Jahrgang 4 Nr. 10 vom 13.03.2006
 

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Eine Anklageschrift macht Furore

Antrag auf lebenslange Haft für zwei Gendarmerieunteroffiziere wegen Bombenanschlag in Semdinli

In den ersten Märztagen füllten sich die Zeitungen mit Meldungen über die Anklageerhebung wegen des Bombenanschlags in Semdinli. In der Kleinstadt in der Provinz Hakkari war am 9. November 2005 ein Handgranatenangriff auf eine Buchhandlung verübt worden, bei dem ein Mensch getötet wurde. Durch eine aufgebrachte Menge wurden zwei Gendarmerieunteroffiziere und ein Informant gestellt, die beschuldigt werden, den Anschlag verübt zu haben. Angesichts einer großen Zahl vorangegangener Bombenanschläge und Schüsse auf Zivilisten bei Demonstrationen entstanden starke Spannungen in der Region. Die Regierung versprach lückenlose Aufklärung, ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss wurde eingesetzt und die Staatsanwaltschaft Van wurde mit den Ermittlungen beauftragt.

Dass die Täter möglicherweise Angehörige der Sicherheitsdienste sein könnten, führte dazu, dass Verbindungen zum Sursurluk-Skandal hergestellt wurden, der 1997 ein Schlaglicht auf Beziehungen zwischen Angehörigen der Sicherheitsdienste, des organisierten Verbrechens und der Politik geworfen hatte. Ausläufer dieser Diskussion waren in den letzten Wochen zudem im Zusammenhang mit der frühzeitigen Freilassung des Rechtsterroristen Mehmet Agca aufgekommen, der aufgrund eines Revisionsurteils eine Woche später wieder inhaftiert wurde sowie Äußerungen des Führers des Militärputsches von 1980 Kenan Evren, der erklärt hatte, er würde in einer vergleichbaren Lage wie damals genauso handeln. Neben der Rechtfertigung des Militärputsches wurde Evren auch vorgeworfen, die Lage von 1980 falsch darzustellen – nicht zuletzt weil Ereignisse wie der Sursurluk-Skandal gezeigt hätten, dass manches von dem, was als „rechter Terrorismus“ bezeichnet werde, nichts anderes als versteckte Operationen verdeckter Machtgruppen gewesen seien.

Die Brisanz der nun von der Staatsanwaltschaft Van vorgelegten Anklageschrift liegt auf mindestens drei Ebenen: (1) Dass überhaupt Angehörige der Gendamerie für einen Bombenanschlag angeklagt werden; (2) dass die Anklageschrift von der Existenz verdeckter Machtgruppen ausgeht, die durch Terroranschläge politische Veränderungen in der Türkei erreichen wollen und (3) dass in die Anklageschrift auch Vorwürfe gegen den Oberbefehlshaber des Heeres, General Büyükanit aufgenommen wurden. Letzterem wird vorgeworfen, er habe versucht, die Ermittlungen zu beeinflussen, als er erklärte, er kenne einen der Beschuldigten, er sei ein „guter Junge“.

Gerade letzterer Aspekt schlug hohe Wellen. Am Montag wurde erklärte Generalstabschef General Özkök auf Fragen von Journalisten, dass der Strafantrag beim Generalstab eingegangen sei und geprüft werde. Gemeldet wurde außerdem, dass die Staatsanwaltschaft Hakkari Strafantrag gegen den Provinzgouverneur und den Landrat von Semdinli gestellt habe. Dieser sei jedoch vom Innenministerium zurückgewiesen worden, da zu einem solchen Strafantrag nur die Staatsanwaltschaft am Kassationsgerichtshof befugt sei.

Von der oppositionellen CHP wurde die Nennung von General Büyükanit in der Anklageschrift als eine politische Intrige bewertet, mit der verhindert werden solle, dass Büyükanit im Sommer – wie vorgesehen – zum Chef des Generalstabes ernannt werde.

Angesichts der heftigen Reaktionen auf die Anklageschrift leitete das türkischen Justizministerium ein Ermittlungsverfahren gegen den ermittelnden Staatsanwalt in Van ein, das durch den Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte entschieden wird.

 

Zusammenfassung der Anklageschrift

Adnan Keskin fasste in der Tageszeitung Radikal vom 7. März die Anklageschrift zusammen. Für die beiden inhaftierten Gendarmerieunteroffiziere wird lebenslange Haft gefordert. Die Anklageschrift geht davon aus, dass die beiden Beschuldigten, „das Recht in die eigenen Hand nehmen“ wollten und den Bombenanschlag verübten, um den Inhaber des Buchladens zu töten. Diese Tat sei mit Rechtstaatlichkeit nicht zu vereinbaren und gehe auf eine Organisation außerhalb des Rechts zurück, die unter dem Namen „Terrorismusbekämpfung“ eigene Regeln aufstelle und Menschen in Furcht versetze.

In diesem Zusammenhang lautet der Vorwurf auf „Gründung einer kriminellen Vereinigung. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Van ist die Handlung der beiden Beschuldigten nicht außerhalb der militärischen Befehlskette zu bewerten, d.h. hätte nicht ohne Kenntnis der Vorgesetzten erfolgen können. Neben den Vorwürfen gegen den Oberkommandierenden des Heeres General Büyükanit werden auch Vorwürfe gegen den Provinzkommandeur der Gendarmerie und einen weiteren hohen Offizier wegen illegaler Informationssammlung erhoben.

Der Bombenanschlag wird als bewusste Provokation bewertet, der die Wirksamkeit der PKK in der Region gesteigert habe. Außerdem wird der Gendarmerie, die für Städte nicht zuständig ist, vorgeworfen, ihre Kompetenzen überschritten zu haben. Mit Verweis auf den Sursurluk-Vorfall wird die Existenz ungesetzlicher Strukturen innerhalb des Staates angenommen. Ziel der Provokationen sei die Schaffung von Chaos, das gegenüber der politischen Autorität als Druckmittel benutzt und gegen die EU-Politik gewandt werden sollte.

 

Einwände gegen die Anklageschrift

Zwar wurde die Anklageschrift vom Gericht angenommen und das Verfahren eröffnet, jedoch schreibt die neue Strafprozessordnung vor, dass eine Anklageschrift bis zur Akzeptierung durch das zuständige Gericht geheim zubleiben habe. Dass die Anklageschrift bereits eine Woche vor der gerichtlichen Bewertung den Medien zur Verfügung stand, wird als schwerer juristischer Formfehler bewertet.

Der zweite Einwand bezieht sich auf die Einordnung der Tat in einen politischen Kontext. Hier stützt sich die Staatsanwaltschaft den Berichten zufolge ausschließlich auf verschiedene Zeugenaussagen. Beweise dafür, dass neben den Beschuldigten auch andere Angehörige von Gendarmerie und Militär Kenntnis hatten oder beteiligt waren, fehlen. Für besondere Empörung bei der CHP sorgte zudem, dass ein Protokoll einer Aussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Staatsanwaltschaft durch den Ausschussvorsitzenden zugeleitet wurde. Dies sei eine Beeinflussung des Ermittlungsverfahrens.

Im Hinblick auf die möglichen politischen Folgen der Anklageschrift verweist Ali Bayramoglu in der Tageszeitung Yeni Safak darauf, dass die Ausweitung des Gegenstandes des Strafverfahrens bis zur Militärführung voraussichtlich dazu führen wird, das Verfahren zu verzetteln sowie die Beziehungen zwischen Sicherheitskräften und zivilen Autoritäten zu polarisieren.

 

 

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