Jahrgang 4 Nr. 12 vom 27.03.2006
 

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„Wenn der Dieb bereits im Haus ist, nützt kein Schloss mehr“

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zum Bombenanschlag in Semdinli vom vergangenen November, der zwei Unteroffizieren der Gendarmerie und einem Informanten zur Last gelegt wird, genießt nach wie vor hohes Medieninteresse. Als im Februar gemeldet wurde, dass der ermittelnde Staatsanwalt in Van lebenslange Haft für die Beschuldigten forderte, stieg das Interesse weiter. Mit der Anklageschrift selbst, die Offiziere bis zum Oberkommandierenden des Heeres für den Vorfall mit verantwortlich macht, ist die Sensation schließlich perfekt.

In der Zwischenzeit hat die Untersuchungskommission weiter Zeugen und Sachverständige vernommen – unter anderem den Chef der Nachrichtenabteilung der Polizei Sabri Uzun. Auf die Frage, warum seine Abteilung nicht im Vorfeld Informationen über die steigende Zahl von Bombenanschläge im Landkreis Semdinli erhielt, antwortete Uzun mit dem Satz „Wenn der Dieb bereits im Haus ist, nützt kein Schloss mehr“. Dies trug ihn zunächst den Zorn des Innenministers ein, der meinte, dass ein Beamter, sollte er Kenntnis von Unregelmäßigkeiten erhalten, dies zunächst seinen Vorgesetzten mitzuteilen habe. In der vergangenen Woche wurde er nun seines Postens enthoben.

Für Oppositionsführer Denzi Baykal von der CHP ist die Amtsenthebung ein Beweis dafür, dass sich das „Komplott“ von Semdinli bis nach Ankara erstrecke.

Bereits zuvor war die Anklageschrift des Staatsanwaltes in Van als „politisch“ bewertet worden. Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Anklageerhebung gegen den Oberkommandierenden des Heeres General Büyükanit und andere Offiziere wurde vom Generalstab zurückgewiesen und im Gegenzug Strafantrag gegen den Staatsanwalt gestellt. Bereits zuvor hatte das Innenministerium ein Untersuchungsverfahren eingeleitet, über das der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte entscheiden wird.

Man wird nicht erwarten können, dass Vorwürfe von einer Tragweite, wie sie im Semdinli-Verfahren erhoben werden, mit größter Ruhe und Besonnenheit geklärt werden können. In dem Moment, in dem die Staatsanwaltschaft entschied, nicht nur das unmittelbare Ereignis, d.h. den Bombenanschlag, zum Gegenstand des Verfahrens zu erklären, sondern auch das mögliche Umfeld – d.h. den Vorwurf, durch inszenierte Bombenanschläge und individuelle Racheakte gegen vermeintliche PKK-Mitglieder ein Klima zu schaffen, das die Rücknahme der in den vergangenen Jahren erlassenen Kompetenzeinschränkungen der Sicherheitsorgane ermöglichte – einzubeziehen, ist das Verfahren in der Tat „politisch“ geworden.

Ob der „politische“ Charakter des Gerichtsverfahrens zugleich seine juristische Qualität zu Nichte macht, wird sich zeigen müssen. Viel wird dabei davon abhängen, ob es der Staatsanwaltschaft gelingt, eine Beweisführung anzutreten, die nach juristischen Kategorien Bestand haben kann.

Auf der anderen Seite ist das Ausbleiben einer Reaktion des Parlaments auf die Amtsenthebung eines Beamten, der eine Aussage vor einem Untersuchungsausschuss machte, ein Kapitel für sich. Seit Jahren beschweren sich Parlamentarier darüber, dass ihre Untersuchungsmöglichkeiten eingeschränkt seien. Unter anderem wird beklagt, dass niemand dazu verpflichtet ist, dem Ruf zu einer Aussage vor einem Ausschuss Folge zu leisten. Doch wer es hinnimmt, dass die Folge einer Aussage disziplinarische Konsequenzen hat, wird sich in Zukunft wahrscheinlich den Ruf ganz sparen können …

 

 

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