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Jahrgang 4 Nr. 10 vom 13.03.2006
 

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Neuer Wirtschaftsbericht der Weltbank: Ökonomische Herausforderungen im EU-Beitrittsprozess der Türkei

Am 23. Februar legte die Weltbank einen neuen Türkei Bericht vor, der dieses Mal den Zusammenhang von Wirtschaftswachstum und EU-Prozess in den Mittelpunkt stellt. Während der vorgelegte Bericht volkswirtschaftliche Faktoren wie das öffentliche Finanzmanagement, die Effizienz im Einsatz von Produktionsfaktoren wie Marktregulierungen, Arbeitsmarkt, Finanzsektor, Innovation, Infrasturktur und Landwirtschaft behandelt, werden Aspekte wie die Auswirkungen von EU-Förderungen sowie die nötigen Maßnahmen im Umweltschutz für einen späteren Bericht aufbewahrt.

Der Bericht stellt heraus, dass der EU-Beitrittsprozess positive Wirkungen für die Türkei auf mehreren Ebenen entfalten wird:

Durch Stärkung eines Politikrahmens, der durch die Übernahme der EU-Aquis gesetzt wird und viele Felder einer tieferen Integration der Türkei in den Gemeinsamen Markt umfasst.

  • Durch die Erhöhung der Attraktivität für Investitionen, insbesondere ausländischer Investitionen.
  • Durch die Intensivierung von Wissensübertragung und Förderung von Produktivitätssteigerung.
  • Durch die Ausdehnung der Zollunion auch auf landwirtschaftliche Produkte, was sowohl türkischen Landwirtschaften als auch Verbrauchern Vorteile bringen soll.
  • Durch Mittel aus den EU-Fonds der Gemeinsamen Agrarpolitik, die Impulse für die Entwicklung des ländlichen Raums und Regionalentwicklung geben können.

Grundsätzlich stellt der Bericht dementsprechend nicht aus der EU zu erwartende Fördermittel zur Anpassung der Türkei an EU-Strukturen in den Vordergrund – Wirkungen werden vor allem durch den Beitrittsprozess selbst erwartet, der als „Anker für die Fortsetzung und Vertiefung der Reform“ charakterisiert wird. Tenor des Berichtes ist es dementsprechend, dass die Türkei sich darum bemühen sollte, größtmögliche Konvergenz mit EU-Strukturen und Regularien in möglichst kurzer Zeit nicht nur rechtlich-institutionell sondern auch praktisch zu erreichen. Der Prozess wird als sich „selbstverstärkend“ angesehen, da mit wachsender Angleichung des gesellschaftlichen Reichtums zwischen Türkei und EU auch die Aussichten auf den EU-Beitritt steigen. Im Hinblick an die Entwicklung des Pro-Kopf-Einkommens werden verschiedene Szenarien vorgestellt – erreichte die Türkei im Jahr 2004 29,1 % des EU-Durchschnitts, so geht das Basis-Szenario von einem Niveau von 34,2 % im Jahr 2015 aus. Ein positiveres Szenario ergibt eine Annäherung auf 40,4 % des EU-Durchschnitts, die erreicht werden können, wenn die Reformen auf einer Reihe von Schlüsselfeldern ausgedehnt würden. Das optimistischste Szenario sieht eine Angleichung bis zu 50 % vor – das pessimistische Szenario demgegenüber sieht keine weitere Annäherung an das EU-Pro-Kopf-Einkommen vor.

Als eine wichtige Voraussetzung für einen anhaltenden Wirtschaftsaufschwung wird zunächst die Fortsetzung der Stabilitätspolitik bei den öffentlichen Finanzen angeführt. Neben dem Vorteil niedrigerer Zinsen aufgrund steigenden Vertrauens wird zugleich darauf hingewiesen, dass das Kapital in der Türkei in stärkerem Maße als bisher nicht in staatliche Anleihen sondern private Wirtschaftinvestitionen fließen müsse. Zudem wird das Ziel formuliert, dass der Staat stärker als bisher in die Lage versetzt werden müsse, wachstumsfördernde Ausgaben zu tätigen, während zugleich eine Senkung des Steuerniveaus Anreize für Investitionen und Produktivitätsentwicklung gäben. Während im Hinblick auf die Steuersätze die Möglichkeit der Verbreiterung der Steuerbasis im Gespräch ist, merkt der Bericht an, dass es in den vergangenen Jahren zwar gelungen sei, die Einnahmeseite der Staatsfinanzen zu verbessern, eine wirksame Reform der Ausgaben jedoch bisher nicht gelungen sei. In diesem Zusammenhang wird an verschiedenen Stellen angemerkt, dass das Niveau von Steuern und Abgaben sich beträchtlich dem EU-Niveau angenähert habe, dies jedoch auf der staatlichen Leistungsseite nicht festzustellen sei (beispielsweise wenn lückenhafte oder unzureichende Infrastruktur mit privaten Mitteln auf ein erforderliches Niveau gebracht werden muß). Bei der Reform der staatlichen Ausgaben wird insbesondere auf das Volumen der Personalausgaben verwiesen, wobei hier insbesondere die Nebenleistungen zu den Grundgehältern, die ein Volumen von 32 % der Personalaufwendungen im öffentlichen Dienst ausmachten, angesprochen werden.

Im Hinblick auf die Verbesserung des Investitionsklimas wird zunächst auf den Erfolg bei der Reduzierung von Zeit und Aufwand bei Unternehmensgründungen hingewiesen, jedoch zugleich auch das Problem hervorgehoben, dass sich bei Lizenzerteilungen ergibt. Hier ergäbe sich ein unverhältnismäßiger Dokumentationsaufwand sowie Verzögerung aufgrund überlappender Zuständigkeiten verschiedener Agenturen und anderer Institutionen.
Im Hinblick auf die gerichtliche Vollstreckung von Forderungen werden Fortschritte verzeichnet, gleichwohl wird angemahnt, dass die Einführung eines Verfahrensmanagements und eines alternativen Schlichtungsinstruments die Überlastung der Wirtschaftsgerichtsbarkeit erreichen könnte. Als Reformbedürftig wird zudem auch die Berufung von Sachverständigen angesehen, sowie eine Limitierung von Verfahrenskosten sowie Maßnahmen zu einer gleichmäßigeren Auslastung der Gerichte vorgeschlagen.

Im Hinblick auf staatliche Hilfen und Förderungen wird die Gründung einer zentralen Agentur vorgeschlagen, die eine Evaluation der Förderinstrumente vornehmen soll. Kritisch angemerkt wird zudem, dass die vorhandene Subventionierung von Strom im Rahmen der Investitionsförderung für weniger entwickelte Regionen nicht Investition sondern laufende Kosten beinhalte und dementsprechend einen potenziell störenden Effekt entwickeln könne.

Einen eigenen Schwerpunkt innerhalb des Berichts stellt der Arbeitsmarkt dar. Hier wird zunächst auf die Erwerbsbeteiligung hingewiesen, die 2004 bei 46 % lag und damit weit vom in der EU „Lissabon Agenda“ formulierten 70 % entfernt liegt. Vorgeschlagen wird zum einen eine weitere Flexibilisierung des Arbeitsvertragsrechts und zum anderen die verstärkte Nutzung der Arbeitslosigkeitsversicherung für kosteneffektive aktive Arbeitsmarktmaßnahmen. Zugleich wird auf die hohe Steuerbelastung von Arbeitskosten hingewiesen wobei hier als Ausweg vor allem die Eindämmung der Schwarzarbeit angesprochen wird.

Im Hinblick auf Forschung und Entwicklung sowie Innovation wird vollständige Übereinstimmung mit den EU-Bestimmungen zum Schutz geistigen Eigentums vorgeschlagen. Zudem müsste die Kapazität der staatlichen Forschungsförderung – TÜBITAK – gestärkt und eine größere Durchlässigkeit zwischen staatlich geförderter und privat geförderter Forschung ermöglicht werden. Weiterer Aufmerksamkeit bedarf auch das Bildungswesen sowohl auf der Ebene einer Curriculum-Reform, einer größeren Durchlässigkeit der Bildungsgänge und der Verankerung von lebenslangem Lernen. Angesprochen wird insbesondere der Bedarf, die Qualität der Ausbildung der Berufsfachschulen zu erhöhen.
Im Bereich der Landwirtschaftspolitik verweist der Reform zunächst auf die Richtigkeit, die Agrarförderung grundsätzlich betriebs- und nicht produktbezogen vorzunehmen. Gleichwohl gäbe es nach wie vor eine Reihe zusätzlicher Instrumente zur Förderung der Landwirtschaft in der Türkei, die zu einem insgesamt hohen Subventionsniveau führten. Die Konvergenz mit der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU würden zum Wegfall dieser zusätzlichen Förderungen führen, zugleich aber Zugang zu den EU-Märkten ermöglichen. Zugleich würden außerdem staatliche Mittel freiwerden, die bisher in Agrarsubventionen geflossen seien. Gleichwohl werde der positive Effekt für die türkische Landwirtschaft davon abhängen, wie weit es den türkischen Bauern gelänge, flexible Anbau-/Produktstrategien zu entwickeln. Während der Bericht zum einen feststellt, dass es unklar sei, ob und in welchem Maße die türkische Landwirtschaft in den Genuss der Fördermittel der Gemeinsamen Agrarpolitik käme, wird zum anderen empfohlen, dass die Landwirtschaftsförderung der Türkei bereits zu einem Zeitpunkt vor dem Beitritt (und damit langsam) abgesenkt würde. Als besondere Herausforderung der nächsten Jahre wird die Notwendigkeit einer integrierten Politik zur Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes zu entwickeln. Dabei sollte besondere Aufmerksamkeit insbesondere nicht-landwirtschaftlichen Aktivitäten sowie der Nahrungsmittelverarbeitung geschenkt werden, wobei auch hier Infrastukturleistungen und nicht finanzielle Hilfen im Vordergrund stehen sollten.
Da die EU sich insbesondere durch ein weit entwickeltes Netz sozialer Sicherungssysteme auszeichnet, besteht für die Türkei im Beitrittsprozess gerade hier besonderer Anpassungsbedarf. Genannt wird hier die finanzielle Unterstützung armer Kinder, die Entwicklung einer einheitlichen Sozialpolitik in der Hand nur eines Ministeriums, Förderung und Integration von Jugendlichen sowie Förderung von Frauenbeschäftigung. Im Hinblick auf das Gesundheitswesen wird angemerkt, dass die Ausgaben pro Kopf höher seien als bei anderen Ländern vergleichbaren Einkommensniveaus, das System jedoch Schwächen bei der Erreichung benachteiligter und armer Bevölkerungsschichten zeige. Als Lösung wird hier auf das Projekt der Einführung einer allgemeinen Krankenversicherung verwiesen, dabei aber auch als Zielgröße eine Bremsung der Kostenentwicklung formuliert.

Der Bericht mit einer Kurzfassung, einer Langfassung und Anhang findet sich auf der Webseite-des Türkei-Büros der Weltbank: www.worldbank.org.tr/cem2006

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Last modified: 28.12.2003