würde die AK-Partei ihre Mehrheiten verlieren und bräuchte eventuell einen Koalitionspartner, obwohl sie einen 10%-igen Stimmenzuwachs zu verbuchen hätte. Es müssen also stichhaltige Gründe vorliegen, wenn die AK-Partei ihre Vormachtstellung leichtfertig aufs Spiel setzen sollte. Trotz alledem scheint die Vorwahlkampfphase eingeläutet zu sein. DYP-Vorsitzender Mehmet Agar ist schon seit Wochen auf Wahlkampftour im Lande unterwegs und Parteineugründungen zeichnen sich ab. Insbesondere eine Gruppierung von ehem. Offizieren der türkischen Streitkräfte, unter Führung des Vier-Sterne Generals a. D. Hursit Tolon, die sich „Erneuerungsbewegung der Vereinigung zur Verteidigung der Nationalrechte“ nennt, wird respektvoll beobachtet. Auch wenn nie ganz ausgeschlossen werden kann, dass es zu vorgezogenen Neuwahlen kommt, und Erwartungen hinsichtlich politischer Entwicklungen oft eine extrem kurze Halbwertszeit besitzen, muss man nach Lage der Dinge davon ausgehen, dass die Regierung Erdogan die Legislaturperiode bis Ende 2007 zu Ende führen wird. Die kommenden Monate bleiben trotzdem höchst spannend, weil immer mit Überraschungen zu rechnen ist und die Eigendynamik dieses Prozesses nicht unterschätzt werden darf. |
Inhalt Das Türkische Wahlsystem und Wahlrecht Die Wahl zum Staatspräsidenten 2006
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